zurück
Inhalt

Nachteile Rürup-Rente (Basisrente)

Rürup-Rente Nachteile

Wenn du dich mit der Rürup-Rente beschäftigst, wirst du schnell merken, dass sie häufig mit Steuervorteilen angepriesen wird. Versicherer auf dem deutschen Markt werben mit ausgefeilten Kalkulationen und Hochglanzbroschüren, die die Rürup-Rente vor allem für Gutverdiener und Selbstständige als nahezu unverzichtbares Instrument der Altersvorsorge präsentieren.

Auf den ersten Blick mag es überraschend wirken, dass wir einen Artikel zur Rürup-Rente schreiben, der sich gezielt auf ihre Nachteile konzentriert. Aber genau das ergibt Sinn – insbesondere, weil wir uns nicht nur an die bereits gut informierten Interessent/-innen richten, die uns aus ganz Deutschland kontaktieren, sondern auch an jene, die noch mitten im Entscheidungsprozess stecken.

In diesem Artikel werfen wir einen kritischen Blick auf die Schwächen der Rürup-Rente und zeigen dir, wie du potenzielle Stolpersteine und Nachteile teilweise in Chancen verwandeln kannst.

Mithilfe konkreter Kundenbeispiele und Einblicke in unsere Beratungspraxis erhältst du ein klares Verständnis dafür, worauf du achten solltest und wie dein Vertrag optimal gestaltet werden kann. Unser Ziel ist es, dir nicht nur die Fakten zu liefern, sondern auch Denkanstöße für deine persönliche Entscheidungsfindung zu geben.

Dazu haben wir den Artikel in die folgenden fünf Nachteile der Rürup-Rente gegliedert:

  1. Steuerliche Behandlung im Rentenalter
  2. Eingeschränkte Vererbbarkeit
  3. Keine Kapitalauszahlung – nur lebenslange Rentenzahlung
  4. Unkündbarkeit des Vertrags und geringe Flexibilität
  5. Hohe Kosten bei Bruttopolicen – ein oft unterschätzter Faktor

1. Steuerliche Behandlung im Rentenalter

Die Rürup-Rente lässt sich grob in zwei zentrale Phasen unterteilen, die steuerlich unterschiedlich bewertet werden:

  1. Ansparphase – die Zeit, in der du monatlich Beiträge einzahlst und diese steuerlich geltend machen kannst
  2. Rentenphase – die Zeit, in der du eine lebenslange monatliche Rente beziehst und diese versteuern musst

In der Ansparphase bietet dir die Rürup-Rente einen klaren steuerlichen Vorteil: Deine Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von der Steuer absetzbar. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 29.344 € für Alleinstehende und 58.688 € für Verheiratete. Das bedeutet, dass du in der Ansparphase deine Steuerlast spürbar senken kannst. Doch oft wird nur die eine Seite der Medaille hervorgehoben: die Steuerersparnis während der Einzahlung. Was oft übersehen wird, ist die andere Seite der Medaille, auf die wir in diesem Abschnitt unseren Fokus legen möchten – die Rentenphase und die damit verbundene Besteuerung der lebenslangen Rentenzahlung. Um dir dieses Thema greifbarer zu machen, haben wir ein anschauliches Praxisbeispiel vorbereitet, das dir helfen soll, die Zusammenhänge besser zu verstehen.

Versteuerung in der Rentenphase

Stell dir vor, es ist das Jahr 2050. Du bist 67 Jahre alt und trittst in die Rentenphase ein. Nach aktueller Gesetzeslage wird deine gesamte Rente aus der Rürup-Rente steuerpflichtig sein.

Rahmendaten:

  • Rentenbeginn: 2050 (im Alter von 67 Jahren)
  • Monatliche Rentenzahlung aus der Rürup-Rente: 1.500 € (18.000 € jährlich)
  • Weitere steuerpflichtige Einkünfte: 20.000 €

In diesem Szenario hättest du ein jährliches Gesamteinkommen von 38.000 €, das komplett versteuert werden müsste. Freibeträge lassen wir der Einfachhalt halber außen vor. Während die Rürup-Rente in der Ansparphase ein attraktiver Steuerhebel sein kann, solltest du auch die steuerliche Betrachtung im Alter berücksichtigen. Diese ist individuell und hängt von deinem Gesamteinkommen, den Steuersätzen und der Gesetzeslage ab.

Unser Tipp: Rechne nicht nur die Vorteile der Ansparphase durch, sondern berücksichtige auch die steuerliche Situation in der Rentenphase. Im Idealfall solltest du während der Ansparphase, also in deinem aktiven Berufsleben, einen relativ hohen Steuersatz haben, damit der Steuerspareffekt optimal zur Geltung kommt. In der Rentenphase ist es dann vorteilhaft, wenn deine Steuerlast aufgrund deines niedrigeren Einkommens gering ausfällt. Dies ist häufig bei Freiberuflern oder Selbstständigen der Fall, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen.

Zwei Kundenbeispiele, die die Unterschiede zeigen

Beispiel 1: Die Freiberuflerin

Eine Freiberuflerin mit hohem Einkommen hat sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und erwartet keine weiteren betrieblichen Renten oder ähnliches im Rentenalter. Aufgrund ihres hohen Einkommensteuersatzes in der Spitze während der Erwerbstätigkeit in Höhe von 42 % kann sie mit einer Rürup-Rente ihr zu versteuerndes Einkommen senken und eine erhebliche Steuererstattung erzielen.

Im Rentenalter erwartet sie aufgrund geringerer weiterer Einkünfte einen durchschnittlichen Steuersatz von etwa 15-20 %. Die lebenslange Rentenzahlung aus der Rürup-Rente wird dann mit diesem niedrigeren Steuersatz versteuert. In ihrem Fall rechnet sich die Rürup-Rente, da sie die Steuerlast effektiv von der Anspar- in die Rentenphase verlagern kann.

