Aufgrund der Beratungsanfragen, die wir aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten, bekommen wir einen guten Eindruck davon, welche unterschiedlichen Herangehensweisen es beim Abschluss der Risikolebensversicherung gibt.
Da sich der ein oder andere bereits durch unsere Blogartikel gelesen hat, kommt hin und wieder die Frage auf, wie viele Risikolebensversicherungen man abschließen darf und ob man die Risikolebensversicherung auf mehrere Verträge aufteilen kann. Die Gründe dieses Vorgehens liegen oftmals darin, dass sich die Personen bereits im Internet oder an anderen Stellen informiert haben und feststellen mussten, dass bei der Risikolebensversicherung ab bestimmten Absicherungshöhen eine ärztliche Untersuchung (auch ärztliches Zeugnis genannt) notwendig ist.
Wie du im weiteren Verlauf feststellen wirst, ist eine solche ärztliche Untersuchung mit Risiken verbunden, denen sich die meisten nicht unterziehen möchten und von der wir in vielen Fällen auch abraten. Wir möchten dir im ersten Schritt aufzeigen, wo die Risiken einer solchen ärztlichen Untersuchung liegen und dir im zweiten Schritt Beispiele aufzeigen, wie man eine Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung abschließen kann. Die Lösung liegt darin, die Risikolebensversicherung auf mehrere Verträge aufzuteilen.
1. Wie viele Risikolebensversicherungen darf man abschließen?
Grundsätzlich ist es möglich, seinen Todesfallschutz auf mehrere Verträge aufzuteilen. Es existiert keine festgelegte Grenze für die Anzahl der Verträge, die eine Person abschließen kann. Das bedeutet, dass du gleichzeitig mehrere Risikolebensversicherungen abschließen darfst. Im Todesfall würden deine Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus allen Verträgen erhalten. Die Gründe dafür, dass man seine Todesfallabsicherung auf zwei oder mehrere Versicherungen aufteilt, können unterschiedlicher Natur sein.
Wann ergibt eine Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge Sinn?
- Du hast einen relativ hohen Absicherungsbedarf, und die Versicherung verlangt aufgrund der Höhe deiner Absicherung eine ärztliche Untersuchung. Dieser Grund ist der bei uns am häufigsten angefragte und soll auch größtenteils Thema des Artikels bleiben.
- Du möchtest dein Immobiliendarlehen und deine Familie zusätzlich absichern und möchtest dies separat mit unterschiedlichen „Strategien“ machen.
- Du hast eine Risikolebensversicherung vor vielen Jahren abgeschlossen und nun sind neue abzusichernde Risiken hinzugekommen. Da die aktuelle Versicherungssumme zu niedrig ist, würde eine weitere Risikolebensversicherung Abhilfe schaffen.
2. Ärztliche Untersuchung und hohe Versicherungssumme
Wenn du eine hohe Versicherungssumme bei nur einem Anbieter absichern willst, dann setzt du dich unter Umständen einem Risiko aus. Das Risiko ist die sogenannte ärztliche Untersuchung (auch ärztliche Gesundheitsprüfung oder ärztliches Zeugnis genannt), welche ab bestimmten Versicherungshöhen durchgeführt werden muss.
Bei manchen Versicherungen ist dies schon ab einer Versicherungssumme von 300.001 € notwendig. Diese Grenze (auch Untersuchungsgrenze genannt) legt jedes Versicherungsunternehmen selbst fest.
Wenn du demnach 350.000 € Versicherungssumme absichern möchtest und die Versicherung hat ihre Untersuchungsgrenze bei 300.000 € festgesetzt, dann müsstest du dich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um überhaupt eine Chance zur Annahme bei der Versicherung zu erhalten.
Da eine solche ärztliche Untersuchung "nicht ohne" ist und hier andere Spielregeln als bei den normalen Gesundheitsfragen im Antrag gelten, ist dies einer der wesentlichen Gründe, weshalb wir ab bestimmten Höhen die Risikolebensversicherung bei unterschiedlichen Anbietern absichern. Wenn man nämlich unter den sogenannten Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherungen bleibt, dann kann eine solche ärztliche Untersuchung umgangen werden.
Wie eine solche Aufteilung auf mehrere Verträge unterschiedlicher Anbieter von Risikolebensversicherungen aussehen kann, das zeigen wir dir im kommenden Abschnitt anhand von Kundenbeispielen.
