„Eine private fondsgebundene Rentenversicherung ist ein legales Steuersparmodell“
Solche oder ähnliche Aussagen liest man häufig, wenn man sich mit dem Thema der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung auseinandersetzt (von uns auch als ETF-Rentenversicherung bezeichnet). Oftmals werben Versicherer mit solchen Äußerungen und rücken dabei das sogenannte Halbeinkünfteverfahren und dessen mögliche Steuerersparnis bei Auszahlung in den Fokus.
Wir möchten betonen, dass wir uns von derart pauschalen Aussagen distanzieren und der Überzeugung sind, dass nur ein sehr geringer Teil der am deutschen Markt verfügbaren fondsgebundenen Rentenversicherungen tatsächlich ihr Geld wert ist.
Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass in jeder Rentenversicherung Kosten enthalten sind, die im Rentenalter das Kapital schmälern.
Hier sollte man sich in jedem Fall die Frage stellen, was einem ein vermeintlicher Steuervorteil bringt, wenn ein Großteil der Gewinne durch Kosten aufgefressen werden.
In diesem Beitrag möchten wir dir einen Überblick über die unterschiedlichen Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung geben und dir zudem einen Vergleich zeigen, wie die Kosten bei verschiedenen Versicherern gestaltet sein können. Am Ende des Beitrags zeigen wir dir, wie du am besten vorgehen kannst, wenn du Interesse an einer kostengünstigen fondsgebundenen Rentenversicherung hast, und wie wir dir bei der Entscheidungsfindung weiterhelfen können.
1. Die unterschiedlichen Kosten fondsgebundener Rentenversicherungen
Wie bereits im Artikel „private fondsgebundene Rentenversicherung im Test“ behandelt wurde, sind längst nicht alle Rentenversicherungen gleich. Die verschiedenen Versicherungsanbieter weisen oft erhebliche Stärken und Schwächen auf. Das Fazit des Artikels lautet, dass es aufgrund der vielfältigen Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher/-innen unmöglich ist, eine pauschale Aussage wie "Versicherung XY ist in jedem Fall die allerbeste Rentenversicherung" zu treffen.
Hierzu ein kurzes Beispiel:
Wenn dein Schwerpunkt darauf liegt, im Rentenalter eine lebenslange Rentenauszahlung zu erhalten, könnte Anbieter A die passende Rentenversicherung für dich sein.
Wenn hingegen deine Priorität auf einer möglichst hohen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit liegt und du beabsichtigst, dir das Kapital auszahlen zu lassen, könnte Anbieter B anstelle von Anbieter A der geeignetere Kandidat für dich sein.
In jedem Fall sind die Kosten der fondsgebundenen Rentenversicherung ein entscheidender Faktor, um festzustellen, ob sich die Rentenversicherung am Ende der Vertragslaufzeit für dich "gelohnt" hat.
Die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung setzen sich wie folgt zusammen:
- Abschlusskosten, auch Alpha-Kosten genannt
- Beta-Kosten (Kosten auf die monatlichen Beiträge)
- Kappa-Kosten (Vertragskosten)
- Gamma-Kosten (laufende Kosten auf das gesamte Kapital)
- Fonds- ETF-Kosten
Der Reihe nach möchten wir diese Kosten erläutern und dir dann Beispiele aufzeigen, wie unterschiedliche Versicherer diese Kosten in Ihren Verträgen deklarieren.
2. Abschlusskosten
Die Abschlusskosten, die oft auch als Abschluss- und Vertriebskosten bezeichnet werden, werden bei den sogenannten Bruttopolicen erhoben. Aus diesen Kosten werden die Beratung und Vermittlung bezahlt, die du von einem entsprechenden Berater oder einer Beraterin in Anspruch nimmst. Rentenversicherungen in Form von Bruttopolicen sind in Deutschland mit schätzungsweise 99 % vertreten und werden in der Regel vermittelt.
