Risikolebensversicherung konstante oder fallende Versicherungssumme?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung (Risiko-LV) muss man gewisse Entscheidungen treffen. Neben der Höhe und der Laufzeit, welche wir im Blog-Beitrag „Risikolebensversicherung, welche Höhe und Laufzeit ist sinnvoll?“ erläutert haben, stellen sich viele die Frage, ob eine konstante oder einer linear fallende Versicherungssumme geeignet ist.


Unsere Kundenanfragen unterscheiden sich bei der Beantwortung dieser Frage teilweise enorm voneinander. Manch einer hat eine genaue Vorstellung und präsentiert Kalkulationen, welche Szenarien eintreten können und welche Variante der Risikolebensversicherung für ihn geeignet erscheint.


Andere wiederum wissen über die Bedeutsamkeit der RLV, benötigen jedoch noch Denkanstöße und die Erfahrungen aus der Praxis, um ein besseres Gefühl für die passende Absicherungsform zu erhalten.

In diesem Beitrag zeigen wir dir die unterschiedlichen Modelle einer fallenden und einer konstanten Versicherungssumme und gehen speziell auf die Vor- und Nachteile ein.

Durch Beispiele aus der Praxis kannst du dir am Ende ein besseres Bild davon machen, welche Variante in deinem Fall geeignet ist und wie unsere persönliche Empfehlung lautet.

Risikolebensversicherung fallende Versicherungssumme

Wie der Name bereits vermuten lässt, bleibt die Versicherungssumme über die Laufzeit nicht gleich, sondern fällt von Jahr zu Jahr.

Bei der fallenden Versicherungssumme gibt es unterschiedliche Varianten. Die linear und die annuitätisch fallende Versicherungssumme sind die bekanntesten, wobei letztere immer weniger an Bedeutung gewinnt und nur noch von wenigen Versicherungen angeboten wird.


Die häufigste Form ist die linear fallende Versicherungssumme, die auch in unserem Beitrag als Beispiel gewählt wurde.  


Bei Abschluss der linear fallenden Risikolebensversicherung legt man eine Absicherungshöhe fest (das können z.B. 300.000 € sein) und bestimmt eine Laufzeit der Versicherung (z.B. 25 Jahre). In diesem Beispiel würde es bei einer fallenden Risikolebensversicherung dazu führen, dass sich die Absicherungssumme pro Jahr um 12.000 € verringert.

Die annuitätisch fallende Versicherungssumme ist an ein konkretes Darlehen gekoppelt. Hier verringert sich die Versicherungssumme in dem Maße, in dem die Restschuld des Darlehens von Jahr zu Jahr sinkt.

Der zu zahlende Beitrag wird zu Beginn so kalkuliert, dass dieser über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt. Somit hat man bei gleichem Beitrag zu Beginn eine deutlich höhere Versicherungssumme als zum Ende der Laufzeit.

Risikolebensversicherung konstante Versicherungssumme

Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit konstant. Vereinbarst du heute eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 300.000 € über 25 Jahre, so würden deine Hinterbliebenen im Todesfall während der gesamten Laufzeit immer eine Summe von 300.000 € erhalten.

Die ist der grundlegende Unterschied zur Variante der fallenden Risikolebensversicherung.

Die Beiträge sind bei einer konstanten Risikolebensversicherung ebenfalls über die gesamte Laufzeit gleich. Im Vergleich zur fallenden Versicherungssumme jedoch höher.

Damit du dir ein Bild davon machen kannst, wie du bei der Entscheidungsfindung vorgehen kannst, haben wir im Folgenden einen Praxisfall ausführlich beschrieben.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein 37-jähriger Apotheker schrieb uns eine Mail und bat um eine anonyme Risikovoranfrage einer Risikolebensversicherung. Der kürzlich abgeschlossene Immobilienkredit sollte „abgesichert“ werden, sodass seine Frau und seine Kinder in seinem Todesfall nicht vor finanziellen Herausforderungen stehen.

Aktuell ist der Mann der Hautverdiener, da seine Frau das zweite Kind zu Welt gebracht hat. Das andere Kind ist zwei Jahre alt. In den kommenden Jahren plant die Familie, dass die Frau maximal eine Teilzeitstelle annehmen wird und sich überwiegend um die Erziehung der Kinder kümmert, da der Mann unter anderem ein höheres Einkommen in seinem Beruf erzielt.

Es wurde der Wunsch geäußert, an der Sonderaktion der vereinfachten Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung teilzunehmen, da bei dem Mann gewisse Vorerkrankungen vorliegen.


