Kapitalauszahlung private Rentenversicherung in Teilschritten

Kapitalauszahlung private fondsgebundene Rentenversicherung

Dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nicht ausreichen wird und man aus diesem Grund unbedingt privat vorsorgen sollte, das ist vermutlich den meisten bewusst. Viele schließen aus diesem Grund eine sogenannte private fondsgebundene Rentenversicherung ab, um später nicht der Altersarmut zu verfallen.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung setzt man sozusagen auf die Wertentwicklung eines oder mehrerer ETFs/Fonds im Versicherungsmantel einer privaten Rentenversicherung. Anders als bei der staatlichen Rentenversicherung kann man jedoch bei seiner privaten Rentenversicherung mitentscheiden, wie viel Geld man investieren möchte, wie dieses Geld angelegt wird und, ganz wichtig, wie man es später ausgezahlt bekommt.

Genau an dieser Stelle möchten wir mit diesem Artikel ansetzen und dir einen Weg aufzeigen, der vielen nicht bewusst ist, in unserer Beratung jedoch immer Anklang findet.

Die Rede ist von der sogenannten Kapitalauszahlung im Rentenalter in Teilschritten.

In diesem umfassenden Artikel erklären wir dir, wie die Auszahlung in Teilschritten, welche wir gerne als "Entnahmeplan" oder "Auszahlungsplan" bezeichnen, zusätzlichen Mehrwert bieten kann. Wenn du bis zum Schluss dranbleibst, wirst du feststellen, wie flexibel eine private Rentenversicherung gestaltet werden kann und wie die steuerlichen Aspekte dabei wirken können.

 

1. Die Auszahlmöglichkeiten privater Rentenversicherungen

Die meisten unserer Anfragenden kennen „lediglich“ die einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn (beispielsweise zum 67. Lebensjahr) der privaten Rentenversicherung oder die monatliche Rentenauszahlung bis ans Lebensende.

Der „Auszahlplan in Teilschritten des Kapitals“ im Rentenalter ist den meisten nicht bekannt. Bevor wir uns dem Thema intensiv widmen, möchten wir noch eine kurze Erläuterung der eben genannten unterschiedlichen Auszahlmöglichkeiten einer privaten Rentenversicherung aufzeigen, die den meisten beim Rentenbeginn zur Verfügung stehen.

  1. Lebenslange Rentenauszahlung
  2. Einmalige Kapitalauszahlung
  3. Mischung aus Kapitalauszahlung und lebenslanger Rente
  4. Kapitalauszahlung in Teilschritten

Wichtig: Nicht bei allen Rentenversicherungen besteht die Flexibilität der oben genannten Punkte. Gerade bei älteren Verträgen (Abschluss vor 2005 oder älter) kann beispielsweise nicht immer die Auszahlung in Teilschritten erfolgen.

 

1.1. Lebenslange Rentenauszahlung

Bei der lebenslangen Rentenauszahlung erhältst du von der Rentenversicherung im Rentenalter jeden Monat eine Rente ausgezahlt. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung deckt diese Form das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Das bedeutet, dass die lebenslange Rente dir so lange ausbezahlt wird, wie du am Leben bist. Du kannst auch 105 Jahre alt werden, die Rentenauszahlung endet nicht ab einem bestimmten Lebensalter.

Wie die Höhe der lebenslangen Rentenauszahlung berechnet wird, haben wir dir in unserem Artikel „Rentenfaktor berechnen“ ausführlich erläutert. Darüber hinaus haben wir dir im Artikel „Ertragsanteilbesteuerung“ näher gebracht, wie die Besteuerung der lebenslangen Rentenauszahlung abläuft.

 

1.2. Einmalige Kapitalauszahlung

Bei der einmaligen Kapitalauszahlung erhältst du das gesamte Kapital deiner privaten Rentenversicherung zu einem bestimmten Fälligkeitstermin (beispielsweise zum 67. Geburtstag) auf einen Schlag ausgezahlt. Danach endet die Rentenversicherung und das Geld wandert aus der Rentenversicherung auf dein Konto.

Steuerliche Komponenten musst du dabei jedoch noch berücksichtigen, denn die erwirtschafteten Erträge sind nicht gänzlich steuerfrei.

Bei der Einmalauszahlung einer privaten Rentenversicherung ermöglicht das sogenannte "Halbeinkünfteverfahren" unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile.

1.3. Eine Mischung aus Kapitalauszahlung und lebenslanger Rente

Die dritte Variante ist eine Mischung aus einer Kapitalauszahlung zu Beginn des Rentenalters und einer monatlichen Rentenauszahlung bis ans Lebensende. Dabei kannst du in der Regel wählen, wie viel Kapital du zu Beginn ausgezahlt bekommen möchtest.