Exkurs: Bei Rentenversicherungen in Form von Nettopolicen, auch Nettotarife genannt, fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an, was für fondsgebundene Rentenversicherungen oft erhebliche Vorteile bietet. Darauf werden wir im weiteren Verlauf des Beitrags näher eingehen.
Die Abschlusskosten einer Rentenversicherung bei Bruttopolicen zahlst du als Kunde/-in nicht direkt. Sie werden von deinen monatlichen Beiträgen abgezogen und fallen in der Regel in den ersten 5 Versicherungsjahren an. Diese Kosten richten sich nach den eingezahlten Beiträgen (Beitragssumme), die du über die gesamte Vertragslaufzeit planmäßig entrichtest.
Hier kannst du von Kosten in Höhe von 2,50 % der eingezahlten Beiträge ausgehen.
Dazu ein Beispiel:
Du schließt im Alter von 30 Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung ab. Deine monatlichen Beiträge sollen 250 € betragen, und du möchtest die Rentenversicherung im Alter von 67 Jahren auszahlen lassen. Um die Gesamteinzahlungen zu berechnen, multiplizieren wir die monatlichen Beiträge von 250 € mit 12 (um auf das Jahresniveau zu gelangen) und multiplizieren das Ergebnis wiederum mit der angenommenen Vertragslaufzeit von 37 Jahren.
Von diesem Betrag werden Abschlusskosten in Höhe von 2,50 % berechnet.
Das Ergebnis sind Abschlusskosten in Höhe von 2.775,00 €, die auf die ersten 5 Versicherungsjahre verteilt werden.
Übertragen auf den monatlichen Beitrag bedeuten diese Kosten, dass in den ersten 5 Versicherungsjahren zusätzlich 46,25 € pro Monat anfallen. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass anstelle der ursprünglichen 250 € pro Monat nur 203,75 € in deinen Vertrag fließen.
Im Folgenden wird ein Beispiel gegeben, wie dies in den Versicherungsbedingungen festgehalten sein kann:
Der zweite Kostenfaktor können die sogenannten Beta-Kosten sein.
3. Beta-Kosten
Von Beta-Kosten spricht man, wenn pro gezahlten Beitrag prozentuale Kosten anfallen. Diese Kosten erheben nicht alle Versicherer. Nicht selten belaufen sich die Beta-Kosten auf mehr als 10 %.
Im folgenden Beispiel siehst du einen Auszug der Beta-Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung:
Bereits anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie „komplex“ die Kostenstruktur sein kann. In den ersten 10 Jahren fallen pro Beitrag 11 % Kosten an. In unserem Beispiel, bei einer monatlichen Einzahlung von 250 €, entspricht dies 27,50 € pro Monat. Diese Kosten sind nicht unerheblich. Ab dem 11. Jahr reduzieren sich diese Kosten auf 4,25 % pro Beitrag.
Obwohl diese Beta-Kosten auf den ersten Blick hoch erscheinen, wirken sie sich in der Gesamtbetrachtung der Kosten weniger stark aus, als man vermuten könnte. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Kosten im Laufe der Zeit nicht ansteigen, sondern konstant bleiben.
Dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, nach einem Anbieter Ausschau zu halten, der auf diese Kosten verzichtet, wenn nicht alle Versicherer Beta-Kosten erheben. Die Antwort darauf ist, dass, wenn ein Versicherer keine Beta-Kosten erhebt, er die Kosten an anderer Stelle "wieder hereinholt".
4. Kappa-Kosten
Die sogenannten Kappa-Kosten, die auch als Stückkosten oder Vertragskosten bezeichnet werden, stellen in Rentenversicherungen einen eher geringfügigen Kostenfaktor dar. Kappa-Kosten sind bei weitem nicht bei allen Anbietern vorhanden und bewegen sich in der Regel im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Jahr.