 

Beispiel 2: Der angestellte Projektmanager

Ein angestellter Projektmanager mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 € im Jahr hat während der Ansparphase einen Grenzsteuersatz von 36 %. Seine Steuerersparnis durch die Rürup-Rente ist dadurch geringer als die der Freiberuflerin.

Im Rentenalter bezieht er Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersvorsorge und weiteren Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien. Seine kalkulierte Steuerlast im Alter beträgt voraussichtlich mehr als 30 %. Die steuerliche Entlastung der Ansparphase hat in seinem Fall nicht mehr einen signifikanten Effekt. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, welchen Mehrwert die Rürup-Rente bietet.

Wie du an diesen beiden Beispielen erkennen kannst, kann eine Rürup-Rente für den einen ein geeignetes Produkt darstellen, für den anderen hingegen weniger.

Unserer Meinung nach lohnt sich die Rürup-Rente besonders dann, wenn du in der Ansparphase eine hohe Steuerlast hast und im Alter mit einem deutlich geringeren Steuersatz rechnen kannst. Auch wenn die Rürup-Rente im Rentenalter versteuert werden muss, kann in manchen Situationen dennoch ein erheblicher steuerlicher Vorteil entstehen.

Hinweis: Wie du die Steuererstattungen aus der Rürup-Rente sinnvoll nutzen kannst, erklären wir in unserem Artikel „Rürup-Rente sinnvoll“ anhand eines anschaulichen Kundenbeispiels. Schau dort gerne einmal vorbei!

Nicht empfehlenswert ist der Abschluss einer Rürup-Rente, wenn du noch jung bist und deine zukünftigen Einkünfte im Alter schwer abschätzen kannst. Oftmals erhalten wir Anfragen von Personen, die sich bereits während ihres Studiums von Finanzvertrieben haben beraten lassen und dabei eine Rürup-Rente abgeschlossen haben. Nicht selten ist diese dann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert. Auf die Frage, aus welchem Grund eine solche Konstellation bereits während des Studiums abgeschlossen wurde, erhalten wir oft die Antwort, dass es empfohlen wurde, um Steuern zu sparen. Falls du bereits eine Rürup-Rente mit BU-Versicherung abgeschlossen hast, empfehlen wir dir unseren Artikel „Rürup-Rente mit BU-Versicherung“.

 

2. Eingeschränkte Vererbbarkeit

Ein Nachteil der Rürup-Rente ist ihre eingeschränkte Vererbbarkeit. Während Anlageformen wie ein ETF-Depot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung – auch ETF-Rentenversicherung genannt – die Möglichkeit bieten, angespartes Kapital an Erben zu übertragen, sind die Optionen bei der Rürup-Rente stark begrenzt.

Das liegt daran, dass die Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge primär darauf abzielt, deine eigene Versorgung im Alter sicherzustellen – ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung, bei der du ebenfalls nicht frei bestimmen kannst, wer deine Hinterbliebenen im Todesfall sind. Daher gelten strenge Regeln, ob und in welchem Umfang die monatliche Rente aus deiner Rürup-Rente an deine Hinterbliebenen im Todesfall „vererbt“ werden kann.

Im ersten Schritt schauen wir uns an, welche Hinterbliebenen grundsätzlich leistungsberechtigt sind. Anschließend widmen wir uns dem Zeitpunkt des potenziellen Todesfalls und den damit verbundenen Regelungen zum Hinterbliebenenschutz.

Leistungsberechtigte Hinterbliebene im Todesfall

Leistungsberechtigt im Todesfall sind grundsätzlich nur:

  • Dein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner
  • Deine Kinder im Sinne des § 32 EStG

Bereits hier wird deutlich, dass die Rürup-Rente nicht an „beliebige“ Personen vererbt werden kann. Darüber hinaus ist entscheidend, in welcher Phase sich der Vertrag befindet, wenn der Todesfall eintritt. Dies beeinflusst maßgeblich, ob und wie lange die Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Es wird dabei zwischen zwei Phasen unterschieden:

  1. Todesfall während der Ansparphase – dies ist die Zeit, in der du regelmäßig Beiträge einzahlst und diese steuerlich geltend machen kannst.
  2. Todesfall während der Rentenphase – dies ist die Zeit, in der du eine lebenslange monatliche Rente beziehst und diese versteuern musst.

 

2.1 Todesfall während der Ansparphase

Verstirbst du während der Ansparphase, bevor du deine Rente beziehst, kann bei den meisten Versicherern eine Option vereinbart werden, die deinen Hinterbliebenen zugutekommt. Im Folgenden haben wir exemplarisch die Versicherungsbedingungen der Alten Leipziger Versicherung herangezogen:

Hinterbliebenenleistung vor Rentenbeginn Rürup Rente

Im Todesfall vor Rentenbeginn, also während der Ansparphase, wird das Fondsguthaben in Form einer Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Je nach Familiensituation wird im Todesfall während der Ansparphase wie folgt unterschieden:

  1. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gilt:
    Wenn du zum Zeitpunkt deines Todes verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, wird eine monatliche Rente lebenslang an deinen überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner ausgezahlt. Dieser Anspruch entfällt jedoch nach einer Scheidung oder der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  2. Für Kinder gilt:
    Sind keine Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vorhanden, erhalten deine leistungsberechtigten Kinder eine monatliche Waisenrente. Die Todesfallleistung wird zu gleichen Teilen unter den berechtigten Kindern aufgeteilt und so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen des § 32 EStG erfüllt sind – jedoch höchstens bis zum Alter von 25 Jahren.
  3. Ohne Hinterbliebene:
    Wenn keine Hinterbliebenen im zuvor beschriebenen Sinne vorhanden sind, endet der Vertrag. Es werden keine weiteren Leistungen erbracht.