Hinweis: Lies dir den Artikel unbedingt bis zum Ende durch, denn wir gehen noch intensiv auf die ärztliche Untersuchung und die Risiken ein und zeigen dir weitere Einblicke aus unserer Beratungspraxis.
3. Beispiel: Risikolebensversicherung in Höhe von 950.000 €
Bei unserem ersten Beispiel erhielten wir eine Anfrage per Mail von einem Unternehmensberater. Dieser hat gemeinsam mit seiner Partnerin eine Immobilie erworben und dabei den Wunsch geäußert, 950.000 € konstant über die kommenden 20 Jahre abzusichern. Der Grund für die Höhe der Absicherung und die Laufzeit bestand darin, dass die Immobilie in 20 Jahren abbezahlt sein soll.
Aufgrund der Höhe der Absicherung wurde eine Aufteilung auf zwei Verträge bei unterschiedlichen Risikolebensversicherungen vorgenommen.
Nachdem die Gesundheitshistorie aufbereitet wurde, damit die Gesundheitsfragen der jeweiligen Risikolebensversicherung wahrheitsgemäß beantwortet werden konnten, haben wir bei drei Versicherungsgesellschaften anonyme Risikovoranfragen gestellt. Die Rückmeldungen erhielten wir nach wenigen Tagen. Alle Versicherer stellten eine normale Annahme in Aussicht. Die Aufteilung haben wir so vorgenommen, dass wir uns im ersten Schritt das Preis-Leistungsverhältnis der Versicherungen angeschaut haben und zudem einen Blick auf die Qualität der Gesundheitsfragen geworfen haben. Schnell stand fest, dass die Auswahl auf die Hannoversche Risikolebensversicherung und auf die Dortmunder Versicherung fallen soll.
Wichtiger Hinweis: Da wir bei dem Kunden jeweils unter den Untersuchungsgrenzen geblieben sind, konnten wir die normalen Gesundheitsfragen der jeweiligen Anträge nutzen, und er musste sich keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen.
1. Vertrag - 450.000 € Risikolebensversicherung Dortmunder
Bei der Dortmunder Versicherung wurden 450.000 € für die kommenden 20 Jahre abgesichert.
Unser Kunde zahlt 419,21 € pro Jahr für die Absicherung.
Wichtig: In den folgenden Beispielen wirst du oftmals zwei unterschiedliche Zahlbeiträge erkennen können. Hierbei spricht man von Brutto- und Nettobeitrag. Der Nettobeitrag, von uns immer gelb markiert, stellt den tatsächlich zu zahlenden Betrag dar. Dieser fällt niedriger aus als der Tarifbeitrag (auch Bruttobeitrag genannt), da du als Versicherungsnehmer/-in durch die erzielten Gewinne der Versicherung profitierst und sich dadurch der Beitrag reduziert.
2. Vertrag - 500.000 € Risikolebensversicherung Hannoversche
Bei der Hannoverschen haben wir 500.000 € konstant für die kommenden 20 Jahre absichern können.
Hier liegt der jährliche Zahlbeitrag bei 428,05 €.
Somit hat unser Kunde eine recht hohe Versicherungssumme auf zwei Risikolebensversicherungen abschließen können und das Ganze ohne eine ärztliche Gesundheitsprüfung. Insgesamt zahlt er für seinen Versicherungsschutz 847,26 € pro Jahr.
4. Beispiel: Risikolebensversicherung über 1 Mio.
Unser zweites Beispiel zeigt eine noch höhere Absicherungssumme einer Risikolebensversicherung. Ein Arzt stand vor dem Kauf einer Ferienimmobilie und wollte eine Risikolebensversicherung in Höhe von 1,4 – 1,5 Millionen Euro absichern.
Auf Check24, so war es der Mail zu entnehmen, hat sich der Interessent bereits ein Angebot eingeholt, die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage wurde jedoch nicht thematisiert.
Nachdem der Kunde seine Gesundheitshistorie aufbereitet hat, haben wir anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherungen gestellt.
