Mit Hilfe von Einmalzahlungen seine eigene Steuerlast reduzieren und dabei langfristig in ETFs investieren – so lauten die Werbebotschaften vieler Versicherungsanbieter. Gemeint ist damit die Sonderzahlung, auch Einmalzahlung genannt, in einen Versicherungsvertrag einer Rürup-Rente (Basisrente). Besonders Selbstständige und Gutverdiener bedienen sich der Möglichkeit der Sonderzahlung zum Jahresende oder mehrmals im Verlauf des Jahres, um damit Steuern zu sparen und gleichzeitig für ihr Alter vorzusorgen.
Oft geht die Steuerersparnis jedoch mit einem kostenintensiven Versicherungsvertrag einher, der im Vergleich zu preiswerteren Anbietern langfristig gesehen mehrere tausend Euro an zusätzlichen Kosten verursachen kann. In diesem Artikel möchten wir dir die wichtigsten Punkte aufzeigen, die du bei Einmalzahlungen bzw. Sonderzahlungen beachten solltest und die für deine spätere Rentenzahlung von größter Bedeutung sind. Dabei gehen wir auf Beispiele aus unseren Kundenanfragen ein und verdeutlichen, welchen Mehrwert dir unsere transparente Beratung bietet.
Wichtig: Unser Artikel soll sich primär auf wichtige Hinweis und das Vorgehen bei Einmal- und Sonderzahlungen konzentrieren und nicht die Vor- und Nachteile der Rürup-Rente thematisieren.
1. Maximalbeitrag und Voraussetzungen Rürup Rente
Seit 2023 sind die Beiträge, die du in die Rürup-Rente einzahlst, in der Ansparphase zu 100 % steuerlich absetzbar. Das kann dazu führen, dass du bei einer jährlichen Einzahlung von beispielsweise 10.000 € in einen Vertrag einer Rürup-Rente bei einem Steuersatz von 42 % etwa 4.200 € über deine Einkommensteuererklärung im folgenden Jahr zurückerstattet bekommst. Diese steuerliche Absetzbarkeit gilt auch für Sonderzahlungen.
Unbegrenzt viel kannst du jedoch nicht in die Rürup-Rente einzahlen. Es gibt gesetzliche Höchstgrenzen, bis zu denen die laufenden Zahlungen einschließlich der Einmalzahlungen pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Für das Jahr 2024 liegt die Grenze für ledige Personen bei 27.566 €. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind Einzahlungen bis zu 55.130 € möglich. Diese Grenze erhöht sich jährlich. Die meisten Rürup-Rentenversicherungsverträge sind so gestaltet, dass Einzahlungen über den Höchstbetrag hinaus nicht möglich sind.
Die eingezahlten Beiträge kannst du erst im Rentenalter (frühestens ab dem 62. Lebensjahr) abrufen und dann ausschließlich als lebenslange Rente beziehen. Während der Vertragslaufzeit und im Rentenalter ist keine Kapitalentnahme möglich, und die Vererbbarkeit im Todesfall ist eingeschränkt.
2. Rürup Rente Sonderzahlung - Vorgehen und Sinnhaftigkeit
Wenn du dich bereits mit der Möglichkeit einer Sonderzahlung in einen Rürup-Vertrag auseinandergesetzt hast, bist du vermutlich mit den Vor- und Nachteilen dieser Form der Altersvorsorge vertraut. Lassen wir uns daher direkt mit dem grundsätzlichen Vorgehen beginnen, wie und in welcher Form du bei den meisten Rürup-Rentenversicherungen Sonderzahlungen leisten kannst. Die Begriffe „Sonderzahlungen“ und „Einmalzahlungen“ werden im Zusammenhang mit der Rürup-Rente teilweise synonym verwendet. Auch wir bedienen uns dieser Begriffe, möchten jedoch im Folgenden kurz die unterschiedlichen Möglichkeiten erklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Deshalb haben wir drei mögliche Varianten ausgewählt, bei denen im Bereich der Rürup-Rente eine „Sonderzahlung“ bzw. „Einmalzahlung“ vorgenommen werden kann:
- Einmalzahlung als Sofortrente
- Einmalzahlung ohne weitere laufende Besparung
- Sonderzahlungen zu einem bestehenden Vertrag
Unsere Anfragen zielen in der Regel auf die dritte Form, die „Sonderzahlung zu einem laufenden Vertrag“, ab. Der Vollständigkeit halber möchten wir jedoch auch kurz auf alle drei Möglichkeiten eingehen.