 

2.2 Todesfall während der Rentenphase

Verstirbst du nach Rentenbeginn, endet die Auszahlung der Rürup-Rente normalerweise mit deinem Tod. Das bedeutet, dass kein verbleibendes Kapital an deine Erben übertragen wird. Doch es gibt eine Möglichkeit, dies zu umgehen: die sogenannte Rentengarantiezeit.

Auch hier greifen wir auf einen Auszug aus den Bedingungen der Alten Leipziger Basisrente zurück.

Hinterbliebenenleistung nach Rentenbeginn während der Rentengarantiezeit

Deutlich wird hier vermerkt, dass nach Rentenbeginn und während der Rentengarantiezeit eine Auszahlung einer Todesfallleistung möglich ist. Diese berechnet sich aus dem Barwert der bis zum Ende der Garantiezeit ausstehenden Altersrente, die dann in Form einer Rente ausgezahlt wird. Was genau das bedeutet und was es mit der Rentengarantiezeit auf sich hat, erläutern wir im Folgenden:

Rentengarantiezeit im Detail

Mit einer Rentengarantiezeit kannst du sicherstellen, dass die Rente über einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre – weitergezahlt wird, wenn du vor Ablauf dieser Zeit versterben solltest. Die Rentengarantiezeit beginnt mit deinem Rentenbeginn und steht in keinem Zusammenhang mit deinem Rentenbezug während deiner Lebenszeit.

Oftmals wird die Rentengarantiezeit missverstanden: Manche denken, dass man selbst nur für den gewählten Zeitraum seine Rente erhält. Das ist jedoch ein Irrtum. Du erhältst deine Rente aus der Rürup-Rentenversicherung so lange, wie du lebst. Die Rentengarantiezeit ist ausschließlich für deine Hinterbliebenen relevant.

Ein Beispiel:

Stellen wir uns vor, du beginnst mit 67 Jahren, deine Rente zu beziehen, und vereinbarst eine Garantiezeit von 15 Jahren. Solltest du nach 5 Jahren Rentenbezug im Alter von 72 Jahren versterben, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente für die verbleibenden 10 Jahre weiter. Die ersten 5 Jahre hast du ja bereits selbst bezogen.

Nun könnte man meinen, es wäre sinnvoll, die längst mögliche Garantiezeit zu wählen, um im Falle eines frühen Todes die Hinterbliebenen möglichst lange abzusichern. Doch hier kommt ein wichtiger Punkt ins Spiel: Mit einer längeren Rentengarantiezeit geht eine niedrigere monatliche Rentenzahlung einher.

Der Grund liegt im sogenannten Rentenfaktor: Dieser verringert sich, je länger die Rentengarantiezeit gewählt wird. Das bedeutet:

  • Je kürzer die Rentengarantiezeit, desto höher fällt deine monatliche Rentenzahlung aus
  • Je länger die Rentengarantiezeit, desto niedriger ist die Höhe deiner lebenslangen Rente

Was passiert, wenn der Todesfall nach Rentenbeginn und nach Ablauf der Rentengarantiezeit eintritt? Wie aus den Bedingungen der Alten Leipziger deutlich wird, gibt es in diesem Fall keine weiteren Leistungen aus der Rürup-Rente. Nach Ablauf der Garantiezeit endet der Vertrag endgültig, und es wird kein weiteres Kapital an Hinterbliebene ausgezahlt.

Hinterbliebenenleistung nach Rentenbeginn und nach der Rentengarantiezeit

Ein kurzes Beispiel:

Du beginnst im Alter von 67 Jahren, deine Rente aus der Rürup-Rentenversicherung zu beziehen, und hast eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren vereinbart. Verstirbst du mit 90 Jahren – also 23 Jahre nach dem Beginn deines Rentenbezugs – ist die vereinbarte Rentengarantiezeit bereits mit deinem 87. Lebensjahr abgelaufen. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag mit deinem Tod, und deine Hinterbliebenen erhalten keine weiteren Leistungen.

Hättest du jedoch eine Rentengarantiezeit von 25 Jahren vereinbart, würden deine Hinterbliebenen noch 2 Jahre lang die monatliche Rente aus dem Vertrag erhalten. Danach würde der Vertrag ebenfalls enden.

 

3. Keine Kapitalauszahlung – nur lebenslange Rentenzahlung

Ein zentraler Punkt der Rürup-Rente ist, dass während der gesamten Laufzeit – sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase – keine Kapitalauszahlung möglich ist. Anders als bei einem ETF-Depot oder einer privaten Rentenversicherung mit Kapitaloption hast du bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit, das angesparte Kapital vorzeitig zu entnehmen.

Du musst also im Rentenalter eine lebenslange monatliche Rentenzahlung aus deinem Vertragsguthaben der Rürup-Rentenversicherung akzeptieren.

Hinweis: Damit deine monatliche Rente möglichst hoch ausfällt, solltest du auf eine Kombination aus geringen Kosten der Versicherung (idealerweise eine Nettopolice) und einem tendenziell hohen garantierten Rentenfaktor achten. Der Punkt, dass keine Kapitalauszahlung erfolgen kann, wird häufig als Nachteil betrachtet, da du während der Ansparphase bei finanziellen Engpässen oder unvorhergesehenen Ausgaben keinen Zugriff auf dein Guthaben hast.