Dabei wurde uns eine normale Annahme bei der Dortmunder, der Hannoverschen und der ERGO Versicherung in Aussicht gestellt. Die Aufteilung erfolgte zu gleichen Teilen und zu jeweils 500.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Im Folgenden haben wir die Ausschnitte der Police bereitgestellt, damit du erkennen kannst, wie die Zahlbeiträge in diesem Fall ausgefallen sind.
1. Vertrag - 500.000 € Risikolebensversicherung Hannoversche
Der jährliche Zahlbeitrag beträgt bei der ersten Absicherung 923,44 €.
2. Vertrag - 500.000 € Risikolebensversicherung ERGO
Bei der ERGO Versicherung liegt der jährliche Zahlbeitrag bei 759,11 € und somit, bei gleicher Versicherungsleistung von 500.000 €, eine Ecke unter den Beiträgen der Hannoverschen.
3. Vertrag - 500.000 € Risikolebensversicherung Dortmunder
Die dritten 500.000 € wurden bei der Dortmunder Versicherung abschlossen. Hier waren die Zahlbeiträge absolut gesehen am höchsten, dennoch bleibt die Dortmunder bei uns einer der Favoriten im Bereich der Risikolebensversicherungen, wenn es um die Qualität der Gesundheitsfragen geht. Da aber auch hier die Untersuchungsgrenze bei 500.000 € liegt, war dies die maximale Höhe, die wir ohne ärztliche Untersuchung absichern konnten. Für 500.000 € Versicherungssumme und eine Laufzeit von 15 Jahren zahlt unser Kunde hier jährlich 955,59 €.
Insgesamt liegen die jährlichen Beiträge für die Absicherung der Risikolebensversicherung von 1.500.000 € bei unserem Beispielkunden bei 2.638,14 €.
Wie du erkennen kannst, unterscheiden sich die einzelnen Anbieter hinsichtlich des Zahlbeitrags schon ein wenig. Preislich gesehen wäre ein einzelner Vertrag bei einem preiswerten Anbieter mit guten Leistungen die bessere Wahl.
Dennoch möchten die wenigsten den Weg einer ärztlichen Untersuchung gehen und nehmen sozusagen durch die Aufteilung auf 2, 3 oder mehr Verträge einen insgesamt etwas höheren Zahlbeitrag in Kauf.
Jetzt haben wir immer wieder von der Beantwortung der Gesundheitsfragen geschrieben und dich vor den Risiken einer ärztlichen Untersuchung ab bestimmten Versicherungshöhen gewarnt. Berechtigterweise kann man sich die Frage stellen, was denn so schlimm an einer ärztlichen Untersuchung ist. Die Gründe liegen unter anderem in den „speziellen“ Gesundheitsfragen, den Zeiträumen der Abfrage und in den Untersuchungen an sich und den damit einhergehenden potenziellen neuen Erkenntnissen oder kontrollbedürftigen Werten, die „ans Tageslicht“ kommen könnten. Doch der Reihe nach.
5. Unterschied: Gesundheitsfragen vs. ärztliche Untersuchung
Bevor wir weiter in unsere Beraterpraxis eintauchen, müssen wir noch kurz auf den Unterschied der Gesundheitsfragen im Antrag einer Risikolebensversicherung und der ärztlichen Untersuchung eingehen. Wenn du eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest, dann sind die sogenannten Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Jede Versicherung hat hier unterschiedliche Gesundheitsfragen, auf die wir bereits im Artikel „Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung“ eingegangen sind.
Wichtig: Diese Gesundheitsfragen gelten aber nur bis zu bestimmten Absicherungshöhen. Das haben wir bereits im obigen Teil des Artikels erwähnt, diese Frage kommt aber immer wieder auf.
Wenn du mehr als die definierte Untersuchungsgrenze der jeweiligen Versicherung versichern möchtest, dann ist eine ärztliche Untersuchung (auch ärztliches Zeugnis genannt) notwendig, und die Gesundheitsfragen spielen keine Rolle mehr.
Wir wechseln gleich mal in die Praxis und versetzen uns in die Lage einer unserer Kundenanfragen, welche wir Anfang 2024 erhalten haben, damit der beschriebene Unterschied deutlich wird. Eine junge Assistenzärztin wollte eine Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen Versicherung in Höhe von 700.000 € über Check24 abschließen. Die junge Frau hat sich an die Beantwortung der „normalen“ Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung gemacht.