Je höher die Auszahlung des Kapitals, desto geringer fällt die restliche monatliche Rentenauszahlung aus.

 

1.4. Kapitalauszahlung in Teilschritten

Bei der Auszahlung in Teilschritten handelt es sich um eine Form der Auszahlung, die so nicht unbedingt im Lehrbuch zu finden ist.

Die Idee des Entnahmeplans in Teilschritten ist ein cleverer Ansatz, um deine private Rentenversicherung effizient zu nutzen. Stell dir vor: Du sparst bis zu deinem 67. Lebensjahr in den Vertrag ein und lässt ihn dann einfach beitragsfrei "weiterlaufen". Ab diesem Zeitpunkt kannst du jedes Jahr einen flexiblen Betrag aus dem Vertrag entnehmen, ohne dabei neue Beiträge zahlen zu müssen. Diese Phase nennt sich die "Verfügungsphase".

In unserem Blog-Artikel wollen wir nicht nur dieses Vorgehen detailliert vorstellen, sondern auch die vielfältigen Vorteile beleuchten, die damit einhergehen.

Wichtig: Alle genannten Formen der Auszahlung stehen dir bei den meisten privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen kurz vor Rentenbeginn zur Verfügung. Demnach musst du dich bei Vertragsschluss nicht für eine konkrete Variante entscheiden.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass die verschiedenen privaten Rentenversicherungen unterschiedliche Leistungsstärken in ihren einzelnen Auszahlungsmöglichkeiten haben können. Aus diesem Grund erheben wir in unseren Beratungsgesprächen deine Ziele und Wünsche und geben dir dabei wertvolle Tipps und Hinweise an die Hand. Je nachdem, zu welcher Auszahlungsmöglichkeit du tendierst, umso eher können wir auf die Suche nach dem idealen Anbieter für dich gehen und dank unseres finanzmathematischen Gutachtens den für dich leistungsstärksten Anbieter ausfindig machen.

2. Entnahmeplan im Rentenalter – die Ausgestaltung

Unser beschriebener vierter Schritt, die Kapitalauszahlung in Teilschritten, ist grundsätzlich nicht besonders kompliziert in der Herangehensweise. Bei Vertragsschluss muss jedoch die vertragliche Ausgestaltung berücksichtigt werden. Es ist dabei besonders wichtig sicherzustellen, dass die Beitragszahlungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbart wird und der Rentenbeginn auf das maximale Lebensjahr festgelegt wird, das bei den meisten Gesellschaften derzeit noch das 85. Lebensjahr ist.

Die individuelle Gestaltung der Verträge liegt selbstverständlich in unserer Hand, immer in enger Absprache mit dir. Es ist erstaunlich, wie viele Berater/-innen den Aspekt der späteren Kapitalentnahme in Teilschritten nicht berücksichtigen oder sogar kennen. In den meisten Fällen werden Verträge lediglich bis zum 67. Lebensjahr vereinbart, mit dem Fokus auf eine lebenslange Rentenauszahlung. Doch wie du im Verlauf dieses Artikels erfahren wirst, geht damit ein Verlust an Flexibilität und potenzieller Rendite einher.

Um dies zu verdeutlichen, werfen wir einen Blick auf ein Beispiel:
Ein Unternehmer hat sich kürzlich per E-Mail an uns gewandt. Er möchte einen Teil seiner Altersvorsorge über eine ETF-Rentenversicherung (so nennen wir die fondsgebundene Rentenversicherung auch gerne), absichern.

Hinweis: In diesem Artikel konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Ausgestaltung des der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung und gehen nicht auf die von unserem Interessenten ebenfalls gewünschte Dienstleistung der "ganzheitlichen Altersvorsorgeplanung" ein.

Anfrage Honorar Finanzberatung

Wie die technische Ausgestaltung der Rentenversicherung ausgesehen hat, das kannst du im folgenden Schaubild erkennen. Dies zeigt den Auszug der Kalkulationssoftware einer Versicherung:

 Ausgestaltung Entnahmeplan - fondsbasierter Auszahlplan Alte Leipziger Versicherung

In der Eingabemaske ist zu erkennen, dass ab dem 01.05.2024 monatlich 400 € in die private Rentenversicherung fließen sollen. Die monatliche Beitragszahlung soll bis zum 67. Lebensjahr erfolgen. Der „Rentenbeginn“ ist für das 85. Lebensjahr geplant. Da unser Kunde noch 15.000 € erspart hat, möchte er diese gleich zu Beginn in den Vertrag einfließen lassen.