2.1. Die Rürup Rente - Einmalzahlung als Sofortrente
Die Sofortrente kann für Menschen interessant sein, die sich im rentennahen Alter befinden und ihr vorhandenes Kapital in eine lebenslange Rente umwandeln möchten. Hierbei zahlt man einen Einmalbeitrag in eine Rürup-Rentenversicherung ein, aus der unmittelbar eine lebenslange Rente gezahlt wird. Dies geschieht in steuerlich begünstigter Weise, da die Einmalzahlung zu 100 % abgesetzt werden kann. Man „wandelt“ sozusagen Kapital steuerlich gefördert in eine lebenslange Rentenzahlung über eine Rürup-Rentenversicherung um.
Demnach ergibt eine Sofortrente wenig Sinn für Personen, die sich noch im aktiven Berufsleben befinden und noch mehrere Jahre oder Jahrzehnte bis zum Rentenalter vor sich haben.
Hinweis: Auch hier wieder unser Appell: Eine Rürup-Rente hat neben steuerlichen Vorteilen auch zahlreiche Nachteile. Die nachgelagerte Besteuerung und die Option, lediglich eine lebenslange monatliche Rente zu erhalten, sind dabei unbedingt zu beachten.
2.2. Einmalbeitrag ohne laufende Besparung
Manche Anbieter ermöglichen auch eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente, ohne dass eine weitere laufende Besparung des Vertrags erfolgen muss.
Der Unterschied zur Sofortrente besteht darin, dass der Einmalbeitrag nicht kurz vor dem Rentenalter erfolgen muss und nicht direkt in eine lebenslange Sofortrente umgewandelt wird.
Ein solcher Einmalbeitrag in eine Rürup-Rente wirkt sich in der Ansparphase positiv auf deine Steuerlast aus, da die Beiträge zu 100 % abgesetzt werden können. Besonders bei Abfindungen oder Erbschaften kann die Einzahlung eines Einmalbeitrags in eine Rürup-Rente eine Überlegung wert sein. Daher ist diese Form auch für jüngere Personen, die beispielsweise erst in 10 oder mehr Jahren in Rente gehen, eine Option.
Bis zum Rentenalter kann das eingezahlte Kapital im Rahmen der Rürup-Rente beispielsweise in ETFs investiert werden und sich, im Idealfall, noch erheblich vermehren. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr wird das Kapital dann in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt. Die Höhe der Rentenzahlung steht bei Vertragsabschluss, insbesondere wenn man eine sogenannte ETF-Rürup-Rente wählt, noch nicht fest. Für die Höhe der lebenslangen Rente spielen Faktoren wie das potenzielle Endkapital und der Rentenfaktor eine entscheidende Rolle. Dazu später mehr.
Die meisten unserer Kundenanfragen zielen jedoch darauf ab, neben einer Sonderzahlung auch eine monatliche Besparung in die Rürup-Rente vorzunehmen. Genau an diesem Punkt setzt die dritte und von uns in diesem Artikel fokussierte Form der Vertragsgestaltung an.
2.3. Sonderzahlung zu einem bestehenden Vertrag
Bei der „Sonderzahlung zu einem bestehenden Vertrag“ wird in der Regel eine monatliche Besparung festgelegt, die planmäßig bis zum Rentenalter in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden soll. Das können 50 €, 100 € oder aber auch 500 € oder mehr pro Monat sein.
Durch die Option der Sonderzahlungen können dann flexibel einmal im Jahr oder mehrfach „Einzahlungen“ in den Vertrag der Rürup-Rente getätigt werden.
Der Vorteil von Sonderzahlungen besteht darin, dass dadurch keine Verpflichtung entsteht, eine bestimmte Summe einzahlen zu müssen. Man bleibt demnach sehr flexibel und kann recht spontan entscheiden, wie viel man beispielsweise zum Jahresende in den Vertrag einzahlen will. Besonders für Selbstständige und Unternehmerinnen ergibt dieses Vorgehen Sinn, da die Einnahmen oftmals von Jahr zu Jahr schwanken.