Hinweis: Einen Artikel, wie die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung ausgestaltet sind, haben wir ebenfalls ausführlich erstellt. Einen Ausschnitt der Fragen haben wir dir im folgenden Schaubild bereitgestellt:
Nachdem sie über Check24 den Antrag eingereicht hatte, teilt ihr die Hannoversche mit, dass sie über den sogenannten Untersuchungsgrenzen liegt und eine ärztliche Untersuchung für den Abschluss notwendig ist. Auch die Hannoversche Risikolebensversicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass du nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen nutzen kannst, sondern eine "versicherungsmedizinische Risikoprüfung" durchführen musst. Die Grenzen sind in unterschiedlichen Versicherungssummen gestaffelt. Je höher die Summe, desto intensivere Untersuchungen sind notwendig. Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 € und somit einer der höchsten Untersuchungsgrenzen am Markt sind die normalen Antragsfragen auszufüllen und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Ab einer Versicherungssumme von 650.001 € bis zu 1.000.000 € ist das sogenannte "Ärztliche Zeugnis" notwendig. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte sowie Blutuntersuchungen erforderlich. Auf die Details des Ärztlichen Zeugnisses kommen wir im weiteren Teil des Beitrags noch zu sprechen.
Ab einer Versicherungssumme von 1.000.000 € sind neben den beschriebenen Untersuchungen zusätzlich eine abdominelle Sonografie (Leber, Galle, Nieren, Pankreas) und eine kleine Lungenfunktionsprüfung (Tiffeneau-Test, 1-Sekunden-Wert) erforderlich.
Die junge Ärztin lag mit Ihren 700.000 € Versicherungssumme also ein wenig über der Untersuchungsgrenze von 650.000 €.
Sie teilte uns mit, dass sie daraufhin die Infos einer Telefonberaterin von Check24 erhalten habe, dass sie sich „einfach“ einer solchen Untersuchung unterziehen lassen sollte, dann würde die Hannoversche den Antrag bearbeiten und sie hätte Versicherungsschutz. Jetzt wissen wir zwar, dass eine separate Untersuchung notwendig ist und ein sogenanntes ärztliches Zeugnis vom Arzt ausgefüllt werden muss, doch wo genau stecken die benannten Risiken?
6. Risiken der ärztlichen Untersuchung
Bleiben wir bei unserer Assistenzärztin, welche vorhatte, bei der Hannoverschen eine Risikolebensversicherung in Höhe von 700.000 € abzusichern. Wir erinnern uns an die notwendigen Untersuchungen ab einer Absicherungshöhe von mehr als 650.000 €:
In Ihren Fall wäre ein Ärztliches Zeugnis, eine EKG-Aufnahme und eine Blutuntersuchung/Laborwerte notwendig.
Diese Untersuchung muss von einem Internisten durchgeführt werden und die normalen Gesundheitsfragen im Antrag sind nicht mehr erforderlich. Bereits an dieser Stelle lauern Gefahren, denn seien wir mal ehrlich, wie genau kennen wir im Vorfeld die Ergebnisse einer EKG-Aufnahme oder unsere Blutwerte? Sollten bei diesen Tests untersuchungs- oder kontrollbedürftige Befunde entdeckt werden, sind diese im Antrag anzugeben und können die grundsätzliche Versicherbarkeit gefährden, auch wenn du vorher „kerngesund“ gewesen bist. Demnach könntest du auf dem Papier nach einer solchen Untersuchung durchaus "kränker" sein als vor der Untersuchung.
Ein für uns nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, wie wichtig und sinnvoll die Absicherung einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist.
Du unterziehst dich sozusagen einer ungewissen Untersuchung und musst unweigerlich alle Ergebnisse an die Versicherung weitergeben. Neben den Untersuchungen müssen noch weitere Angaben zu deinem Gesundheitszustand anhand eines Fragebogens angegeben werden. Dieser Fragebogen (Ärztliches Zeugnis) stellt teilweise komplett andere Fragen als die „normalen“ Gesundheitsfragen im Antrag einer Versicherung. Schauen wir uns beispielhafte Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen einmal genauer an.