Der Begriff „Rentenbeginn im Alter von 85 Jahren“ ist etwas irreführend, weshalb wir hier noch einmal genauer darauf eingehen wollen und dir die Gründe für die vertragliche Ausgestaltung näherbringen.

Zur Klärung: Ab dem 67. Lebensjahr wird die Rentenversicherung nicht mehr bespart und sozusagen beitragsfrei gestellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verfügungsphase. Somit bleibt das Kapital (Vertragsguthaben der ETFs) in der Rentenversicherung weiterhin bestehen und der Vertrag endet nicht. Ab dem 67. Lebensjahr und bis zum 85. Lebensjahr möchte sich unser Kunde jährlich Geld aus seinem beitragsfreien Vertrag entnehmen. Wie hoch die Entnahmen ausfallen sollen, zeigen wir dir im weiteren Verlauf noch ausführlich.

Was dieses Konzept der "Auszahlung in Teilschritten" so spannend macht, ist die Tatsache, dass während der Phase vom 67. bis zum 85. Lebensjahr das Kapital weiterhin in ETFs investiert bleiben kann. Darüber hinaus ist es möglich, Umschichtungen in andere Anlageklassen wie Anleihen oder Mischfonds vorzunehmen. Dadurch bleibt das Vertragsguthaben länger als gewöhnlich renditestark angelegt und hat sogar im Rentenalter noch Potenzial zur Entwicklung.

In unserem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, wie diese Strategie funktioniert und welche Vorteile sie bietet.

Ab dem 85. Lebensjahr muss unser Kunde jedoch eine Entscheidung fällen:
Er kann entweder das restliche Kapital auszahlen lassen oder ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Rentenauszahlung bis ans Lebensende vereinbaren. Aktuell tendiert unser Kunde dazu, sich für die Kapitalauszahlung zu entscheiden. Es ist jedoch nicht erforderlich, diese Entscheidung bereits heute zu treffen. Er kann damit auch bis kurz vor seinem 85. Geburtstag warten.

Die Alte Leipziger Versicherung, die oft von unseren Kunden im Bereich der Honorartarife bevorzugt wird, hat zu diesem Thema eine äußerst aufschlussreiche Grafik erstellt.

 Fondsbasierter Auszahlplan Alte Leipziger

Wie du erkennen kannst, beginnt in der Grafik der „fondsbasierte Auszahlplan“, so wird die „Kapitalauszahlung in Teilschritten“ dort genannt, ab dem 67. Lebensjahr und endet mit dem 85. Lebensjahr. Spätestens ab dem 85. Lebensjahr musst du zwischen einer monatlichen Verrentung bis ans Lebensende oder einer Kapitalauszahlung wählen.

Eine Frage hinsichtlich der Ausgestaltung kommt dabei immer wieder auf:Du musst nicht zwingend bis zum 67. Lebensjahr die Beiträge entrichten, sondern kannst auch schon früher Kapitalauszahlungen vollziehen. Einige streben beispielsweise einen frühzeitigeren Ruhestand (z.B. mit 64 oder 65 Jahren) an. Die meisten privaten Rentenversicherungen sind dabei recht flexibel, was diese Thematik angeht. Du solltest nur darauf achten, dass du einen sogenannten Honorartarif ohne Abschluss- und Vertriebskosten und mit deutlich geringeren laufenden Kosten abschließt. Einen Zugang zu diesen Tarifen erhältst du im Zuge unserer Beratung durch uns.

Im folgenden Kapitel gehen wir auf unser Beispiel des Unternehmers ein. Hierzu gewähren wir dir wieder einen Einblick in unsere Beratungspraxis und machen deutlich, wie ein solcher Auszahlplan in Teilschritten einer privaten Rentenversicherung geplant werden kann.

 

3. Entnahmeplan im Rentenalter – der mögliche Ablauf

Tauchen wir wieder in das Beispiel unseres selbstständigen Unternehmers ein. Dieser möchte für die kommenden 29 Jahre (bis zu seinem 67. Lebensjahr) monatlich 400 € in eine private Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich zum Vertragsbeginn sollen 15.000 € als Sonderzahlung in den Vertrag einfließen. Eine monatliche Rentenauszahlung kam für ihn nicht in Frage. Im Rahmen unserer Beratung hat sich unser Kunde für die Kapitalauszahlung in Teilschritten bis zum 67. Lebensjahr entschieden. Überzeugt hat ihn vor allem die Flexibilität während der Verfügungsphase.

Basierend auf seinen Wünschen haben wir mithilfe unserer finanzmathematischen Analyse berechnet, welcher Tarif für ihn am interessantesten erscheint. Zusätzlich sollte das Gutachten dazu dienen, eine Prognose zu erstellen, die die Kosten und steuerlichen Aspekte der späteren Auszahlungshöhe berücksichtigen. Auf das finanzmathematische Gutachten werden wir im späteren Verlauf noch näher eingehen.