Nachdem du nun einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege erhalten hast, möchten wir ein Kundenbeispiel vorstellen, um zu zeigen, wie das Vorhaben und die Hintergründe beim Ablauf von Sonderzahlungen aussehen können.
3. Kundenbeispiel Vorhaben und Vertragsgestaltung
Anfang 2024 kontaktierte uns ein Unternehmer, der an einer Beratung und dem Abschluss einer Rürup-Rente interessiert war. Aus Gründen der Flexibilität wollte sich unser Interessent nicht einer hohen monatlichen Belastung aussetzen und stattdessen lieber Sonderzahlungen in einen Rürup-Vertrag leisten, wenn es die Rücklagen zulassen. Während der Ansparphase plante der Unternehmer, in breit gestreute ETFs zu investieren.
Eckdaten und Vorhaben unseres Interessenten:
- Jahrgang 1987
- Monatliche Besparung: 100 €
- Sonderzahlungen pro Jahr: ca. 15.000 €
- Vertragslaufzeit: 30 Jahre – demnach bis zum 67. Lebensjahr
Unserem Interessenten wurde zunächst ein Angebot der Continentale Versicherung mit dem Tarif BasisRente Invest unterbreitet, bevor er sich umfassender informierte. Der Grund dafür war, dass dieser Tarif in einem bekannten Vergleichsportal die Bestnote und die höchste voraussichtliche monatliche Rente erhalten hatte. In einem unserer anderen Artikel gehen wir intensiv auf den Tarif der Continentale ein, möchten in diesem Beitrag jedoch immer wieder einige Punkte daraus aufgreifen.
Durch einen unserer Artikel wurde der Interessent jedoch erstmals auf das Thema „Bruttopolice vs. Nettopolice“ aufmerksam. Worum es dabei geht und welche Vorteile gerade bei hohen Sonderzahlungen auf einen warten, erläutern wir in unserem folgenden Abschnitt – der Fokus liegt dabei auf den Kosten der Sonderzahlungen.
4. Einmalzahlung/ Sonderzahlung Kosten
Da wir immer wieder feststellen, dass viele unserer Interessentinnen und Interessenten auf unserer Homepage zum ersten Mal auf das Thema Nettopolicen als Rürup-Rente stoßen, möchten wir in diesem Abschnitt kurz die Bedeutung dieses Themas erläutern.
Bei den herkömmlichen Versicherungspolicen, den sogenannten Bruttopolicen, die schätzungsweise 99 % des deutschen Versicherungsmarktes ausmachen, fallen bei Sonderzahlungen in der Regel mindestens 2,5 % an Abschluss- und Vertriebskosten auf die einzuzahlende Summe an. Zusätzlich werden oft sogenannte Verwaltungskosten für die Sonderzahlung erhoben.
Bei den meisten Nettopolicen im Bereich der Rürup-Rente entfallen hingegen in der Regel die Abschluss- und Vertriebskosten. Zudem sind die Verwaltungskosten meist deutlich geringer als bei Bruttopolicen. Für die Beratung und Vermittlung wird stattdessen ein Honorar fällig, das an den Berater oder die Beraterin gezahlt wird. Da sich das Honorar bei unserer Dienstleistung nicht prozentual an der Höhe deiner Besparung oder Sonderzahlung bemisst, ist es in nahezu allen Fällen deutlich niedriger als die typischen Abschluss- und Vertriebskosten.
Nettopolicen bieten, wie du im weiteren Verlauf des Artikels noch sehen wirst, für dich als Verbraucher/-in einen erheblichen Mehrwert, der sich in einer deutlich höheren Ablaufleistung und somit in einer höheren lebenslangen monatlichen Rente widerspiegelt.
Wie groß die Kostenunterschiede zwischen einer Bruttopolice und einer Nettopolice bei Zuzahlungen sein können, zeigen wir dir in den folgenden Beispielen.
Wichtig: Die unterschiedlichen Anbieter haben hier unterschiedliche Kostenstrukturen. Es ist jedoch nicht immer der richtige Ansatz, nur nach dem günstigsten Anbieter zu suchen. Bei der Rürup-Rente spielt neben den Kosten auch der sogenannte Rentenfaktor eine entscheidende Rolle – besonders bei Zuzahlungen. Mehr dazu im weiteren Verlauf.