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste Frage hat es in sich:
„Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern Tuberkulose, Herz- oder Kreislauferkrankungen Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder Gemütskrankheiten vorgekommen?“
Hier sind nicht nur Informationen über deinen eigenen Gesundheitszustand erforderlich, sondern auch über den deiner Eltern oder Geschwister. Darüber hinaus wird nach etwaigen Gemütskrankheiten gefragt. Für uns, die besonderen Wert auf die Qualität der Gesundheitsfragen legen, stellt dies eine Fragestellung dar, die erhebliche Fallstricke birgt. Aber auch die Frage 3 sollte unserer Meinung nach mit äußerster Vorsicht behandelt werden:
„Bestanden oder bestehen bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden“
Auffällig sind der unbegrenzte Abfragezeitraum und die Frage nach Beschwerden. Du musst nicht mal bei einem Arzt vorstellig gewesen sein und dennoch ALLE deine Beschwerden der Vergangenheit angeben – hier kann man unserer Meinung nach nur unwahrheitsgemäße Angaben machen.
Weiter im Fragenblock müssen Angaben zu „sonstigen Krankheiten, Gebrechen, körperlichen Fehlern oder Beschwerden“ gemacht werden, nach denen nicht ausdrücklich gefragt wurde.
Auch diese Frage birgt wieder extrem viel Spielraum für Interpretationen und hat zudem einen unbegrenzten Abfragezeitraum. Der Fragebogen enthält noch zahlreiche weitere Fragen. Wir wollten dir nur anhand dieser Fragestellungen aufzeigen, dass der Fragebogen des ärztlichen Zeugnisses oftmals deutlich umfangreicher ist und die Gesundheitsfragen nachteiliger gestellt werden als die normalen Gesundheitsfragen.
Wichtig: Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym zu stellen. Es werden demnach deine personenbezogenen Angaben in Verbindung mit den Ergebnissen der ärztlichen Untersuchung an die Versicherung weitergeleitet und dort bearbeitet. Erst danach erfolgt eine Votierung, ob auf dieser Basis ein Versicherungsschutz angeboten werden kann. Das ist nicht nur bei unserem Beispiel der Hannoverschen Versicherung so, sondern grundsätzlich bei allen Risikolebensversicherungen der Fall. Das kann zur Folge haben, dass der Versicherungsschutz nach einer solchen Untersuchung nicht mehr zustande kommt und auch bei anderen Versicherungen die Möglichkeit der Absicherung nur noch erschwert möglich ist.
Jetzt sollten dir die Risiken einer solchen ärztlichen Untersuchung bewusst geworden und die Vorteile unseres Vorgehens deutlich geworden sein. Bevor wir noch kurz auf unseren Beratungsablauf eingehen, springen wir zu unserem Beispiel der jungen Ärztin zurück.
Nach einer Recherche im Internet ist sie dann auf unseren Artikel „Untersuchungsgrenzen der RLV“ gestoßen und hat uns kontaktiert, da sie sich einer solchen Untersuchung nicht unterziehen wollte. Nach einem kurzen Gespräch war klar, dass wir die Aufteilung auf zwei Risikolebensversicherungen forcieren. Speziell der Punkt, dass bei einer ärztlichen Gesundheitsprüfung keine anonyme Anfrage gestellt werden kann, war für sie entscheidend, den Weg mit uns zu bestreiten und dementsprechend eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage durchzuführen.
Zwischenfazit - Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung
Im Grunde genommen ist es recht simpel, denn man muss einfach unter den Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleiben und kann neben einer Risikolebensversicherung eine zweite oder dritte bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen.
Dafür muss man nur herausfinden, bis zu welchen Versicherungssummen eine Risikolebensversicherung ohne eine ärztliche Untersuchung abgeschlossen werden kann. Dies ist in den sogenannten Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherung hinterlegt. Eine Übersicht bekannter Anbieter haben wir dir hier zur Verfügung gestellt:
Hinweis: Die Liste wurde von uns 2024 erstellt und ist ohne Gewähr. Es sollte neben diesen ausgewiesenen Grenzen noch unbedingt darauf geachtet werden, ob die Grenzen für alle Altersklassen gelten. Nicht selten liegen die Untersuchungsgrenzen für ältere Personen unter den oben genannten Grenzen. Zudem können sich die Absicherungshöhen im Laufe der Zeit ändern.