Im obigen Schaubild ist gut zu erkennen, dass die Kappa-Kosten bei einer monatlichen Einzahlung von 200 € bei 36 € liegen. Diese Kosten sind in diesem Fall konstant und ändern sich nicht, selbst wenn die Beiträge auf 300 €, 400 € oder mehr erhöht werden. Daher haben die Kappa-Kosten immer weniger Einfluss auf die Gesamtkostenquote, je höher die monatliche Einzahlung ist.
Hinweis: Bei vergleichsweise "geringen" monatlichen Sparbeiträgen von 25 € oder 50 € haben die Kosten einen deutlich höheren Effekt. Deshalb sollte man bei der Auswahl des Anbieters immer die voraussichtliche monatliche Einzahlung berücksichtigen.
5. Gamma-Kosten
Die Gamma-Kosten einer (fondsgebundenen) Rentenversicherung haben einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkostenquote der Rentenversicherung. Gamma-Kosten sind prozentuale jährliche Kosten, die dem Vertragsguthaben (bei fondsgebundenen Rentenversicherungen dem Fondsvermögen) entnommen werden. Sie werden auch als "laufende Kosten auf das gesamte Kapital" bezeichnet.
Zu Beginn haben diese Kosten nur einen geringen Einfluss. Gerade in den ersten Jahren ist das Fondsvermögen, das durch die schrittweisen Beitragszahlungen aufgebaut wird, noch relativ niedrig.
Wenn man die Beitragszahlungen bis zum Rentenalter fortsetzt, kann sich jedoch oft ein Fondsvermögen von mehreren hunderttausend Euro in der Versicherung ansammeln. Wenn man jedes Jahr eine prozentuale Gebühr von diesem Betrag abzieht, kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Die Höhe der Gamma-Kosten ist, wie bei den anderen vorgestellten Kosten, nicht festgelegt und kann von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt werden. Im Folgenden sind drei Beispiele dargestellt, wie die Kosten ausgewiesen werden:
Im obigen Ausschnitt aus den Versicherungsbedingungen der WWK-Rentenversicherung betragen die Gamma-Kosten 0,55 % pro Jahr. Das ist ein vergleichsweise hoher Wert.
Das zweite Beispiel bietet die Alte Leipziger. Hier betragen die Kosten 3,00 € pro 1.000 € Fondsguthaben.
Eine komplett andere Darstellung der Gamma-Kosten als im ersten Beispiel. Umgerechnet liegen die Kosten bei 0,30 % pro Jahr.
Im letzten Beispiel handelt es sich um die Bruttopolice der Condor Versicherung. Hier werden die Gamma-Kosten auf eine völlig andere Weise ausgewiesen. Die Gamma-Kosten werden monatlich erhoben und betragen 0,033 % des Policenwerts pro Monat. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ohne Garantien können die Begriffe "Policenwert" oder "Fondsguthaben" als Synonyme verwendet werden.
Um die Kosten von 0,033 % pro Monat zu vergleichen, müssen sie auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden. Das ergibt 0,396 % jährliche Kosten in Bezug auf das Fondsguthaben.
6. Fonds- oder ETF-Kosten
Ein weiterer Kostenblock, der im Grunde zu den Gamma-Kosten gezählt werden kann, sind die Fonds- oder ETF-Kosten. Diese Kosten werden ebenfalls jährlich erhoben, variieren jedoch je nach der Auswahl der Fonds oder ETFs, die du für deine Rentenversicherung auswählst. Wählst du einen kostengünstigen ETF, wie den SPDR MSCI ACWI IMI ETF, so liegen die jährlichen Kosten des ETFs bei 0,17 %.
Ein aktiv gemanagter Fonds, wie beispielsweise der Templeton Growth Fund I hat hingegen jährliche Kosten in Höhe von 0,97 %.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten nichts über die Rendite und die zukünftige Wertentwicklung der Anlageklasse aussagen. Die Kosten der ETFs oder Fonds fließen direkt an den jeweiligen Anbieter und nicht an die Rentenversicherung. Da die Kosten vom ausgewählten Fonds/ETF abhängig sind, wollen wir in diesem Artikel nicht näher darauf eingehen.