 

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Du bist Unternehmer und hast in den vergangenen Jahren eine recht hohe monatliche Summe in deinen Rürup-Vertrag eingezahlt. Über die Zeit haben sich dadurch gut 50.000 € im Vertrag angesammelt. Wenn du nun aufgrund einer Auftragsflaute finanzielle Engpässe hast und dringend Kapital benötigst, kannst du nicht auf die 50.000 € in deiner Rürup-Rente zugreifen, da keine Option der Kapitalauszahlung besteht.

Ein ähnliches Beispiel wäre der Wunsch, ein Eigenheim zu erwerben. Der Traum vom Eigenheim ist häufig emotional geprägt, und viele greifen auf ihre privaten Rentenversicherungen oder ETF-Depots zurück, um sich diesen Wunsch zu erfüllen. Doch auch in diesem Fall kannst du nicht auf dein Kapital in der Rürup-Rente zugreifen – das ist schlichtweg nicht möglich.

Das Gleiche gilt in der Rentenphase:
Während der Rentenphase kannst du ebenfalls keine Kapitalauszahlung vollziehen. Du erhältst ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente. Solltest du dir im Rentenalter eine Weltreise oder eine andere größere Anschaffung erfüllen wollen, bleibt dir diese Möglichkeit aus deiner Rürup-Rente verwehrt. Dies ist auch einer der Gründe, weshalb wir neben der Rürup-Rente mehrere Standbeine für deine Altersvorsorge empfehlen: Alles auf eine Karte zu setzen, bietet dir im Rentenalter schlichtweg zu wenig Flexibilität.

Doch vor Kurzem haben wir eine spannende Argumentation eines gut informierten Kunden gehört, der im Zuge unserer Beratung diesen Nachteil für sich als Vorteil bewertet hat. Die Umkehr dieser Perspektive möchten wir dir im Folgenden näher erläutern.

Vorteile der lebenslangen Rentenzahlung ohne Kapitalauszahlung:

  • Sicherheit vor vorzeitigem Kapitalverbrauch
    Mit der Rürup-Rente bist du davor geschützt, dein Altersvorsorgekapital zu früh zu verbrauchen. Egal, wie alt du wirst, die monatliche Rente wird dir ein Leben lang ausgezahlt. Das sogenannte Langlebigkeitsrisiko – also das Risiko, im Alter länger zu leben, als dein Kapital reicht – ist vollständig abgesichert.
  • Planbarkeit in der Altersvorsorge
    Die lebenslange monatliche Rente bietet dir eine verlässliche Grundlage für die finanzielle Planung im Ruhestand. Sie ermöglicht es dir beispielsweise, flexibler und chancenorientierter in andere Vorsorgebausteine wie ein ETF-Depot zu investieren. Im Artikel „Rürup-Rente sinnvoll“ haben wir ein spannendes Beispiel aus einer Kundenanfrage erläutert. Das Fazit des Kunden nach Abschluss der Rürup-Rente lautete: „Erst durch die Sicherheit der lebenslangen monatlichen Rentenzahlung habe ich die Freiheit, mein Depot etwas chancenorientierter zu gestalten und länger in ETFs zu investieren.“

Hier knüpft auch der nächste Punkt an.

  • Sicherheitsanker für die Altersvorsorge
    Viele unserer Kunden schätzen die Rürup-Rente als stabilen Grundpfeiler ihrer Altersvorsorge. In Kombination mit flexiblen und renditestarken Anlageformen wie einem ETF-Depot entsteht eine ideale Mischung aus Sicherheit und Wachstumspotenzial. Die Rürup-Rente sichert den Grundbedarf ab, während das Depot zusätzliche finanzielle Freiheit bietet.

 

Unsere Einschätzung
Die Rürup-Rente bietet durch ihre lebenslange Rentenzahlung einen soliden Sicherheitsanker für deine Altersvorsorge. Ein Nachteil besteht in der fehlenden Kapitalauszahlung, die dich in finanziellen Notlagen einschränken kann. Doch genau das sorgt dafür, dass dein Kapital unangetastet bleibt und sicher für die Rente reserviert ist.

Die Rürup-Rente eignet sich somit besonders gut in Kombination mit anderen Vorsorgebausteinen, wie einem ETF-Depot, das dir mehr Flexibilität und Wachstumschancen bietet.

 

4. Unkündbarkeit des Vertrags und geringe Flexibilität

Ein entscheidender Punkt, warum wir bei der Wahl einer Rürup-Rente auf eine ausführliche Beratung setzen, ist die Unkündbarkeit des Vertrags. Wenn du eine Rürup-Rente abschließt, bindest du dich langfristig an diesen Vertrag. Das bedeutet: Eine Kündigung oder Auflösung ist nicht möglich. Solltest du später feststellen, dass du einen teuren oder unpassenden Vertrag abgeschlossen hast oder in Zahlungsschwierigkeiten gerätst, bleibt dir in der Regel nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Was heißt das konkret?

  • Bei einer Beitragsfreistellung leistest du keine weiteren Zahlungen in den Vertrag.
  • Das Kapital, das du bereits eingezahlt hast, bleibt weiterhin in den ausgewählten Fonds oder ETFs in der Rürup-Rentenversicherung angelegt und vermehrt sich durch deren Wertentwicklung im Idealfall.
  • Auch wenn du keine Beiträge mehr zahlst, erhältst du erst im Rentenalter (frühestens ab deinem 62. Lebensjahr) eine monatliche lebenslange Rentenauszahlung. Eine vorzeitige Auszahlung als Rente ist gesetzlich nicht vorgesehen.
  • Selbst bei einer Beitragsfreistellung fallen weiterhin Verwaltungskosten an. Diese Kosten können den Wert deines bestehenden Kapitals schmälern und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter teils enorm.