Zusätzlicher Hinweis
Auch wenn die Untersuchungsgrenzen mit der Aufteilung auf zwei oder mehr Verträge umgangen werden können, musst du bei den meisten Versicherungen ein paar Angaben zu bestehenden oder gerade abzuschließenden Versicherungsverträgen im Bereich der Risikolebensversicherung machen. Die Frage musst du im Antrag der jeweiligen Versicherung wahrheitsgemäß beantworten und sieht beispielhaft so aus:
Diese Frage steht aber nicht im direkten Zusammenhang mit den Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Risikolebensversicherung, sondern zielt auf die „finanzielle Angemessenheit“ ab.
Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass die Versicherung erfahren möchte, aus welchem Grund du mehrere Risikolebensversicherungen abschließen willst und ob die Gründe „angemessen“ sind.
Bleiben wir beim Beispiel der Hannoverschen, so ist ab einer Versicherungssumme von 500.001 € ein Fragebogen hinsichtlich des „berechtigten Interesses“ auszufüllen.
Dies klingt spektakulärer als es ist und stellt in der Regel kein Hindernis dar. Zum abschließenden Verständnis nochmal die beiden Unterschiede der medizinischen Prüfung und der finanziellen Prüfung:
- Medizinische Gesundheitsprüfung: Es gelten nur die Absicherungssummen bei der jeweiligen Versicherung –andere (bestehen) Risikolebensversicherungen werden nicht zu den Untersuchungsgrenzen hinzugerechnet und sorgen demnach auch nicht dafür, dass du dich dadurch einer medizinischen Prüfung unterziehen musst.
- Finanzielle Angemessenheitsprüfung: Hier gelten die Versicherungssummen aller abzuschließenden und bestehenden Versicherungen – auch die anderer Versicherungsunternehmen. Diese werden summiert und sorgen bei einer Überschreitung dafür, dass ein zusätzliches Formular zur finanziellen Angemessenheitsprüfung ausgefüllt werden muss. Dies hat aber nichts mit der medizinischen Gesundheitsprüfung zu tun, auch wenn das hin und wieder miteinander verwechselt wird.
7. So kannst du vorgehen
Nun konntest du schon recht tief in die Welt der Gesundheitsfragen und medizinischen Untersuchung einer Risikolebensversicherung eintauchen. Zum Ende wollen wir dir unser Vorgehen aufzeigen, damit du neben der idealen Absicherungshöhe und Laufzeit auch noch einen „wasserdichten“ Vertrag hast.
Im ersten Schritt empfehlen wir dir, deine Gesundheitshistorie aufzubereiten. Damit du weißt, welche Angaben hierfür nötig sind, erhältst du von uns einen standardisierten Fragebogen und ein Beiblatt, auf dem du auf deine Vorerkrankungen genauer eingehen kannst. Wenn du nicht genau weißt, welche Erkrankungen du in den vergangenen Jahren hattest, dann empfiehlt sich das Einholen deiner Patientenakte. Bei „gravierenden“ Vorerkrankungen ist es ratsam, mit ärztlichen Attesten zu arbeiten.
Wenn du diese Fleißarbeit erbracht hast, dann erfolgt der nächste Schritt. Die Stellung anonymer Risikovoranfragen bei ausgewählten Versicherungen. Dabei fragen wir mit deinen aufbereiteten Unterlagen anonym bei Versicherungen an, ob diese dich unter den angegebenen Umständen (Gesundheitszustand, Beruf, Hobby etc.) annehmen würden. Erst wenn wir im Idealfall normale Annahmen in Aussicht gestellt bekommen, dann macht eine Überlegung hinsichtlich der genauen Aufteilung auf mehrere Verträge Sinn. Unser Vorgehen haben wir nochmal im Beratungsablauf geschildert.
Du erhältst bei der Kontaktaufnahme zu uns aber auch noch eine Mail mit einer genauen Beschreibung des Vorgehens. Wenn dir unser Vorgehen zusagt, dann melde dich gerne bei uns per Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder nutze unser Kontaktformular.
Dir entstehen bei unserer Beratung keine zusätzlichen Kosten – die Anbieter und Beiträge sind bei uns genau so hoch wie auf den bekannten Vergleichsrechnern wie Check24 etc. Der Unterschied liegt nur darin, dass du bei einem Online-Abschluss in Eigenregie auf eine Beratung von einem Experten verzichtest.
Im Folgenden ein Beispiel, wie uns Anfragen erreichen:
Wir freuen uns auf deine Anfrage!