4.1. Beispiel – Kosten für Zuzahlungen bei einer teuren Bruttopolice
Im ersten Beispiel möchten wir die Kosten für Sonderzahlungen bei der Bruttopolice der Continentale Versicherung aufzeigen. Die Continentale bietet sowohl Brutto- als auch Nettopolicen an. Im Folgenden findest du einen Ausschnitt aus dem Produktinformationsblatt der Continentale BasisRente Invest.
Kurzer Exkurs: Seit 2019 gibt es das sogenannte Produktinformationsblatt, das als Verbraucherschutzmaßnahme dient und einen guten Überblick über die Kostenstruktur von Rürup-Renten bieten soll. Theoretisch eine sehr gute Idee, doch in der Praxis ist es oft nicht so transparent, wie man es sich wünschen würde, wie du im folgenden Ausschnitt der Continentale Bruttopolice erkennen kannst.
Im Wirrwarr der unterschiedlichen Kostenstrukturen muss man sich erst einmal zurechtfinden. Auch hier wird deutlich, wie komplex die Kostenaufstellung auf manchem Produktinformationsblatt erscheinen kann. Wir haben die wesentlichen Punkte gelb markiert, die bei deiner Sonderzahlung zu beachten sind.
Im oberen Teil des Schaubildes erkennen wir, dass bei jeder Sonderzahlung 2,5 % Abschluss- und Vertriebskosten anfallen – das ist bei Bruttopolicen üblich. Das würde bei einer Zuzahlung von beispielweise 15.000 € bedeuten, dass 375 € an Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Doch damit nicht genug.
Im unteren Teil des obigen Schaubilds, unter den Verwaltungskosten, finden wir den Passus „Prozentsatz Ihrer eingezahlten Beiträge“. Hier werden „max. 13,87 %“ an Verwaltungskosten erhoben. Bevor wir auf das „E“ hinter den 13,87 % eingehen, wollen wir noch auf einen weiteren Hinweis in der Kostenaufstellung eingehen:
„Sonderzahlungen werden bzgl. der Verwaltungskosten wie regelmäßige Beiträge behandelt.“ Demnach gelten die 13,87 % sowohl für die kontinuierliche monatliche Besparung als auch für Sonderzahlungen.
Doch was hat es mit dem „E“ auf sich? Auch hierzu lässt sich eine Erklärung im Basisinformationsblatt der Continentale finden.
„Der Prozentsatz fällt bis zum Beitragszahlungsende zu jedem Beitragsfälligkeitstermin mindestens um 0,0233 Prozentpunkte.“
Demnach reduziert sich der Prozentsatz von 13,87 % um 0,0233 Prozentpunkte je monatlicher Besparung. Für den Fall der Sonderzahlung hat dieser Passus jedoch keine Relevanz. Hier gelten die 13,87 % zusätzlich zu den 2,5 % an Abschluss- und Vertriebskosten – ein extrem hoher Wert.
Stellt man sich nun unseren Beispielkunden vor, der 15.000 € pro Jahr an Sonderzahlungen leisten möchte, wird dies bei dem Tarif der Continentale eine sehr kostspielige Angelegenheit. Pro Sonderzahlung würden in diesem Beispiel knapp 2.500 € an Kosten anfallen. Über die gesamte Vertragslaufzeit summieren sich die Kosten auf mehrere 10.000 €, nur durch die Sonderzahlungen.
Wichtig: Im Artikel "Continentale BasisRente Invest" sind wir intensiv auf den Tarif eingegangen und haben dabei die Vor- und Nachteile der Vertragskosten beleuchtet. Der Nettotarif der Continentale ist trotz hoher Kosten bei Sonderzahlungen ein interessanter Kandidat – als Bruttopolice allerdings zu teuer.
4.2. Beispiel – Kosten für Zuzahlungen bei einer günstigen Nettopolice
Schauen wir uns in unserem zweiten Beispiel die Kosten für Sonderzahlungen in einem preiswerten Nettotarif an. Wir haben dabei die Condor Versicherung ausgewählt. Im Folgenden findest du einen Ausschnitt aus dem Basisinformationsblatt der Condor Basisrente.
Der Nettotarif der Condor erhebt keine Abschluss- und Vertriebskosten für Zuzahlungen/ Sonderzahlungen. Im unteren Teil des Ausschnitts sind auch die Verwaltungskosten für Zuzahlungen aufgeführt. Diese liegen ebenfalls bei 0,00 %.