Um dir einen Eindruck des Beratungsgespräches und dessen Verlauf zu geben, gehen wir im Folgenden auf die individuellen Details der Anfrage ein. Wir haben festgestellt, dass ein solcher Einblick unseren Interessenten/-innen bei der Entscheidungsfindung weiterhilft.  

Die Kredithöhe des Immobiliendarlehens der jungen Familie betrug 650.000 €. Die monatliche Darlehensrate hatte eine Höhe von 2.550 € und die kalkulatorische Laufzeit des Darlehens lag bei 35 Jahren.

Der Wunsch der Familie: Eine Versicherungssumme von 500.000 € auf den Todesfall des Mannes. Die Versicherung sollte 35 Jahre laufen und fallend sein.

Eine Begründung, weshalb die Höhe, Laufzeit und Konstellation ausgewählt wurden, gab es nicht.
Es war eher ein Gefühl, dass einige 100.000 € bei Auszahlung im Todesfall des Mannes der Familie ein finanziell unbeschwertes Leben bereiten würden.


Eine Risikolebensversicherung im Todesfall der Frau war vorerst nicht angedacht. Aufgrund des recht hohen Nettoeinkommens des Mannes von 5.200 € bat das Ehepaar dennoch um eine Einschätzung und Beratung. Dieser Frage widmen wir uns im weiteren Verlauf des Beitrags.

Bei der Frau rechnet die Familie mit einem Einkommen von 1.500 € netto, wenn diese in ein paar Jahren wieder in Teilzeit arbeitet.

Im ersten Schritt schauen wir uns an, welche möglichen Szenarien es im Todesfall des Mannes geben könnte, wenn die Variante der Risikolebensversicherung so abgeschlossen wird, wie es die Familie ursprünglich geplant hat.

Beispiel 1: Der Mann verstirbt nach 5 Jahren.

Sollte der Mann, 5 Jahre nach Abschluss der Risikolebensversicherung, im Alter von 42 Jahren versterben, so wäre noch eine Restschuld des Darlehens, nach Zins und Tilgung, in Höhe von 595.000 € offen.

Da sich die Familie in diesem Szenario für eine fallende Versicherungssumme entschieden hat, würde zu diesem Zeitpunkt eine Summe von 428.571 € ausbezahlt werden.


Das wäre eine Differenz zur Restschuld des Darlehens von ca. 166.000 €.


Das Darlehen kann somit nicht vollständig abgezahlt werden.

Da man i.d.R. über die Auszahlung der Risikolebensversicherung selbst bestimmen kann, muss das Darlehen in einem solchen Fall nicht zwingend abbezahlt werden.

Die hinterbliebene Frau könnte mit dem Geld auch die Darlehensrate von 2.550 € Monat für Monat abbezahlen.


Nach 14 Jahren wäre das Geld aus der Risikolebensversicherung dann aufgebraucht.

Zum Ende der 14 Jahren wäre noch eine Restschuld von 386.000 € offen und die Kinder wären 19 und 22 Jahre alt. Die Rate von 2.550 € müsste die Frau dann wieder aus dem laufenden Einkommen bedienen.

Beispiel 2: Der Mann verstirbt nach 15 Jahren

Im zweiten Szenario verstirbt der Mann im Alter von 52 Jahren. Aufgrund der fallenden Versicherungssumme würde die hinterbliebene Frau noch mit einer Versicherungssumme von 300.000 € rechnen können.

Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Restschuld des Darlehens noch 455.000 €.


Eine Differenz von 155.000 € zwischen der Auszahlungsrate der Risikolebensversicherung und der Restschuld des Darlehens.


Mit den 300.000 € könnte die Darlehensrate für weitere 10 Jahre bezahlt werden.


Nach den 10 Jahren müssten die 2.550 € pro Monat aus dem Einkommen der Frau aufgebracht werden. Die Kinder wären dann 25 und 27 Jahre alt und die Finanzierung würde noch weitere 10 Jahre laufen.

Diese Punkte solltest du beachten

Eine Versicherungssumme von 500.000 € scheint auf den ersten Blick eine recht hohe Summe zu sein. In den beiden Szenarien würde eine beträchtliche Summe ausgezahlt werden. Doch wie du feststellen kannst, ist die Restschuld des Darlehens im Vergleich zur Auszahlungshöhe recht hoch.