Wenn du dich für einen Anbieter entscheidest, dessen Kostenstruktur teuer ist, kann dieser Nachteil besonders gravierend sein. Denn die Kosten wirken sich langfristig auf den Zinseszinseffekt aus – ein Problem, das sich bei beitragsfrei gestellten Verträgen besonders bemerkbar macht. Auch hier solltest du die Vorteile einer Nettopolice kennen.

Wie bereits im obigen Kapitel erläutert, kann auch die Unkündbarkeit der Rürup-Rente einen indirekten Vorteil bieten – du kannst den Vertrag nicht auflösen oder vorzeitig kündigen, um das angesparte Kapital für andere Dinge als deine Altersvorsorge zu verwenden. Somit bleibt dein Kapital vollständig für deine private Altersvorsorge erhalten.

Häufig wird der Rürup-Rente ein Mangel an Flexibilität vorgeworfen. Dieser betrifft unserer Meinung nach primär die genannte Unkündbarkeit und den Umstand, dass keine Kapitalauszahlung möglich ist und somit lediglich eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen ist.

Während der Ansparphase bietet die Rürup-Rente jedoch einige flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die sie von vergleichbaren Altersvorsorgeformen, wie beispielsweise der gesetzlichen Rentenversicherung, unterscheiden.

 

4.1 Anpassung der Beiträge

Du kannst relativ frei entscheiden, wie hoch deine monatliche oder jährliche Besparung sein soll. Die meisten Anbieter setzen eine sogenannte Mindestbesparung voraus, die häufig bei etwa 35 € pro Monat liegt. Eine vorübergehende Reduzierung der Beiträge oder auch eine Erhöhung der monatlichen Besparung ist bei den meisten Anbietern problemlos möglich.

Das ist ideal, um auf sich verändernde finanzielle Situationen zu reagieren. Dabei solltest du jedoch die Abschluss- und Vertriebskosten beachten, insbesondere bei Erhöhungen der Beiträge. Im Artikel „Kosten der Rentenversicherung“ haben wir die Kostenstruktur genauer erläutert und zeigen auf, weshalb eine Nettopolice für dich die ideale Lösung sein kann.

 

4.2 Sonderzahlungen als Steuersparmodell

Wenn du am Jahresende zusätzliches Kapital investieren möchtest – beispielsweise nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr –, kannst du Sonderzahlungen in deinen Vertrag leisten. Dadurch reduzierst du deine steuerliche Belastung, da auch diese Einzahlungen steuerlich absetzbar sind.

Wichtig ist, die Kostenstruktur deines Versicherers zu beachten, da manche Anbieter für Sonderzahlungen zusätzliche Gebühren erheben.

 

4.3 Flexible Beitragsgestaltung ohne Verpflichtung

Eine Sonderzahlung ist keine Pflicht, sondern eine Option. Du kannst selbst entscheiden, wann und in welcher Höhe du zusätzliche Beträge investierst. Das macht die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant, deren Einkommen von Jahr zu Jahr schwankt.

 

4.4 Investition in Aktienfonds, ETFs oder Anleihenfonds

Bei den meisten Rürup-Renten kannst du frei wählen, in welche Fonds – wie Aktienfonds oder ETFs – du investieren möchtest. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Teil deines Kapitals „abzusichern“, falls dir Garantien wichtig sind. Das bedeutet, dass nur ein Teil deines Kapitals in Aktien oder ETFs investiert wird, während der Rest sicher im sogenannten Deckungsstock der Versicherung angelegt wird, der keinerlei Schwankungen unterliegt.

Empfehlenswert ist jedoch in der Regel die Anlage in ETFs, insbesondere wenn du noch genügend Zeit bis zum Rentenalter hast, um von langfristigen Renditechancen zu profitieren.

 

Unsere Empfehlung

Die Unkündbarkeit einer Rürup-Rente ist weder ausschließlich positiv noch negativ – sie hängt maßgeblich von deinen individuellen Lebensumständen ab. Gerade deshalb ist eine gründliche Beratung vor Vertragsabschluss besonders wichtig.

Die oft kritisierte geringe Flexibilität der Rürup-Rente halten wir für nur bedingt gerechtfertigt. Innerhalb des Konstrukts „Rürup-Rente“ besteht durchaus eine solide Flexibilität: Du kannst frei entscheiden, welche ETFs du in welcher Gewichtung besparen möchtest, und hast zudem die Freiheit, die Höhe deiner Besparung individuell anzupassen.

 

5. Hohe Kosten bei Bruttopolicen – ein oft unterschätzter Faktor

In diesem Artikel haben wir uns bewusst dazu entschieden, das Thema Kosten als letzten Punkt zu behandeln. Nicht, weil es weniger wichtig wäre, sondern weil es einer der entscheidendsten Aspekte ist, wenn du darüber nachdenkst, eine Rürup-Rente abzuschließen. Hohe Kosten in den Verträgen der Rürup-Rentenversicherung werden von Verbraucherschützern, der Stiftung Warentest/Finanztest und Finanztip als nachteilig bewertet, da sie das Vertragsguthaben deiner Versicherung erheblich schmälern können.

Bei der Rürup-Rente schließt du in der Regel einen Vertrag mit einem Versicherer ab. Dabei hast du meist die Freiheit zu entscheiden, wie hoch deine monatliche oder jährliche Besparung sein soll und in welche Anlageklassen investiert wird. Wir empfehlen hier häufig ETFs, da sie langfristig attraktive Renditechancen bieten. Doch wir erleben immer wieder, dass der Wahl des Anbieters zu wenig Beachtung geschenkt wird. Viele Menschen gehen davon aus, dass die Unterschiede zwischen den Versicherern geringfügig sind – sei es bei den Kosten, der Ablaufleistung oder den späteren Rentenzahlungen. Diese Annahme ist jedoch falsch.