Demnach erhebt die Condor Rürup-Rente für Zuzahlungen weder Abschluss-, Vertriebs- noch Verwaltungskosten. Im direkten Vergleich zur Bruttopolice der Continentale stellt dies einen erheblichen Vorteil dar.
Wichtig: Die Condor bietet neben dem Nettotarif auch einen herkömmlichen Bruttopolice-Tarif an. Bei diesem Bruttotarif fallen jedoch bei Sonderzahlungen sowohl Abschluss- und Vertriebskosten als auch Verwaltungskosten an.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, welchen enormen Vorteil die Wahl des richtigen Anbieters für dein Vorhaben haben kann und welchen Einfluss die Kosten bei Sonderzahlungen auf die Gesamtperformance haben können. Die verschiedenen Anbieter am Markt haben bei Sonderzahlungen unterschiedliche Kostenstrukturen.
Fazit Kosten bei Zuzahlungen/ Sonderzahlungen
Nahezu alle Rürup-Versicherer lassen Sonderzahlungen zu. Steuerlich gibt es hierbei keine Unterschiede unter den Anbietern, die du beachten musst. Was jedoch deutlich wird, sind die Kosten für Sonderzahlungen, die sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Hohe Kosten schmälern dein späteres Endkapital und somit die Höhe deiner lebenslangen Rente.
Da die Kosten im Produktinformationsblatt, wie wir im obigen Beispiel sehen konnten, oft schwer zu durchschauen sind, solltest du dich hier beraten lassen. In unserem Artikel „Kostenarten bei Rentenversicherungen“ erhältst du einen detaillierten Einblick in das Thema.
Hinweis: Wenn du bereits eine Rürup-Rente abgeschlossen hast und in diesem Artikel auf die Kosten bei Sonderzahlungen gestoßen bist, kannst du dich gerne bei uns melden. Viele unserer Leser/-innen erfahren auf unserem Blog zum ersten Mal von den Kosten oder kommen mit dem Thema einer kostengünstigen Nettopolice in Berührung. Oft möchten Anfragende wissen, ob sich ihre Rürup-Rentenversicherung, die teilweise vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde, „noch lohnt“.
Hier kann nur unsere finanzmathematische Analyse eine fundierte Aussage treffen. Melde dich über unser Kontaktformular, wenn Interesse an einer finanzmathematischen Analyse und Beratung zur Rürup-Rente besteht. Im Erstgespräch können wir das anfallende Honorar abschätzen und dir weitere Vorteile unserer Dienstleistung aufzeigen.
5. Rentenfaktor bei Rürup Rente für Zuzahlung
Neben einer niedrigen Kostenquote solltest du bei der Basisrente auch immer einen Blick auf den sogenannten Rentenfaktor werfen. Grundsätzlich ist der garantierte Rentenfaktor einer der zentralen Parameter bei der Auswahl einer leistungsstarken Rürup-Rente.
Je höher der garantierte Rentenfaktor, desto tendenziell höher wird deine spätere monatliche Rente sein.
Doch was nützt ein hoher Rentenfaktor, wenn aufgrund hoher Kostenstrukturen das Endkapital zum Rentenbeginn erheblich niedriger ist? Um die Bedeutung des Rentenfaktors besser zu verstehen, wollen wir dir eine grundlegende Kalkulationsbasis erläutern, mit der die spätere lebenslange Rente berechnet werden kann:
(Vertragsguthaben zum 67. Lebensjahr / 10.000) * garantierter Rentenfaktor = potenzielle lebenslange Rente
Demnach solltest du darauf achten, dass zum einen ein hohes Vertragsguthaben zum 67. Lebensjahr vorhanden ist und zum anderen ein möglichst hoher garantierter Rentenfaktor vorliegt, um eine möglichst hohe monatliche lebenslange Rente aus deiner Rürup-Rente zu erhalten.
Ein hohes Vertragsguthaben kann erzielt werden, wenn du langfristig in ETFs investierst und dabei möglichst geringe Kosten der Versicherung deines Rürup-Vertrags anfallen. Die Kosten für Sonderzahlungen, wie im vorhergehenden Abschnitt erläutert, sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Dies Zusammenspiel kann unserer Meinung nach nur ein Honorartarif (Nettopolice) leisten.