Im Gespräch wurde der Wunsch geäußert, dass während der Verfügungsphase zwischen dem 67. Lebensjahr und  85. Lebensjahr eine jährliche Auszahlung aus der Rentenversicherung in Höhe von 22.000 € erfolgen soll. Diese Werte haben wir, wie du im folgenden Auszug aus unserem Gutachten erkennen wirst, bei der Auswertung und Wahl des passenden Anbieters zugrunde gelegt.

4. Auszahlplan private Rentenversicherung Beispiel

Kurze Erklärung: Ab Mai 2024 möchte er 400 € im Monat als laufenden Beitrag monatlich in die private Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich soll zum Mai 2024 eine einmalige Sonderzahlung (Zuzahlung) in Höhe von 15.000 € erfolgen. Ab Juni 2053 bis Juni 2071 (85. Lebensjahr) möchte er sich 22.000 € pro Jahr auszahlen lassen.

Springen wir nun in die Auswertung der Analyse und betrachten den exemplarischen Verlauf in der Entnahmephase unseres Beispielkunden.
Wir haben den Auszug der Analyse deutlich gekürzt und verzichten darauf, die potenzielle Steuerlast sowie die Kosten für Fonds/ETFs und Versicherungen im Schaubild darzustellen. Diese Aspekte sind bereits in den Werten enthalten, würden jedoch das Beispiel nur unnötig verkomplizieren.

Unser Hauptanliegen ist es, dass der grundlegende Ablauf der Entnahme in Teilschritten klar wird und dass du die Vorteile dahinter erkennen kannst.

Entnahmeplan fondsgebundenen Rentenversicherung

Wie du erkennen kannst, zeigt das obige Schaubild in der linken Spalte lediglich die Entnahmephase ab dem 30. bis zum 47. Versicherungsjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist unser Unternehmer 67 Jahre alt.
Die Entnahme haben wir auf 18 Jahre, bis zum 47. Versicherungsjahr, gestreckt. Zu diesem Zeitpunkt wäre er 85 Jahre alt. Die Spalte mit dem Titel, „Summe der Auszahlungen“, zeigt, wie viel Kapital kumuliert entnommen wird. Im 30. Jahr sind es erstmals 22.000 €, im 31. Jahr kommen erneut 22.000 € Entnahme hinzu, was einen kumulierten Wert von 44.000 € im Jahr 31. ergibt.

Da kontinuierlich in jedem Jahr 22.000 € entnommen werden sollen, ergibt dies zum 47. Versicherungsjahr eine Gesamtsumme von 396.000 € Kapitalentnahme. Die letzte Spalte "Guthaben vor Steuer" dient als Illustration, wie sich das Kapital nach der Entnahme aufgrund des „weiterhin investiert bleiben“ am Kapitalmarkt entwickelt. Wir erkennen, dass sich trotz hoher Entnahmen das Kapital noch recht gut entwickelt und nur nach und nach geringer wird (angenommen haben wir 6 % p.a. an Wertentwicklung der ETFs).

Unser Unternehmer kann während der 18 Jahre der Verfügungsphase 396.000 € entnehmen und hat zum Ende der Vertragslaufzeit noch ein Restkapital von 323.220,55 € zur Verfügung (rechte Spalte in der untersten Zeile). Ab diesem Zeitpunkt muss eine Entscheidung gefällt werden:
Entweder lässt er sich die 323.220,55 € in einer Summe auszahlen oder er wählt die Option, diesen Betrag bis an sein Lebensende zu verrenten.

Wie bereits beschrieben, plant unser Kunde, das Kapital auf einen Schlag zum 85. Lebensjahr zu entnehmen. Nach heutigem Stand beabsichtigt er, das Geld anderweitig zu investieren, vermutlich in einem Depot oder auf einem Tagesgeldkonto. Nach Steuern auf die Kursgewinne aus kann unser Unternehmer zum 85. Lebensjahr dann mit einer Nettoauszahlung von 308.927,56 € nach aktuellen Annahmen rechnen.

 Entnahmeplan fondsgebundenen Rentenversicherung - Ablaufleistung

Wichtig: Punkte, die wir mit unserem Kunden im Vorfeld festgelegt haben:
Wir sind in unserer Kalkulation davon ausgegangen, dass sich die ETFs der Anlage um 6 % pro Jahr entwickeln. Von dieser Performance abgezogen haben wir die ETF-Kosten und die Kosten der Rentenversicherung.
Hinzu kommt, dass unser Kunde gerne über die gesamte Vertragslaufzeit, also bis zum 85. Lebensjahr, in ETFs investiert bleiben möchte. Daher haben wir ohne Umschichtungen in „schwankungsärmere“ Anlageklassen im Rentenalter gerechnet. Das bedeutet, dass auch während der Entnahmephase eine Wertentwicklung von 6 % angenommen wurde.
All diese Punkte, insbesondere der prognostizierte Steuersatz im Rentenalter, sind recht individuell und können nicht auf jede Person einfach übertragen werden. Dies möchten wir an dieser Stelle nochmal betonen.