Unsere Beratungserfahrung zeigt: Die Unterschiede in den Kosten können zwischen den Anbietern erheblich sein. Diese Differenzen wirken sich direkt auf die Ablaufleistung und damit auf die spätere Rentenhöhe aus – und zwar in einer Größenordnung von mehreren Zehntausend Euro bis hin zu über 100.000 Euro. Diese Beträge mögen auf den ersten Blick übertrieben erscheinen, doch wir möchten dir im Folgenden anhand eines konkreten Kundenfalls aufzeigen, wie sich diese Unterschiede entwickeln können.

 

5.1 Brutto- und Nettopolicen – ein oft unbekannter Unterschied

Bevor wir jedoch auf das Beispiel eingehen, möchten wir einen grundlegenden Punkt klären: den Unterschied zwischen Bruttopolicen und Nettopolicen. Viele Leserinnen und Leser hören von diesen Begriffen zum ersten Mal und wissen nicht, was dahintersteckt. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Modelle der Beratung und Abwicklung, die dir bei Abschluss einer Rürup-Rente zur Verfügung stehen:

  1. Bruttopolice
    Die Bruttopolice ist der Standardweg, der schätzungsweise in 99 % der Fälle gewählt wird. Hierbei scheint die Beratung „kostenfrei“ zu sein, da der Berater direkt von der Versicherungsgesellschaft bezahlt wird. Diese Kosten sind jedoch im Vertrag eingepreist. Das bedeutet: Abschlusskosten, Vertriebskosten und oft auch laufende Kosten fallen bei Bruttopolicen deutlich höher aus.
  2. Nettopolice
    Bei einer Nettopolice zahlst du ein transparentes Honorar – meist einmalig – für die Beratung und Vermittlung. Dieses Honorar richtet sich in der Regel nach dem tatsächlichen Beratungsaufwand. Der große Vorteil: Dein Vertrag enthält keine Abschluss- oder Vertriebskosten, und die laufenden Kosten sind oft deutlich geringer.

Dieser Unterschied hat langfristig erhebliche Auswirkungen auf den Zinseszinseffekt und damit auf dein Kapital im Rentenalter. Wie genau sich das auswirkt, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt anhand eines realen Kundenfalls.

Unser Ziel: Transparenz schaffen

An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir keineswegs den Vermittlungsweg der Bruttopolice schlechtreden wollen. Es gibt durchaus Situationen, in denen diese Form der Abwicklung sinnvoll sein kann. Vielmehr möchten wir dir die Vorteile einer Nettopolice aufzeigen – besonders in Fällen, in denen die langfristigen Kosten eine entscheidende Rolle spielen. Im nächsten Abschnitt erläutern wir detailliert, wie sich die Unterschiede konkret auf die Rentenhöhe auswirken können.

Mitte des Jahres kontaktierte uns ein gut verdienender Angestellter per E-Mail:

Anfrage Rürup Rente online Beratung

Im kostenfreien Erstgespräch äußerte er den Wunsch, genau über die Kostenunterschiede zwischen dem ihm angebotenen Produkt und einer Nettopolice eines leistungsstarken Anbieters informiert zu werden. Er wollte wissen, welchen Einfluss diese Unterschiede auf die potenzielle Ablaufleistung und die späteren Rentenzahlungen haben könnten.

Für die Beratung und Kalkulation haben wir unsere finanzmathematische Analyse eingesetzt. Diese berücksichtigt die exakten Kosten und die damit verbundene Entwicklung des Kapitals – unter der Annahme einer festgelegten Wertentwicklung der zu besparenden ETFs in der Rürup-Rentenversicherung. An dieser Stelle möchten wir nur verkürzt auf die zentralen Punkte eingehen und dir einen groben Einblick in die Ergebnisse unserer Beratungsleistung geben.

Ausgangssituation:

  • Jahrgang des Kunden: 1985
  • Monatliche Besparung bis zum 67. Lebensjahr: 350 €
  • Jährliche Sonderzahlung: 10.000 €
  • Anlageform: Breit gestreute ETFs mit einer geringen Kostenstruktur

Im ersten Schritt haben wir uns das Angebot des Kunden angeschaut, welches uns für die Analyse übermittelt wurde, und uns dabei auf die Kosten konzentriert.

Die Abschlusskosten und Vertriebskosten, wie sie bei Bruttopolicen üblich sind, betragen insgesamt 2.940 € und werden ratierlich über deine monatlichen Zahlbeiträge der ersten fünf Jahre verrechnet. Die 2.940 € entsprechen einem Prozentsatz der veranlagten Beiträge in Höhe von 2,5 %.

Kosten Rürup Rente (Basisrente) Allianz InvestFlex

Herleitung der Kosten: 350 € monatliche Besparung x 12 Monate x 28 Jahre = 117.600 € planmäßige Besparung. 117.600 € x 2,5 % = 2.940 € Abschluss- und Vertriebskosten.

Hinzu kommen Verwaltungskosten in Höhe von 5,5 % der monatlichen Besparung, die du dem obigen Schaubild entnehmen kannst. Das bedeutet für unseren Kundenfall:
350 € x 5,5 % = 19,25 € Verwaltungskosten pro Monat über die gesamte Ansparphase.

Zusätzlich werden 0,60 % vom gebildeten Kapital jährlich erhoben. Das bedeutet: Wenn du in ETFs investierst, werden pro Jahr 0,60 % Kosten vom ETF-Guthaben abgezogen. Diese Kosten sind auch als Gamma-Kosten bekannt. Insgesamt führen diese Kosten zu ausgewiesenen Effektivkosten in Höhe von 1,23 % pro Jahr.