Es mag naheliegend erscheinen, einen hohen Rentenfaktor mit einer preiswerten Versicherung zu kombinieren und damit die Sache abzuschließen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, insbesondere wenn du deinen Vertrag mit Sonderzahlungen gestalten und eine gewisse Planungssicherheit erreichen möchtest. Der Grund zur Vorsicht liegt darin, dass nicht alle Anbieter den garantierten Rentenfaktor auch auf Sonderzahlungen anwenden.
Im folgenden Abschnitt werden wir zwei Beispiele betrachten, um dies zu verdeutlichen.
5.1. Garantierter Rentenfaktor bei Zuzahlungen - Alte Leipziger
Beim Thema Rentenfaktor gibt es vereinzelt Ausnahmen, was die Gültigkeit bei Vertragsänderungen angeht. Wie im folgenden Ausschnitt der Bedingungen der Alten Leipziger zu erkennen ist, hat der Rentenfaktor „lediglich“ Gültigkeit für die bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträge. Alle weitern Zuzahlungen, Erhöhungen oder Dynamiken sind davon ausgeschlossen.
Wenn unser Beispielkunde beispielsweise heute eine Rürup-Rente bei der Alten Leipziger abschließt, mit einer monatlichen Besparung von 100 € und einer Sonderzahlung (Zuzahlung) in Höhe von 15.000 € zum Jahresende, dann wird für den Teil der Sonderzahlung ein neuer Rentenfaktor bestimmt, der auf den dann gültigen Rechengrundlagen basiert. Dies muss nicht zwangsläufig ein Nachteil sein, kann jedoch die „Planungssicherheit“ etwas einschränken.
5.2. Garantierter Rentenfaktor bei Zuzahlungen – Continentale Versicherung
Die Continentale bietet in ihrem Tarif „BasisRente Invest“ eine sogenannte Garantie-Rentenurkunde, die kostenfrei inkludiert ist. Mit dieser Urkunde erhält man die Gewissheit, dass die Rechnungsgrundlage des Rentenfaktors bei Beitragserhöhungen, Dynamiken und Sonderzahlungen in der Ansparphase Bestand hat. Dies ist dem folgenden gekürzten Ausschnitt der Urkunde zu entnehmen.
Viele Versicherer gewähren auch bei Erhöhungen, Dynamisierungen oder Sonderzahlungen den ursprünglichen garantierten Rentenfaktor. Doch gerade bei hohen Sonderzahlungen sollte man diesen Punkt besonders berücksichtigen, wenn man eine gewisse Planungssicherheit erreichen möchte.
6. Warum du dich nicht auf die Angaben in Angeboten verlassen solltest
Zum Produktinformationsblatt haben wir bereits im obigen Abschnitt erläutert, dass wir die dahinterstehende Idee grundsätzlich gut finden. Allerdings empfinden wir die Umsetzung und die Darstellung der Versicherer als zu intransparent und undurchsichtig. Dies gilt nicht nur für die angegebenen Kostenpositionen bei Sonderzahlungen, sondern auch für die Effektivkosten.
Wir haben bereits zahlreiche Anfragen von Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten, die sich auf die Effektivkosten von Rürup-Renten beziehen und diese als maßgeblich für die Vergleichbarkeit von Anbietern ansehen. Oftmals wurde dieses Vorgehen von anderen Beraterinnen und Beratern empfohlen.
Betrachtet man den Hinweis im Basisinformationsblatt, muss jedoch differenziert werden, was die Vergleichbarkeit von Anbietern betrifft.
Schlüsseln wir die Sätze etwas genauer auf, so steht im obigen Schaubild der Hinweis:
„Die Angaben sind nur bei planmäßigem Vertragsverlauf [...] angegebenen Beitragszahlungen bis zum Beginn der Auszahlungsphase gültig.“
Das bedeutet, dass Sonderzahlungen und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Kosten der Versicherung bei der Effektivkostenausweisung nicht berücksichtigt werden. Sonderzahlungen zählen nicht zum „planmäßigem Vertragsverlauf“.
Die Unterschiede bei den Kosten für Sonderzahlungen haben wir bereits im obigen Abschnitt erläutert und festgestellt, dass die Unterschiede enorm sein können.
Um einen Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern zu erstellen und dabei die Sonderzahlungen zu berücksichtigen, empfehlen wir an dieser Stelle auch unsere finanzmathematische Analyse. Dazu später noch mehr Informationen.