7. Fondsgebundene Rentenversicherung Kostenvergleich – Effektivkosten
Wenn man seine fondsgebundene Rentenversicherung strikt nach Kosten vergleichen will, dann stellt man sich an dieser Stelle die Frage, wie man dabei am besten vorgehen kann.
Die unterschiedlichen Kostenarten und deren Komplexität machen einen direkten Vergleich nahezu unmöglich.
Um eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen, wurden seit Januar 2015 alle Versicherungsanbieter verpflichtet, in ihren Angeboten die effektive Kostenbelastung auszuweisen. Diese Kennziffer wird als Reduction in Yield (RiY) bezeichnet. Die RiY bezieht alle Effektivkosten eines Versicherungsvertrags ein. Die Effektivkosten werden auch als Effektivkostenquote bezeichnet und sollen zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Tarife und Kostenarten führen.
Mithilfe einer prozentualen Zahl soll verdeutlicht werden, wie hoch die Kosten einer Rentenversicherung über die Laufzeit ausfallen.
Hierzu ein Auszug aus den Bedingungen einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung, in denen die Effektivkosten berücksichtigt werden:
Im obigen Schaubild ist deutlich definiert, dass die Effektivkosten darüber Aufschluss geben, „um wie viel Prozentpunkte die Rendite des Vertrags durch die vereinbarten Abschluss-, Vertriebs und Verwaltungskosten und die laufenden Kosten der gewählten Fonds gemindert wird.“ Das klingt im ersten Moment recht plausibel. Hinzukommt, dass die Effektivkosten unter Berücksichtigung einer „angenommenen Wertentwicklung des Vertrags“ kalkuliert und ausgewiesen werden.
Im folgenden Schaubild der Effektivkosten ist ersichtlich, dass diese angenommene Wertentwicklung in unserem Beispiel auf 4,33 % pro Jahr festgelegt wurde.
Die beispielhafte Kalkulation der Effektivkosten des Schaubildes zeigt demnach, um wie viel Prozent sich die Rendite des Vertrags nach Abzug von Kosten, in diesem Beispiel 4,33 %, über die gesamte Laufzeit reduziert. Nun kann man annehmen, dass man einfach die Versicherung mit den geringsten ausgewiesenen Effektivkosten nimmt.
Genau an diesem Punkt zeigen sich die ersten Schwächen des Vergleichs der Effektivkosten.
8. Effektivkosten – Kritik an der Vergleichbarkeit
Unsere Kritik an der Vergleichbarkeit der Effektivkosten hängt damit zusammen, dass es keine festgelegten einheitlichen Standards für den Ausweis der Effektivkosten gibt, auf die sich alle Versicherungsgesellschaften verpflichtet haben. Was bedeutet das konkret?
Um ein Beispiel zu nennen:
Die Effektivkosten werden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wertentwicklungen kalkuliert:
Im obigen Auszug wird mit einer Wertentwicklung vor Kosten von 3,00 % gerechnet.
Im zweiten Schaubild einer anderen Versicherung wird von Rendite statt Wertentwicklung gesprochen. Gemeint ist i.d.R. das gleiche.
Hier wird statt mit 3,00 % jedoch mit 4,33 % Rendite vor Abzug der Kosten kalkuliert.
Im dritten Beispiel hingegen werden sogar 6,00 % an jährlicher Wertentwicklung vor Abzug der Kosten angesetzt.
Anhand dieser 3 unterschiedlichen Annahmen und Begrifflichkeiten ist eine übergreifende und transparente Betrachtung der Effektivkosten unmöglich, denn:
- Die Effektivkosten steigen in der Regel bei zunehmender Wertentwicklung.
- Der Anteil der Effektivkosten an der Wertentwicklung fällt dagegen.