Effektivkosten Allianz Basisrente Investflex

Kosten von Sonderzahlungen

Unser Kunde möchte neben seiner monatlichen Besparung von 350 € auch jährliche Sonderzahlungen in Höhe von 10.000 € leisten. Ein Blick in die Kostentabelle der Allianz zeigt: Auch für Sonderzahlungen fallen Kosten an. Diese betragen:

  • 2,5 % Abschluss- und Vertriebskosten
  • 2 % Verwaltungskosten
Kosten für Zuzahlung Rürup Rente (Basisrente) Allianz InvestFlex

Bei einer Sonderzahlung von 10.000 € entstehen somit Kosten in Höhe von 450 € pro Zahlung. Wenn unser Interessent diese Sonderzahlungen Jahr für Jahr leistet, summieren sich die Kosten allein dafür auf 12.600 € – ausschließlich für die Sonderzahlungen.

In den Effektivkosten-Ausweisungen werden diese Kosten nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass du keinen direkten Überblick darüber hast, wie sich Sonderzahlungen auf deine Besparung auswirken.

Hier setzt unsere finanzmathematische Analyse an. Sie berücksichtigt die genauen Kosten der jeweiligen Versicherung und stellt das Endkapital unter Berücksichtigung einer angenommenen Wertentwicklung zur Verfügung. Dabei können wir Szenarien mit Sonderzahlungen genau erfassen und die langfristigen Auswirkungen auf das Endkapital berechnen.

Im folgenden Abschnitt siehst du die Gegenüberstellung der vorgeschlagenen Allianz Basisrente InvestFlex für unseren Kunden im Vergleich zu einer Nettopolice, die wir anhand der Ziele und Wünsche unseres Kunden recherchiert haben. Die folgenden Parameter haben wir in beiden Fällen zugrunde gelegt:

Ausgangssituation:

  • Jahrgang des Kunden: 1985
  • Monatliche Besparung bis zum 67. Lebensjahr: 350 €
  • Jährliche Sonderzahlung: 10.000 €
  • Anlageform: Breit gestreute ETFs mit einer geringen Kostenstruktur
Auswertung Allianz Basisrente InvestFlex - verkürzt

Wie du in der obigen Berechnung erkennen kannst, weisen die beiden Tarife im Vergleich die gleiche Sparrate auf:
350 € * 12 Monate * 28 Jahre Vertragslaufzeit = 117.600 €
Zuzüglich Sonderzahlungen in Höhe von 10.000 € pro Jahr ergibt sich eine Gesamtsparrate von:
280.000 € (Sonderzahlungen) + 117.600 € (monatliche Beiträge) = 397.600 €.

Die Effektivkosten der Nettopolice betragen 0,619 %, was als äußerst gering bewertet werden kann. Darin sind bereits die ETF-Kosten in Höhe von 0,20 % pro Jahr enthalten. Demnach belaufen sich die eigentlichen Versicherungskosten – inklusive unserer Analyse- und Beratungsgebühr – auf nur 0,419 % pro Jahr.

Im Gegensatz dazu weist die Bruttopolice der Allianz nahezu die doppelten Effektivkosten auf. Wie sich der Unterschied der Effektivkosten von 0,596 % auf das Endkapital auswirkt, wird deutlich:

  • Nettopolice – Endkapital zum 67. Lebensjahr: 926.493,78 €
  • Bruttopolice – Endkapital zum 67. Lebensjahr: 834.885,93 €

Daraus ergibt sich ein absoluter Unterschied des Endkapitals in Höhe von 91.607,85 €.

Bereits an dieser Stelle sollte klar werden, welchen signifikanten Vorteil eine Beratung im Bereich der Honorartarife (Nettopolicen) bieten kann.

Nun wissen wir, dass das Endkapital bei der Nettopolice erheblich höher ausfällt als bei der Bruttopolice. Doch was bringt uns ein höheres Endkapital, wenn wir bei der Rürup-Rente lediglich eine lebenslange Rentenzahlung erhalten können? Und wie wird eigentlich die Höhe der lebenslangen Rentenzahlung berechnet?

Die Antworten auf diese Fragen hängen mit dem sogenannten Rentenfaktor zusammen.

Der Rentenfaktor ist eine Art Umrechnungsschlüssel, der in jeder Basisrentenversicherung hinterlegt ist. Je nachdem, wann du die Basisrente abgeschlossen hast, wie alt du bei Abschluss warst und welche Versicherung du gewählt hast, kann der Rentenfaktor unterschiedlich ausfallen. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente du pro 10.000 € Vertragsguthaben als lebenslange monatliche Rente erhältst.

Ein Beispiel:
Wenn der Rentenfaktor deiner Versicherung bei 25 € je 10.000 € Vertragsguthaben liegt und du zu deinem 67. Lebensjahr ein Vertragsguthaben von 200.000 € in deinem Vertrag hast, kann die Rechnung wie folgt durchgeführt werden:

(200.000 € / 10.000) * 25 € = 500 € monatliche lebenslange Rente

Daher ergibt es Sinn, sich gezielt nach Rürup-Rentenversicherern umzusehen, die eine geringe Kostenstruktur aufweisen und einen hohen garantierten Rentenfaktor anbieten.