Weiterhin heißt es im Hinweistext des obigen Schaubildes:
„Die Berechnungen erfolgen mit einer beispielhaften Wertentwicklung.“
Auch hier solltest du darauf achten, welche Wertentwicklung zugrunde gelegt wird. Höhere oder niedrigere angenommene Wertentwicklungen können die Effektivkosten entsprechend erhöhen oder senken. Je nach Struktur der jeweiligen Kostenarten der Versicherung kann dies positive oder negative Auswirkungen auf die Effektivkosten haben.
Je nach Chancen-Risiko-Klassen (CRK) wird die Wertentwicklung im Produktinformationsblatt unterschiedlich angegeben. Wenn du in der Rürup-Rente in ETFs/Fonds investieren möchtest, wirst du oftmals in der CRK 4 oder CRK 5 eingestuft. Hier eine kurze Erklärung der CRK:
- CRK 4: Das Produkt bietet eine renditeorientierte Anlage mit höheren Ertragschancen. Gibt der Anbieter keine Beitragserhaltungszusage, besteht ein höheres Verlustrisiko.
- CRK 5: Das Produkt bietet eine chancenorientierte Anlage mit hohen Ertragschancen. Gibt der Anbieter keine Beitragserhaltungszusage, besteht ein sehr hohes Verlustrisiko.
Nicht selten wählt man bei unterschiedlichen Anbietern die gleichen ETFs, wird aber einmal in der Stufe 4 und einmal in der Stufe 5 kategorisiert. Dies kann dazu führen, dass die Effektivkostenausweisung mit unterschiedlichen prozentualen Wertentwicklungen kalkuliert wird, wie im folgenden Schaubild ersichtlich ist.
6.1. Chancen Risiko Klasse (CRK) 4 bei der Condor Basisrente
Hier haben wir in unserem Beispiel den ETF „iShares Core MSCI World UCITS ETF USD Acc“ als Anlageinstrument gewählt. Die Chancen-Risiko-Klasse (CRK) lässt sich in der Stufe 4 wiederfinden. Wie du im folgenden Schaubild erkennen kannst, werden die Effektivkosten unter einer beispielhaften Wertentwicklung von 5,00 % p.a. kalkuliert.
6.2. Chancen Risiko Klasse (CRK) 5 bei der Continentale
Im zweiten Beispiel haben wir ebenfalls mit dem ETF „iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) (EUR)“ kalkuliert. Die Chancen-Risiko-Klasse ist jedoch bei dieser Versicherung in Stufe 5 eingeordnet. Bei der Kalkulation der Effektivkosten wurde mit einer „Wertentwicklung von 6,00 %“ pro Jahr gerechnet.
Wie bereits erwähnt, ist jede Versicherung, die eine zertifizierte Rürup-Rentenversicherung anbietet, verpflichtet, ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu gewährleisten. Doch leider trügt oft der Schein der Transparenz, da unterschiedliche Kostenstrukturen und die Kalkulationsgrundlagen der ausgewiesenen Effektivkosten keinen wirklich transparenten und fairen Vergleich ermöglichen.
Besonders problematisch wird dies, wenn du planst, jährliche Sonderzahlungen in deinen Vertrag einzubeziehen. In allen Versicherungsangeboten werden lediglich deine monatlichen Einzahlungen über die gesamte Versicherungsdauer berücksichtigt, wie sie bei Vertragsschluss festgelegt wurden. Jährliche Sonderzahlungen und mögliche Erhöhungen deiner monatlichen Sparbeiträge bleiben dabei unberücksichtigt.
Um deine Vorstellungen und ein potenzielles Szenario für dein Vorhaben genau abzubilden und leistungsstarke Versicherer miteinander zu vergleichen, bedienen wir uns einer sogenannten finanzmathematischen Analyse. Mit diesem Tool können wir verschiedene Szenarien, wie Sonderzahlungen oder Erhöhungen der Sparbeiträge, simulieren und dabei die exakten Kosten der unterschiedlichen Versicherer berücksichtigen. So lassen sich die Auswirkungen der Kosten auf dein jeweiliges Vorhaben fundiert ergründen. Auf diese Weise entsteht ein transparenter und fairer Vergleich der verschiedenen Anbieter, basierend auf deinen Wünschen hinsichtlich Einzahlungen und Sonderzahlungen.