Neben der Restschuld solltest du folgende Punkte bei der Kalkulation der Höhe deiner Risikolebensversicherung berücksichtigen:

Kinder:

Gerade bei einer solch hohen Belastung, wenn zugleich ein Immobilienkredit besteht und Kinder zu versorgen sind, ist ein hoher Absicherungsbedarf notwendig. Wie wir dir im obigen Beispiel gezeigt haben, reichen selbst 500.000 € bei einer fallenden Versicherungssumme nicht aus.

Wenn das Geld aus der Risikolebensversicherung für die Zahlung der Darlehensraten aufgewendet wird, bleiben oftmals nicht ausreichend hohe finanzielle Mittel, um den Kindern eine entsprechende Ausbildung oder Studium zu finanzieren.

Die Verbraucherzentrale Bayern kalkuliert, dass ein Kind bis zum Ende des Studiums durchschnittlich 230.000 € „kostet“. Einen gewissen Teil erhält man durch mögliches BAföG, Kindergeld oder Elterngeld. Wenn euch die berufliche Ausbildung eurer Kinder und die Finanzierung dessen besonders wichtig sind, dann sollte dieser Punkt bei der Kalkulation einfließen.

Immobilie und Rücklagen:

Eine Immobilie muss instandgehalten werden. Alle 20-25 Jahre muss die Heizung erneuert, die Fassade gestrichen oder andere Dinge ausgebessert werden.

Diese Rücklagen muss man als Eigentümer selbst bilden. Im Schnitt kann man mit 1 € pro Quadratmeter rechnen. Bei einem Haus von 150 qm sollte man mit ca. 1.800 € Rücklagen pro Jahr kalkulieren. Rechnet man diese Rücklagen auf mehrere Jahrzehnte hoch, so ist eine Summe von einigen zehntausend Euro notwendig.

Auch die laufenden Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer, Müllabfuhr etc. bleiben im Todesfall eines Familienmitgliedes in gleicher Höhe bestehen. Hat man eine fallende Versicherungssumme gewählt, so kann es auf lange Sicht zu einem finanziellen Engpass kommen.

Inflation:

Springen wir zurück zu unserem Szenario, wenn der Mann nach 15 Jahren versterben sollte. 300.000 € Versicherungssumme werden in diesem Fall aus der Risikolebensversicherung ausbezahlt.

Neben der Versicherungssumme ist auch die Kaufkraft in diesem Zeitraum gesunken. Wenn wir von 2,5 % Inflation ausgehen, haben 300.000 € in 15 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 207.000 €.

Wird das Geld ausschließlich für die Zahlung der Darlehensrate aufgewendet, so macht dies keinen großen Unterschied. Soll das Geld jedoch eine andere Verwendung finden (Ausbildung der Kinder), dann wird der Kaufkraftverlust der Inflation dazu führen, dass mit dem Geld in 15 Jahren deutlich weniger erworben werden kann als heute.

Altersvorsorge:

Auch das Thema der Altersvorsorge sollte bei der Berechnung der Absicherungshöhe Betrachtung finden. Verstirbt, wie in unserem Beispiel, der Hauptverdiener, so muss sich die hinterbliebene Frau allein um die Erziehung der Kinder kümmern.

Vermutlich ist mit einem schnellen Einstieg der Frau in das Arbeitsleben auch nicht zu rechnen. Das würde bedeuten, dass deutlich geringere Rentenansprüche angesammelt werden.

Um dies zu kompensieren, müsste privat vorgesorgt werden. Eine hohe zusätzliche Kapitalauszahlung aus der Risikolebensversicherung würde die Situation deutlich entspannter gestalten und der potenziellen Altersarmut entgegenwirken.

Die Entscheidungsfindung unserer jungen Familie

Diese Szenarien und Denkanstöße haben die Familie dazu bewegt, eine konstante Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 750.000 € auf den Todesfall des Mannes zu vereinbaren.

Die Laufzeit der Versicherung soll 30 Jahre betragen. Da die Versicherungen ab einer gewissen Versicherungssumme ein ärztliches Zeugnis verlangen (teilweise schon ab mehr als 300.000 € Versicherungssumme), wurde zwei Verträge unterschiedlicher Versicherungen abgeschlossen, sodass keine ärztliche Untersuchung notwendig gewesen ist.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, weg von der fallenden zur konstanten Versicherungssumme, war der Punkt, dass im Todesfall noch eine recht hohe Restschuld des Darlehens besteht und neben der Versorgung der Kinder weitere Kostenfaktoren zum Tragen kommen, die mit der ursprünglich kalkulierten Auszahlungssumme zu gering ausgefallen wären.