Dies hängt wiederum von Faktoren wie der Erhebung hoher Gamma-Kosten (prozentuale jährliche Kosten auf das Fondsguthaben) durch die Versicherung ab.Verschiedene Annahmen zur Wertentwicklung führen dazu, dass es keine optimale Vergleichbarkeit zwischen den Policen gibt. Daher obliegt es in gewisser Weise der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, wie die Effektivkosten dargestellt werden.
Hier könnte man zu Recht annehmen, dass die Versicherungen sich die eigenen Effektivkosten „schönrechnen“.
Was noch skurriler erscheint ist, dass einige Anbieter sogar gänzlich auf die Angabe von Wertentwicklungen verzichten. Im folgenden Beispiel wird deutlich, wie die nachvollziehbare Ausweisung der Effektivkostenkalkulation umschifft wird:
Es könnte doch so einfach sein…eigentlich. Man bedient sich hier aber Verweisen und Kalkulationen, die „auf den Wertentwicklungen des Gesamtkostenindikators nach Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653“ basieren.
An diesem Punkt kann man sich fragen, warum einige Anbieter eine beispielhafte Wertentwicklung verwenden, während andere dies nicht tun. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es äußerst zeitaufwendig, das oben genannte Beispiel und die Frage nach der angenommenen Berechnungsgrundlage nachzuvollziehen, da auf Verordnungsanlagen hingewiesen wird, die im Internet recherchiert werden müssten.
Insgesamt betrachten wir die Effektivkostenquote und deren Vergleichbarkeit lediglich als groben Indikator, der mit großer Vorsicht betrachtet werden sollte.
Besonders dann, wenn keine Kalkulationen inklusive Wertentwicklungen angewandt werden, sollte man etwas skeptisch sein.
Unsere Lösung für dieses Problem ist eine finanzmathematische Analyse, die in unseren Beratungen immer gut ankommt.
Wenn du etwas intensiver auf das Thema Effektivkosten eingehen möchtest und einen Einblick in ein Kundenbeispiel aus unserer Beratungspraxis erhalten möchtest, lies gerne unseren Artikel zum Thema Effektivkosten durch. Im Folgenden gehen wir noch auf Besonderheiten aus der Praxis ein, welche bei der Betrachtung der Kosten oft übersehen werden.
9. Kosten bei Erhöhung und Dynamisierung
Gerade, wenn du mit einem gewissen monatlichen Betrag starten möchtest und in Zukunft deine monatlichen Zahlbeiträge erhöhen willst, dann solltest du dir immer vergegenwärtigen, dass erneut Abschluss- und Vertriebskosten auf deine zu erhöhenden Beiträge anfallen.
Dazu ein Beispiel:
Vor 3 Jahren warst du 25 Jahre alt, Berufseinsteiger/-in und hast einen Vertrag einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Bruttopolice) abgeschlossen. Gestartet hast du mit 100 € im Monat. Nun, 3 Jahre später, möchtest du gerne deine Einzahlungen anpassen, da dir das Thema Altersvorsorge am Herzen liegt. Deine monatlichen Beiträge sollen statt 100 € nun 250 € betragen. Du benötigst keine zusätzliche Beratung oder Ähnliches, da du dich bereits vor 3 Jahren intensiv mit dem Thema fondsgebundene Rentenversicherung auseinandergesetzt hast.
Was vielen jedoch nicht bewusst ist, ist, dass die Erhöhung deiner monatlichen Beiträge um 150 € erneut Abschluss- und Vertriebskosten verursacht.
Die Berechnung sieht wie folgt aus:
(150 € * 12 Monate) * 39 Jahre (Restlaufzeit des Vertrags) * 2,50 % Abschlusskosten = 1.755 €
Das entspricht den Kosten, die bei der Erhöhung deiner monatlichen Beiträge um 150 € anfallen. Das bedeutet, dass du zum Zeitpunkt der Erhöhung um 150 € erneut 1.755 € Abschlusskosten in den darauffolgenden 5 Jahren zu entrichten hast. Diese neuen Abschlusskosten haben bei der ursprünglichen Bewertung der Effektivkosten jedoch keine Berücksichtigung gefunden. Hier stellt sich berechtigterweise die Frage, aus welchem Grund erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, auch wenn du gar keine Beratung oder dergleichen in Anspruch genommen hast.