Schauen wir uns den Rentenfaktor des Allianz-Angebots für unseren Kunden an:

Rentenfaktor Allianz InestFlex Basisrente Rürup Rente

Allianz Bruttopolice Rentenfaktor: 20,55 € pro 10.000€ Vertragsguthaben

Vergleichen wir diesen mit dem Rentenfaktor unserer recherchierten Nettopolice:

Rentenfaktor Condor Rürup Rente (Basisrente)

Nettopolice Rentenfaktor: 25,68 € pro 10.000 € Vertragsguthaben

 

5.2 Berechnung der potenziellen lebenslangen Rentenzahlung

Die Berechnung der lebenslangen monatlichen Rentenzahlung erfolgt nach der Formel:

Vertragsguthaben zum Rentenbeginn / 10.000 × garantierter Rentenfaktor = potenzielle lebenslange Rente

Um die potenzielle Rente zu ermitteln, werfen wir einen genauen Blick auf unsere Auswertung, damit wir das Vertragsguthaben zum Rentenbeginn vor Augen haben. Im folgenden Hinweis rot umkreist.

Auswertung Allianz Basisrente InvestFlex - verkürzt - Endkapital

Kalkulation der potenziellen lebenslangen Rente anhand des garantierten Rentenfaktors:

  • Nettopolice: (926.493,78 € / 10.000) * 25,68 € = 2.379,23 € lebenslange Rente
  • Bruttopolice: (834.885,93 € / 10.000) * 20,55 € = 1.715,69 € lebenslange Rente

 Somit erhält man in diesem direkten Vergleich eine höhere lebenslange monatliche Rente von 663,54 €. Ein signifikanter Unterschied, der die Stärken der Nettopolice noch einmal deutlich macht.

Wir haben uns bei der Berechnung am garantierten Rentenfaktor orientiert. Manche Berater/-innen kalkulieren hingegen mit dem aktuellen Rentenfaktor oder mit Überschüssen, die – genau wie der aktuelle Rentenfaktor – nicht garantiert sind. Welchen Weg man zur Ermittlung der potenziellen lebenslangen Rente wählt, bleibt jedem selbst überlassen. Wir sind der Meinung, dass eine konservative Kalkulation sinnvoll ist und bedienen uns daher des garantierten Rentenfaktors.

 

5.3 Unsere Meinung zum Thema Kosten

Der von uns zuletzt aufgeführte Nachteil der Kosten ist unserer Meinung nach durchaus gerechtfertigt, wenn man sich teurere Anbieter und Tarife, oftmals im Bereich der Bruttopolicen, vor Augen führt. Betrachtet man die kritischen Meinungen bezüglich der Kosten, wie sie von Verbraucherschutzzentralen oder beispielsweise der Stiftung Warentest geäußert werden, wird in diesen Fällen ausschließlich von Bruttopolicen gesprochen.

Nettotarife, wie wir in unserem Beispiel aufgezeigt haben, finden dabei kaum Berücksichtigung bei der Betrachtung eines Gesamturteils. Alle Testergebnisse, die sich bei der Stiftung Warentest/Finanztest wiederfinden lassen, basieren auf einem Vergleich von Anbietern im Bereich der Bruttopolicen. Diese zeichnen sich oft durch hohe Abschluss- und Vertriebskosten aus und weisen nicht selten zusätzlich hohe Verwaltungskosten auf.

Aus diesem Grund kann der Nachteil „hohe Kosten“ erheblich abgemildert werden, wenn man den richtigen Anbieter in Form einer Nettopolice wählt.

 

6. Fazit

Die Nachteile, die mit einer Rürup-Rente einhergehen, sind unserer Meinung nach oft berechtigte Kritikpunkte. Besonders das Thema Kosten spielt dabei eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor dem Abschluss einer so wichtigen Entscheidung eine unabhängige Beratungsdienstleistung in Anspruch zu nehmen. Diese Investition kann dir langfristig – wie in unserem Beispiel gezeigt – mehrere zehntausend Euro zusätzliches Kapital sichern.

Ein weiterer häufiger Kritikpunkt ist die mangelnde Flexibilität hinsichtlich der Kapitalverfügbarkeit. Daher raten wir dir, nicht alles „auf eine Karte“ zu setzen, sondern deine Altersvorsorge auf mehrere Standbeine zu stellen. Die Rürup-Rente kann dabei ein wichtiger Bestandteil sein, aber nicht zwingend die alleinige Lösung.

Wir hoffen, dass wir dir die Nachteile transparent aufzeigen konnten und an der einen oder anderen Stelle aus einem vermeintlichen Nachteil vielleicht sogar einen kleinen Vorteil machen konnten. Am Ende solltest du in der Gesamtschau deiner Altersvorsorge genau überlegen, welchen Weg du bei der späteren Verrentung oder Kapitalverfügbarkeit gehen möchtest.

Solltest du eine kostengünstige Rürup-Rentenversicherung als eine Säule deiner Altersvorsorge in Betracht ziehen, melde dich gerne bei uns über das Kontaktformular und frage unsere Beratungsleistung an. Im Erstgespräch klären wir mit dir offene Fragen und geben dir einen Überblick, wie hoch die Kosten für unsere Beratung ausfallen können.

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Rürup Rente Vergleich Online Beratung
Rürup Rente Vergleich Online Beratung

Vereinbare jetzt einen Termin

Lasse dich in einem Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich von uns beraten.
Wir freuen uns auf deine Anfrage!
Lindenstraße 35, 49152 Bad Essen
05472 954960
Vielen Dank für Deine Nachricht! Bitte prüfe auch auch deinen Spam-Ordner nach nach einer Antwort von uns.
Beim Absenden ist etwas falsch gelaufen. Bitte versuche es erneut.
Brauchst du eine persönliche Beratung?
Lasse dich in einem Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich von uns beraten.
Kontaktiere uns
Tipp
Bist du dir unsicher, welche Vorerkrankungen du hast, dann hole dir im ersten Schritt deine Patientenakte ein.
Social Media