 

4. Wie dir unsere finanzmathematische Analyse dabei helfen kann

Wir haben dir anhand unseres Beispielkunden bereits einen kleinen Einblick in unsere finanzmathematische Auswertung gegeben. Unserer Meinung nach führt kein Weg an einer Analyse vorbei, wenn man strategisch das Thema der Altersvorsorge angeht und dabei den besten Anbieter sowie den besten Durchführungsweg für den Kunden/-in erkunden möchte.

Neben den Kosten der Rentenversicherung und der ETFs werden dabei auch verschiedene Szenarien, Anlagestrategien oder steuerliche Gestaltungen durchgespielt. Am Ende erhältst du mit dieser Beratungsdienstleistung von uns einen konkreten Fahrplan und ein realistisches individuelles Szenario, wie sich eine private Rentenversicherung während der Ansparphase und während der Rentenphase entwickeln kann.

Das finanzmathematische Gutachten dient dabei als Unterstützungstool, basierend auf deinen Zielen und Wünschen zur Besparung und Entnahme. Mit diesem Tool können wir verschiedene Honorartarife miteinander vergleichen und die ideale Lösung für dich finden.

Wir haben bereits einen ausführlichen Artikel zu unserem „Finanzmathematischen Gutachten“ erstellt, sodass du dich hier auch nochmals von der Dienstleistung überzeugen kannst. Besonders bei der Auszahlung in Teilschritten ist das finanzmathematische Gutachten von großem Wert, denn es berücksichtigt die Effekte der Kosten in der Entnahmephase.

 

5. Die Vorteile der Kapitalentnahme in Teilschritten

Anhand unseres Kundenbeispiels konntest du dir hoffentlich schon einen guten Eindruck aus der Praxis verschaffen, wie die Abfolge im Rentenalter aussehen kann. In diesem Kapitel zeigen wir dir noch weitere Vorteile, die den meisten nicht bewusst sind. Wir wollen keinen direkten Vergleich zu den anderen Auszahlungsmöglichkeiten einer Rentenversicherung oder einem ETF-Depot erstellen, doch kommen hin und wieder in kürzeren Ausführungen darauf zu sprechen.

 

5.1. Hohe Flexibilität bei der Auszahlung

Das Beispiel unseres Unternehmers wurde recht einfach dargestellt. Die kontinuierliche Entnahme von 22.000 € pro Jahr ist lehrbuchhaft und spiegelt möglicherweise nicht immer die Realität wider. Der Vorteil der Kapitalauszahlung in Teilbeträgen ist, dass du komplett flexibel an die Auszahlungen herangehen kannst. Wenn du dir beispielsweise gleich zu Rentenbeginn eine lang ersehnte Weltreise wünschst, dann hast du die Möglichkeit, im ersten Jahr mehr Geld zu entnehmen und in den folgenden Jahren weniger.

Du kannst auch in den ersten Jahren weniger und später mehr entnehmen. Das bleibt dir vollkommen selbst überlassen.

Wichtig ist dabei im Vorfeld eine grobe Tendenz festzuhalten, damit die Wahl des für dich besten Anbieters ergründet werden kann. Dazu erfährst du im weiteren Verlauf des Artikels noch mehr – eines nur vorab: Die Kosten der Anbieter verändern sich oftmals in der Verfügungsphase, während du dir das Kapital nach und nach entnimmst. Diese Kosten sind beim Vertragsabschluss bereits ausgewiesen, werden jedoch selten beachtet.

 

5.2. Umschichtung ohne steuerliche Nachteile

Das Thema Umschichtung, auch bekannt als Rebalancing, spielt für viele unserer Kunden eine große Rolle. Umschichtung bedeutet, dass du deine ETF- oder Fondsanteile in andere Anlageklassen oder ETFs/Fonds wechselst. Das kann aus verschiedenen Gründen geschehen. Oftmals geht die Umschichtung mit einer geänderten Risikobereitschaft einher. Besonders kurz vor dem Rentenalter fragen sich viele, ob eine Aktien-ETF-Quote von 100 % noch ihrer eigenen Risikoneigung entspricht.

Hier nutzen viele die Möglichkeit, noch vor dem Rentenalter, beispielsweise zum 60. Lebensjahr, einen Teil der ETFs in "schwankungsärmere" Anlageklassen in der Rentenversicherung umzuschichten. Das können Anleihen oder auch Mischfonds sein.

Der grundsätzliche große Vorteil einer Rentenversicherung besteht darin, dass die Umschichtung kostenfrei möglich ist und keine Steuern auf die Kursgewinne anfallen. Anders sieht es in einem freien Depot ohne Versicherungsmantel aus - hier fallen bei der Umschichtung Steuern auf die Kursgewinne an. Je nach Kursgewinnen und Gesamtkapital kann dies einen enormen Einfluss auf den Zinseszinseffekt haben.

Ein paar Jahre vor dem Rentenalter umzuschichten und etwas „Risiko“ rauszunehmen, kann für viele Sinn ergeben. Doch was hat das Umschichten mit dem Entnahmeplan in einer Rentenversicherung zu tun? Der Vorteil der steuerfreien Umschichtung besteht darin, dass du während der Entnahmephase die Anlageklassen wechseln kannst, falls sich deine Risikobereitschaft ändert. Es könnte auch vorkommen, dass du ein Erbe erhalten hast, was zu einer erheblichen Verbesserung deiner finanziellen Situation geführt hat. Dadurch könntest du nun wieder bereit sein, mehr in ETFs zu investieren, da sich deine Gesamtsituation für die Altersvorsorge deutlich verbessert hat. Auch hier kannst du weiterhin flexibel ohne steuerliche Nachteile dein Vertragsguthaben umschichten.

Langfristig gesehen ist dies ein großer Vorteil hinsichtlich des Zinseszinseffekts. Würden bei jeder Umschichtung, wie im freien Depot, Steuern auf die Erträge anfallen, so würde dies dein Kapital erheblich schmälern und den Zinseszinseffekt konterkarieren.

Im folgenden Kapitel wollen wir dir noch einen weiteren Vorteil erläutern, der ein wenig mit dem hier beschriebenen Kapitel einhergeht.

 

5.3. Weiterhin im Rentenalter investiert bleiben

Wenn du dich für die monatliche Rentenauszahlung entscheidest, ist es unter anderem wichtig, dass zum 67. Lebensjahr das Kapital einen hohen Vertragsstand aufweist. Zusammen mit dem garantierten Rentenfaktor bildet dies die Grundlage für deine lebenslange Rentenauszahlung. Aus diesem Grund neigen viele dazu, bereits 5-7 Jahre vor diesem Zeitpunkt die Anlageklasse zu ändern und nach und nach in schwankungsärmere Anlageklassen umzuschichten.

Die schwankungsärmeren Anlageklassen (Anleihen-ETFs oder Mischfonds) sind oft nicht so ertragreich wie Aktien-ETFs. Daher "verschenkt" man oft, aufgrund der Risikoneigung und dem Absicherungsmechanismus, zum Ende der Vertragslaufzeit wertvolle Rendite.

Bei einem Entnahmeplan hast du die Möglichkeit, mental ein wenig anders an die Sache heranzutreten. Wenn es nicht so wichtig ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital bei einem möglichst hohen Wert steht und man diesen Wert sichern will, so kann man deutlich länger in schwankungsreichen und oft chancenorientierten Aktien-ETFs investiert bleiben. Somit erhöht sich durch den Zinseszinseffekt das Vertragsguthaben.

Wenn du zudem so flexibel bist, dass du dir in schlechten Börsenjahren weniger Kapital entnimmst und in guten Jahren mehr, dann kannst du hier einen weiteren Hebel hinsichtlich deiner Rendite ansetzen. Durch die Auszahlung in Teilschritten hast du ab deinem 67. Lebensjahr noch 18 Jahre Zeit, schlechte Börsenjahre auszusitzen. Bei fortschreitendem Alter kannst du natürlich auch nach und nach deine "Schäfchen ins Trockene holen".

Dieser Aspekt des langen „Investiertbleibens“ wirkt sich überaus vorteilhaft auf den Zinseszinseffekt aus.

 

5.4. Kapitalauszahlung im Todesfall – Absicherung für die Hinterbliebenen

Das Vertragsguthaben aus einer privaten Rentenversicherung kann grundsätzlich frei vererbt werden. Wenn man während der Auszahlphase (Verfügungsphase – zwischen 67 und 85) verstirbt, so fällt das Vertragsguthaben nicht dem Versicherungskollektiv zu. Dein Guthaben der Rentenversicherung bleibt weiterhin vererbbar.

Ein bedeutender Vorteil des Entnahmeplans in Teilschritten einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass die Todesfallleistung für die Erben einkommensteuerfrei ist. Zwar unterliegt sie der Erbschaftssteuer (je nach Verwandtschaftsverhältnis sind hier unterschiedliche Freibeträge zu beachten), jedoch musst du die Kursgewinne nicht versteuern. Gerade bei Kursgewinnen von mehreren 100.000 € bedeutet dies einen erheblichen steuerlichen Mehrwert für deine Hinterbliebenen.

Anders sieht dies im freien Depot aus. Dort müssen die Kursgewinne nachträglich versteuert werden, und zusätzlich fällt die Erbschaftssteuer an. Somit haben deine potenziellen Erben einen deutlich besseren Todesfallschutz, was ein Vorteil für deine Hinterbliebenen darstellt.


6. Die Nachteile der Kapitalentnahme in Teilschritten

Unsere Blog-Leserinnen und -Leser wissen, dass wir nicht nur die schöne Seite der Finanzwelt und ihrer Produkte thematisieren. Wie bei vielen Dingen gibt es zwei Seiten der Medaille. Auch beim Auszahlplan in Teilbeträgen muss über die potenziellen Nachteile gesprochen werden. Im Folgenden erhältst du eine Übersicht unserer Meinung und Erfahrung dazu.

 

6.1. Ein gewisses Maß an Eigeninitiative ist aufzubringen

Im Gegensatz zur monatlichen Rentenauszahlung musst du bei der Auszahlung in Teilschritten ein wenig Eigeninitiative aufbringen. Da die Zahlungen im Rentenalter vermutlich mal höher und mal niedriger ausfallen (je nachdem, ob du eine Weltreise machen möchtest oder dir erst später mehr Geld auszahlen lassen möchtest), bist du ein wenig dein eigener Herr über die Auszahlung. Was für den einen ein Segen ist, kann für den anderen ein wenig Arbeit bedeuten. Du musst daher an die Versicherung herantreten und dieser mitteilen, zu wann du gerne welche Summe ausgezahlt bekommen möchtest. Scheint alles recht simpel zu sein, doch ganz ohne Eigeninitiative wird es nicht funktionieren.

Ein zweiter Punkt ist die Auseinandersetzung mit den ETFs und deiner Risikoneigung. Kurz vor und während deines Rentenalters solltest du dir die Frage stellen, ob du noch weiterhin in Aktien ETFs investieren möchtest oder lieber „schwankungsärmere“ Anlageklassen wählst. Diesen Weg sowie die Umschichtung in andere Anlageklassen kannst du selbst in die Hand nehmen oder dich bei uns melden und unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Wir tun uns immer etwas schwer damit, heute schon zu behaupten, dass wir dich „dein Leben lang“ begleiten und an deiner Seite stehen, wenn wir von Laufzeiten der Rentenversicherung von mehr als 30 oder 40 Jahren sprechen. Daher geben wir immer den Tipp, dass du dich, wenn es uns nicht mehr geben sollte, ohne Probleme an einen Honorarberater wenden kannst und dort 1-2 Stunden Beratung buchen kannst.

 

6.2. Das Geld muss gut eingeteilt werden

Geht man zu optimistisch an die Entnahme heran und entnimmt zu viel Kapital, kann es sein, dass am Ende kein Guthaben mehr vorhanden ist. Du bist auch hier wieder dein eigener Herr. Hilfreich ist dabei die finanzmathematische Analyse, die wir im Zuge der Beratung erstellen. Diese gibt dir einen groben Fahrplan vor, wie und in welcher Höhe du dein Kapital später entnehmen kannst.

Auch hier wieder unser Tipp: Wenn du dich kurz vor deinem Rentenalter befindest, kannst du eine Beratungsstunde bei uns oder einem Honorarberater in Anspruch nehmen. Dadurch können deine aktuelle Situation und die entsprechenden Szenarien erneut überprüft werden, und dir können Handlungsempfehlungen gegeben werden. Gerade dann, wenn sich die Aktienmärkte besser oder schlechter entwickelt haben als ursprünglich angenommen, ist eine Überprüfung und Anpassung an den aktuellen Status sehr hilfreich für die strategische Entnahme.

 

6.3. Verwaltung der Entnahme und Anlageklasse, auch wenn man krank ist

Im Gegensatz zur monatlichen Rente, die du ohne große Verwaltung monatlich erhältst, solltest du dir bei der Kapitalentnahme in Teilschritten darüber im Klaren sein, dass du aktiver vorgehen musst. Das gilt auch für den Fall, wenn du erkrankst. Eine lebenslange Rente zu erhalten wäre in diesem Szenario deutlich entspannter. Ein Risiko besteht darin, dass du dich auch bei einer Erkrankung noch um die Umschichtung und die Kapitalentnahme kümmern musst. Diese Aufgaben kannst du natürlich auch an einen Honorarberater geben oder einem vertrauten Familienmitglied, wenn du dich im Rentenalter nicht mehr dazu in der Lage fühlst, aktive Handlungen zu tätigen.

Hinweis: Du kannst auch zu jedem Punkt des Entnahmeplans (Verfügungsphase) die vollständige Kapitalentnahme in Anspruch nehmen, wenn du dich zu einem der oben genannten Punkte nicht mehr in der Lage fühlst. Eine weitere Möglichkeit ist die Umwandlung des vorhandenen Kapitals in eine monatliche Rente bis ans Lebensende. Die private Rentenversicherung ist dabei recht flexibel, und du musst die Kapitalentnahme in Teilschritten nicht unbedingt bis zum 85. Lebensjahr vollziehen.

 

6.4. Einen Plan ab dem 85. Lebensjahr haben

Wie bereits erwähnt, kann die Kapitalauszahlung in Teilschritten bei den meisten Versicherungen maximal bis zum 85. Lebensjahr erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt stehen dir zwei Möglichkeiten offen: Du kannst entweder das verbleibende Kapital zum 85. Lebensjahr in einem Betrag entnehmen oder es ab dem 85. Lebensjahr bis ans Lebensende verrenten lassen. Die Entscheidung, welchen Weg du ab dem 85. Lebensjahr gehen möchtest, liegt ganz bei dir. Viele Menschen wählen heute die vollständige Kapitalentnahme zum 85. Lebensjahr, da das restliche Kapital dann einkommensteuerfrei an die Erben vererbt werden kann.

Kürzlich berichtete auch der von uns geschätzte Versicherungsbote in einem kurzen Ausschnitt über dieses Risiko. In dem Bericht hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) auf das Risiko der Kapitalauszahlung hingewiesen: „Entnahmesparpläne, die von manchen als Instrument der Absicherung genannt werden, bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz. Sie werden bis zu einem bestimmten Alter, etwa 85 Jahre, berechnet und danach steht der Betroffene nackt da.“

In unseren Beratungsgesprächen weisen wir auf das beschriebene Risiko hin, dem du in jedem Fall Beachtung schenken solltest. Aus diesem Grund sollte die Entnahme in Teilschritten in Form einer privaten Rentenversicherung nicht deine einzige Altersvorsorge darstellen. Auch hier empfiehlt sich eine Diversifikation unterschiedlicher Altersvorsorgeprodukte und/oder Durchführungswege.

7. Fazit und Blick in die Zukunft

Die Möglichkeit der Kapitalentnahme in Teilschritten wird aktuell nur von recht wenigen Anbietern aktiv angeboten. Das bedeutet jedoch nicht, dass man diesen Weg nur mit speziellen Versicherern gehen kann. Im Grunde genommen ist die Auszahlmöglichkeit in Teilschritten eine vertragliche Ausgestaltung, welche wir im obigen Teil bereits erläutert haben. Zwei von uns geschätzte Anbieter im Bereich der Honorartarife, die LV 1871 und die Alte Leipziger, werben bereits mit der fondsbasierten Auszahlmöglichkeit, wie die Entnahme in Teilschritten dort bezeichnet wird.

Wir sind der Meinung, dass in den kommenden Jahren dieses Modell der Kapitalauszahlung in Teilschritten mehr und mehr Anklang finden wird, da auch wir merken, wie wichtig unseren Interessenten/-innen das Thema Flexibilität ist – nicht nur in der Ansparphase, sondern auch oder vor allem in der Rentenphase.

Speziell die genannten Punkte der hohen Flexibilität der Auszahlung, das oftmals deutlich höhere Endkapital, das Vererben des Kapitals und der steuerfreien Umschichtung machen dieses Modell so beliebt.

Egal, ob du dich in dem Beispiel unseres Unternehmers wiederfindest oder eine andere Ausgestaltung der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung bevorzugst, eine finanzmathematische Analyse ist in jedem Fall unabdingbar, um die für dich leistungsstärkste Rentenversicherung ausfindig zu machen. Melde dich gerne bei uns, wenn du unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchtest. Ob es um den Abschluss und die Planung einer neuen Rentenversicherung geht oder ob du deinen bestehenden Vertrag auf Rentabilität prüfen möchtest, wir unterstützen dich gerne dabei und freuen uns auf deine Anfrage.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Teil Deutschlands du wohnst. Dank unserer digitalen Prozesse beraten wir den Großteil unserer Kunden deutschlandweit online per Videoberatung oder Telefon.

Melde dich dafür gerne per Mail bei uns (info@gn-finanzpartner.de) oder nutzen unser Kontaktformular.

Im Folgenden zeigen wir dir zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen.

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