Bei den herkömmlichen Bruttopolicen hat man keine Möglichkeit, den Kosten aus dem Weg zu gehen.
Anders sieht es bei sogenannten Nettopolicen aus, welche keine Abschluss- und Vertriebskosten aufweisen. Ein weiterer Aspekt, welcher oftmals keine Berücksichtigung findet, sind die sogenannten Dynamisierungen. Bei Vertragsschluss wird oftmals eine Beitragsdynamik zwischen 2 – 5 % pro Jahr angewählt. Dadurch steigen deine monatlichen Beiträge von Jahr zu Jahr um die angewählte Dynamik.
Hast du beispielsweise eine Beitragsdynamik von 5 Prozent gewählt, würde sich dein Zahlbeitrag von 100 € im zweiten Versicherungsjahr auf 105 € erhöhen. Auch diese Dynamisierung findet bei der Effektivkostenbetrachtung oft keine Berücksichtigung, wie im folgenden Auszug einer fondsgebundenen Rentenversicherung ersichtlich ist.
Hinzukommt, dass bei Bruttopolicen für jede Dynamisierung erneut Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Bei jeder Dynamisierung schließt du nämlich einen erneuten „Mini-Vertrag“ ab.
In unserm Beispiel erhöhen sich die Beiträge bei einer Dynamik von 5 % im ersten Jahr um 5 €. Diese 5 € werden wieder mit 12 multipliziert (somit hat man ein Versicherungsjahr) und auf die ausbleibende Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr hochgerechnet. Wenn du noch 40 Jahre bis zum 67. Lebensjahr „übrig“ hast, dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
(5,00 € * 12 Monate) * 40 Jahre = 2.400 € * 2,5 % Abschluss- und Vertriebskosten.
Bedeutet erneut 60 € Abschluss- und Vertriebskosten Kosten für die Erhöhung um 5 €.
Was im ersten Moment nicht hoch erscheinen mag, summiert sich auf die Vertragslaufzeit gesehen doch recht enorm.
Auch diese Kosten der Dynamisierung sind bei Bruttopolicen allgegenwärtig. Bei Nettopolicen entstehen hingegen keine neuen Abschluss- und Vertriebskosten bei Dynamisierungen.
10. Wie du private fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht vergleichen solltest
Nicht selten erhalten wir Anfragen von Kunden/-innen, denen bereits ein Angebot einer Versicherung vorliegt. Schnell stellt sich heraus, dass bei Versicherung X zum Rentenbeginn mehr Endkapital ausgewiesen wird als bei Versicherung Y, obwohl letztere geringere Kosten aufweist.
Wie kann es dazu kommen?
Dazu ein Beispiel aus einer Kundenanfrage:
In akribischer Eigenarbeit hat sich eine junge Interessentin von uns unterschiedliche Angebote von einem großen Vergleichsportal im Internet eingeholt. Dabei ist sie so vorgegangen, dass sie die ausgewiesenen möglichen Ablaufleistungen in den Versicherungspolicen und die Effektivkosten miteinander verglichen hat. Sie wurde stutzig, als sie zwei Anbieter in die engere Auswahl nahm und ihr die Unstimmigkeiten zwischen der Höhe der Effektivkosten und der möglichen ausgewiesenen Ablaufleistung bei einer angenommenen Wertentwicklung der ETFs von 6 % auffielen.
Dabei hat sie für beide Versicherungen identische Parameter wie ETF-Auswahl, Höhe der monatlichen Besparung und Vertragslaufzeit gewählt.
In der folgenden Darstellung ist ersichtlich, dass die Effektivkosten bei der ersten Versicherung 0,81 % pro Jahr betragen. Das mögliche Rentenkapital zum Vertragsende liegt bei einer Wertentwicklung der ETFs von 6 % pro Jahr bei 306.698 €.
Der zweite Anbieter hat höhere Effektivkosten. Diese betragen 0,96 %. Doch bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von 6 % pro Jahr soll das Endkapital bei 329.258 € liegen.
Demnach 22.500 € höher als bei der anderen Versicherung mit vermeintlich geringeren Effektivkosten.
Die Unstimmigkeiten der beiden Anbieter hängen unter anderem mit der beschriebenen Gestaltung der Kalkulation der Effektivkosten zusammen.
Zudem können die Hochrechnungen der Versicherungen unter Berücksichtigung von sogenannten (nicht garantierten) Überschussbeteiligungen zu einer höheren oder niedrigeren Ablaufleistung führen. Hinzukommt, dass die Berechnung der fondsgebundenen Rentenversicherungen und der entsprechenden Fonds/ETFs unterschiedlichen Methoden zugrunde liegt. Teilweise wird vor Abzug der Fondskosten gerechnet, teilweise nach Kosten. Die sogenannte Kalkulation nach Brutto- und Nettomethode ist ein heiß diskutiertes Thema, auf dessen Einheitlichkeit man sich in der Versicherungsbranche noch nicht abschließend geeinigt hat. Wir möchten aufgrund der Komplexität diesem Thema in unserem Artikel keine weitergehende Aufmerksamkeit schenken.
Ein weiteres Kundenbeispiel aus der Praxis kannst du in unserem Artikel "Effektivkosten fondsgebundener Rentenversicherungen im Vergleich" nachlesen.
Eine valide Gesamtbetrachtung von Kosten und Endkapital kann nur eine sogenannte finanzmathematische Analyse bieten. Eine solche Analyse erstellen wir für jeden unserer Kunden/-innen im Zuge der Vermittlung von privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Rürup-Renten (Basisrenten).
Du siehst, ein Vergleich der ausgewiesenen Effektivkosten und der möglichen Kapitalauszahlungen in den Versicherungsunterlagen wird dir nicht das gewünschte Ergebnis und den idealen Kandidaten für deine Rentenversicherungen liefern. Unsere Interessentin wurde schnell zu unserer Kundin, als sie erfuhr, welche Vorteile Nettopolicen bieten und dass diese von den Vergleichsportalen nicht angeboten werden.
Mithilfe unserer Dienstleistung der finanzmathematischen Analyse konnten wir einerseits die tatsächlichen Effektivkosten ermitteln und andererseits den Anbieter auswählen, der am besten zu den Bedürfnissen unserer Kundin passt.
11. Fazit
Das Thema Kosten spielt bei privaten Rentenversicherungen eine enorm wichtige Rolle. Leider kommt es häufig vor, dass die Kosten in Beratungsgesprächen vernachlässigt werden.
Der Versuch, mit Hilfe der Effektivkosten eine Vergleichbarkeit zwischen den Rentenversicherungen herzustellen, ist grundsätzlich der richtige Ansatz. Allerdings ist die aktuelle Ausgestaltung und der Spielraum, den die Versicherungen bei der Darstellung der Effektivkosten haben, nicht optimal. Wenn du dich nicht allein auf die ausgewiesenen Effektivkosten verlassen möchtest und den idealen Anbieter für deine fondsgebundene Rentenversicherung finden möchtest, dann zögere nicht, dich bei uns zu melden. Schreibe uns einfach eine Mail mit deinem Anliegen (info@gn-finanzpartner.de), nutze unser Kontaktformular oder rufe uns an. Dank unserer digitalen Prozesse beraten wir unsere Kunden/-innen im gesamten Bundesgebiet digital per Video-Beratung.
Im Folgenden Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:
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