Unser Tipp: Im Laufe der Zeit kann die beschlossene Versicherungssumme von 750.000 € nach unten angepasst werden. Wenn die 750.000 € beispielsweise in 10 Jahren nicht mehr notwendig sind, so kann der Versicherung mitgeteilt werden, dass die Versicherungssumme auf z.B. 550.000 € reduziert werden soll. Neben der Versicherungssumme sinkt dann auch der monatliche Zahlbeitrag.


Die Frage, ob eine Risikolebensversicherung für den Todesfall der Frau notwendig sei, stand noch aus. Auch hier wurden Szenarien durchgespielt.


Aktuell verdient der Mann 5.200 € netto im Monat, sollte seine Frau versterben, so bleibt ein Großteil der laufenden Kosten der Familie bestehen. Die Darlehensrate von 2.550 € im Monat könnte der Mann gerade so allein tragen.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Kindererziehung in diesem Fall aussehen soll:

  1. Der Mann arbeitet weniger, um sich um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Dadurch wird unweigerlich das Einkommen geringer, was zur Folge haben könnte, dass es zu finanziellen Herausforderungen kommt.
  2. Der Mann arbeitet weiter und organisiert die Erziehung der Kinder, beispielsweise über die Kita oder eine Tagesmutter. Dadurch entstehen erheblich Mehrkosten, die unter Umständen ein Loch in die Haushaltskasse reißen könnten.


In beiden Fällen wäre mit einem finanziellen Engpass zu rechnen.

Aus diesem Grund haben sich die Eheleute dazu entschieden, auch auf den Todesfall der Ehefrau eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Die Höhe und Laufzeit der Versicherung werden jedoch anders gestaltet. 300.000 € über 25 Jahre sollen abgesichert werden. Dann wären die Kinder nicht mehr auf Unterstützung angewiesen, so die finale Überlegung der Familie.

Risikolebensversicherung Vergleich - was kostet der Schutz in unserem Beispiel

Wie bereits oben beschrieben, wurden die beiden Versicherungen beim Mann auf zwei Verträge aufgeteilt. Nach einem ausführlichen Vergleich der Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen wurde sich für die Hannoversche Versicherung und die Baloise Versicherung entschieden.

In unserem Artikel „Risikolebensversicherung Vergleich Stiftung Warentest / Finanztest – Vorsicht!“ haben wir auf die etwas ungünstige Fragestellung der Hannoverschen Versicherer hingewiesen. Dennoch sollte ein Teil der Absicherung darüber abgeschlossen werden.  

Das Einholen der Patientenakte war nicht notwendig, da die beiden Verträge im Zuge der vereinfachten Gesundheitsfragen abgeschlossen wurden und sich unsere beiden Interessenten bei der Beantwortung der Fragen sehr sicher gewesen sind.

Die Hannoversche stellt im Zuge einer Immobilienfinanzierung lediglich 2 Gesundheitsfragen im Antrag. Wir haben in einem separaten Blog-Artikel die Qualität der Gesundheitsfragen der Hannoverschen Versicherung und unsere Bewertung dazu ausführlich dargestellt.

Risikolebensversicherung Hannoversche vereinfachte Gesundheitsfragen

Bei der Hannoverschen Versicherung wurde der Basis Tarif gewählt und eine Versicherungssumme von 350.000 € abgeschlossen. Der Beitrag lag bei 29,76 € im Monat.

Risikolebensversicherung Hannoversche Beitrag

Bei der Baloise Versicherung hat sich die Familie für den Premium Tarif entschieden. Hierbei kann, wenn die Notwendigkeit besteht, die Versicherungssumme erhöht oder die Laufzeit im Zuge der Nachversicherungsgarantien verlängert werden.

Die Gesundheitsfragen der Baloise Versicherung sind ebenfalls deutlich vereinfacht.

Risikolebensversicherung Baloise vereinfachte Gesundheitsfragen

Der Beitrag liegt bei 55,22 € im Monat und die Versicherungssumme bei 400.000 €.

Der gesamte Zahlbeitrag der beiden Versicherungen des Mannes beträgt insgesamt 84,98 € im Monat.

Bei der Frau wurde ebenfalls ein Antrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen gewählt. Das Ehepaar hat sich für die Europa Versicherung entschieden. Auch hier wurde auf die mögliche Problematik der offenen Fragestellung hingewiesen, sich schlussendlich aber dennoch für die Versicherung entschieden. Einen umfassenden Artikel über unsere Einschätzungen zu den Gesundheitsfragen, einschließlich der vereinfachten Gesundheitsfragen der Europa Versicherung, findest du ebenfalls auf unserem Blog.

Die vereinfachten Gesundheitsfragen der Europa Versicherung sahen in diesem Beispiel folgendermaßen aus:

Risikolebensversicherung Europa Versicherung vereinfachte Gesundheitsfragen

Der Zahlbeitrag liegt bei 20,12 € im Monat.

Bei solch hohen Versicherungssummen sollte auf das Thema der Erbschaftssteuer geachtet werden. In unserem Beitrag „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ kannst du nachlesen, wie man die Erbschaftssteuer geschickt umgehen kann.

Wenn du dich für eine Sonderaktion der Versicherungen interessierst, dann kannst du im Beitrag „Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen“ nachschauen, ob eine entsprechende Aktion für dich dabei ist.

Oftmals kann eine solche Aktion genutzt werden, wenn in den vergangenen 6 Monaten eine Immobilie erworben wurde oder ein Kind von euch zur Welt gekommen ist.

Schreibe uns gerne an, wir stellen dir die entsprechenden Anträge zur Verfügung.

Fazit: konstante vs. fallende Risikolebensversicherung

Welche Variante für dich geeignet ist, das kommt immer auf den Einzelfall an.

Wir hoffen, dass du dir mit Hilfe des Beitrags einen guten Überblick verschaffen konntest und neue Denkanstöße bekommen hast.

Unser Beispiel hat gezeigt, dass eine fallende Risikolebensversicherung trotz hoher Versicherungssumme nicht ausreichend ist.

Wir sind der Meinung, dass in den meisten Fällen nur eine konstante Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen ernsthaft finanziell absichern kann.

Sollten die Kosten dafür dennoch ein Loch in die Haushaltskasse reißen, so kann auch über eine Kombination der beiden Varianten nachgedacht werden.

Wichtig: Kalkuliere unterschiedliche Szenarien für dich und deine Hinterbliebenen durch und lass auch eure Zukunftsplanung mit einfließen.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sich bei der Risikolebensversicherung i.d.R. um bezahlbare Beiträge handelt und die Bedeutsamkeit dieser Versicherung einen hohen Stellenwert hat, sodass unsere Interessenten und Interessentinnen im überwiegenden Maße konstante Versicherungssummen anfragen.

Wie kannst du vorgehen?

Wenn du gerne mit unserer Hilfe eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest, dann schreibe uns einfach eine Mail mit deinem Anliegen.

Wenn du dich noch weiter in das Thema einlesen möchtest, dann empfehlen wir dir unseren „Ratgeber“ der wichtigen Tipps und Hinweise einer Risikolebensversicherung.  


Du kannst auch im Vorfeld schauen, ob eine der Sonderaktionen der verkürzten Gesundheitsfragen für dich geeignet ist.


Wenn du von keiner Sonderaktion profitieren kannst, dann bleibt noch der „normale“ Weg der Antragsstellung. Hier solltest du, wenn du dir unsicher bist, welche Vorerkrankungen du hast, im ersten Schritt deine Patientenakte einholen.


Im zweiten Schritt solltest du mit Hilfe deiner Patientenakte deine Gesundheitshistorie aufbereiten, auf Korrektheit überprüfen und mithilfe unserer Eigenständigen Gesundheitserklärung deine Vorerkrankungen genaustens schildern.

Ärztliche Atteste können der Risikoprüfung der Versicherung dabei helfen, deine Erkrankungen besser nachzuvollziehen und somit eine bessere Einschätzung der Versicherbarkeit auszusprechen.

Im nächsten Schritt können wir mit dir gemeinsam anonyme Risikovoranfragen erstellen und zu den entsprechenden Gesellschaften senden. Eine grobe Einschätzung, ob du „versicherbar“ bist, können wir oftmals bereits im Vorfeld ergründen.


Für „nicht versicherbare“ gibt es auch noch die Alternative, einen Teil der Absicherung über die „Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ abzusichern.

Da wir den Großteil unserer Kunden im gesamten Bundesgebiet betreuen und beraten, musst du nicht aus unserer Region kommen, sondern kannst von unserer digitalen Beratung profitieren.

Schreibe uns einfach eine Mail (info@gn-finanzpartner.de) mit deinem Anliegen oder nutze unser Kontaktformular.

Im Folgenden zwei Beispiel, wie uns Anfragen erreichen: 

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Giuliano Battiston
Giuliano Battiston
Giuliano möchte Menschen dazu ermutigen, sich finanziell weiterzubilden und ihre Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Seine Kunden berät er durch die Möglichkeit der digitalen Beratung nicht nur vor Ort, sondern überwiegend deutschlandweit.

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