Natürlich lässt sich nicht über 20 oder 30 Jahre im Voraus planen, ob du tatsächlich jährlich 10.000 € oder mehr als Sonderzahlung leisten wirst. Doch durch ein Szenario, das den Grundsätzen deines Vorhabens entspricht, können wir die Grundlage für eine fundierte Entscheidung schaffen.
7. Fazit
Besonders für Selbstständige und Freelancer, die oft ein schwankendes Einkommen haben, ist die Möglichkeit der flexiblen Sonderzahlungen ein enormer Mehrwert. Sollte es zu einem schlechten Wirtschaftsjahr kommen, ist man nicht verpflichtet, eine Sonderzahlung zu leisten. In einem sehr guten Wirtschaftsjahr kann hingegen die Steuerlast für das entsprechende Jahr durch eine oder mehrere Sonderzahlungen gedrückt werden. Bis spätestens Mitte Dezember eines Jahres sollte die Sonderzahlung jedoch an den Versicherer erfolgt sein, damit die steuerlichen Vorteile für das entsprechende Kalenderjahr greifen.
Zum Schluss wollen wir dir noch kurz das Vorgehen unseres Unternehmers vorstellen und erläutern, welche Idee er mit den Sonderzahlungen und den steuerlichen Erstattungen verfolgt. Unser Unternehmer hat die erste richtige Entscheidung getroffen, als er sich für eine Beratung im Bereich der Nettopolicen entschieden hat. Dadurch fallen erheblich geringere Vertragskosten an als bei seinem ursprünglich erhaltenen Angebot, und das Endkapital kann sich dadurch deutlich besser entwickeln.
Ebenfalls, und das ist nur bei Nettopolicen möglich, konnte er einen Tarif mit uns abschließen, der keine Kosten für Sonderzahlungen erhebt. Der Mehrwert für den Kunden war dadurch enorm. Solltest du Sonderzahlungen planen, so empfiehlt es sich auch hier, genau ins Detail zu gehen und die Kosten zu ergründen.
Als dritten Punkt haben wir uns den Rentenfaktor in Kombination mit den oben genannten Aspekten angesehen. Auch hier konnten wir einen Versicherer finden, der neben den geringen Kosten einen hohen garantierten Rentenfaktor bietet, auch für die angedachten Sonderzahlungen.
Ganz spannend fanden wir das Vorgehen des Unternehmers, was die steuerliche Erstattung der Sonderzahlungen anbelangt. Die geplanten 15.000 €, die er in Form der Sonderzahlungen pro Jahr einzahlt, bringen ihm im kommenden Jahr eine Erstattung von schätzungsweise gut 6.000 €. Diese 6.000 € könnte er theoretisch wieder in die Rürup-Rente einzahlen und somit erneut eine Reduzierung seiner steuerlichen Belastung erreichen. Die 6.000 € sollen in seinem Fall jedoch in sein Depot fließen, in dem er in Eigenregie langfristig in ETFs investiert. Dadurch möchte er, so seine Aussage, einen doppelten Hebel nutzen: Einerseits die Steuerlast reduzieren und andererseits die Rückerstattungen flexibel in ETFs investieren. Somit hat er neben der Basisrente noch zusätzlich eine sehr flexible Anlageklasse in Form eines ETF-Depots.
Die Rürup-Rente soll im Falle unseres Unternehmers ein weiteres Standbein seiner Altersvorsorge sein. Da er sich von der gesetzlichen Rentenversicherung hat befreien lassen, ist der Vorsorgebedarf dementsprechend hoch. Diesen Punkt erwähnen wir, da wir keine Freunde davon sind, die Altersvorsorge lediglich auf die Rürup-Rente zu stützen. Sicherlich ist diese in der Ansparphase steuerlich gesehen interessant, doch sollte man dabei nicht die Unflexibilität aus den Augen verlieren.
Wie du erkennen kannst, gibt es je nach deinen persönlichen Zielen die unterschiedlichsten Punkte, die bei den zahlreichen Versicherungsgesellschaften zu beachten sind. Eine transparente Beratung ist unserer Meinung nach bei einem so wichtigen Vertrag unerlässlich. Wenn dir unser Vorgehen zusagt, dann melde dich gerne bei uns über unser Kontaktformular oder direkt per Mail (info@gn-finanzpartner.de) und vereinbare einen kostenfreien Beratungstermin. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen: