Als Beamtenanwärter könntest du davon ausgehen, dass du bereits zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn umfassend abgesichert bist. Doch dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der im schlimmsten Fall langfristige finanzielle Folgen haben kann – besonders dann, wenn du frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr leisten kannst. Im Fachjargon spricht man hier von einer Dienstunfähigkeit.
Die Anfragen, die uns aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, zeigen ein einheitliches Bild: Trotz des Beamtenstatus besteht oft kein adäquater Versicherungsschutz oder es gibt große Lücken im Fall einer Dienstunfähigkeit.
In diesem Artikel möchten wir uns speziell mit Beamtenanwärtern (auch Beamte auf Widerruf genannt) und Referendaren beschäftigen. Wir erklären dir, warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig ist und worauf du beim Abschluss unbedingt achten solltest. Dabei greifen wir immer wieder auf echte Beispiele aus unserer Beratungspraxis zurück und zeigen dir Tipps und unsere Vorgehensweise.
1. Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel), oft auch Beamtenklausel genannt, erweitert wurde. Diese Klausel gibt es in verschiedenen qualitativen Ausführungen, die sich in „vollständig“ und „unvollständig“ sowie „echt“ und „unecht“ unterscheiden. Auf die Qualität der Dienstunfähigkeitsklauseln gehen wir im weiteren Verlauf noch kurz ein.
Mit Hilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung sicherst du dich finanziell ab, falls du deinen Beamtendienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung kannst du in gewissem Maße die Höhe deiner monatlichen Dienstunfähigkeitsrente und die Laufzeit der Versicherung selbst festlegen. Mit einer sogenannten vollständigen Dienstunfähigkeitsversicherung (darauf werden wir im Laufe des Artikels noch näher eingehen) sorgst du eigenständig dafür, dass du finanziell abgesichert bist, falls du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst und somit eine Versetzung in den Ruhestand oder eine Entlassung aus dem Dienst droht.
Doch aus welchem Grund sollte man sich zusätzlich finanziell absichern? Ist es nicht die Aufgabe des sogenannten Dienstherrn, für ausreichenden finanziellen Schutz zu sorgen? Dieser weit verbreitete Irrglaube, dass man als Beamte/-r ideal abgesichert ist, wird von uns im Folgenden intensiv beleuchtet.
2. Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter sinnvoll?
Bevor wir auf Beispiele eingehen, die die Notwendigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter verdeutlichen, möchten wir die Gründe für dessen Sinnhaftigkeit erläutern.
Beamte genießen generell eine deutlich bessere Absicherung als Arbeitnehmer, die nur unter strengen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhalten. Ein wichtiger Begriff dabei ist das Ruhegehalt. Als Beamter zahlt dir dein Dienstherr ein Ruhegehalt, wenn dich ein Amtsarzt als dienstunfähig einstuft. Ein Amtsarzt beurteilt die gesundheitliche Eignung von Beamten, etwa bei der Verbeamtung oder zur Prüfung der Dienstfähigkeit.
Solltest du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben können und der Amtsarzt dich als dienstunfähig einstufen, erhältst du ein Mindestruhegehalt von etwa 1.600 € netto, das sich je nach Besoldungsgruppe und Dienstjahren erhöhen kann.
Doch das gilt nicht für alle – und insbesondere nicht für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Anspruch auf die oben genannte Zahlung des Ruhegehalts vom Dienstherrn hast du nur, wenn du Beamter auf Lebenszeit bist (in Einzelfällen gelten hier andere Bestimmungen). Wirst du hingegen als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe dienstunfähig, wirst du aus dem Dienst entlassen und hast keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
In einem solchen Fall würdest du in der gesetzlichen Rentenversicherung „nachversichert“ und könntest eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese ist in den meisten Fällen sehr gering, aber immer noch besser als keine Absicherung. Die Hürden, um eine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist recht hoch und es werden knapp 50 % der beantragen Renten abgelehnt. Zudem gelten Wartezeiten, die erfüllt sein müssen, damit du überhaupt Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast.
Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung hast du erst nach fünf Jahren Versicherungszeit. Bist du beispielsweise direkt aus der Schule oder dem Studium in den Beamtendienst gewechselt und hast noch keine anrechenbaren Zeiten, etwa als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt, steht dir voraussichtlich keinerlei Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Solltest du bereits vor deiner Verbeamtung im Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, wäre es sinnvoll, die angerechnete Wartezeit zu überprüfen, um deinen persönlichen Absicherungsbedarf möglichst genau festzustellen. Diese Frage kann auch im Hinblick auf die Höhe deiner späteren Pension eine Rolle spielen, gerade wenn du erst spät in den Beamtenstatus eintrittst (oftmals erhalten wir Anfragen von Dozenten oder Studienräten, die erst ab Mitte 30 eine Beamtenlaufbahn anstreben).
Zurück zu deiner Situation: Hast du die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, so kannst du auf keinerlei finanziellen Schutz hoffen. Dies ist übrigens bei einem Großteil unserer Anfragen der Fall. Im Krankheitsfall bleibt dann ohne entsprechende Absicherung nur die Unterstützung vom Staat durch Sozialhilfe oder Bürgergeld.
Hinweis: Eine Ausnahme besteht bei Dienstunfällen oder beruflich bedingten Erkrankungen. In diesen Fällen haben auch Beamtenanwärter und junge Beamte Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wann oder unter welchen Voraussetzungen diese Fälle eintreten, werden wir in späteren Beiträgen noch einmal genauer betrachten. Bei der Höhe der Absicherung sollte man diese aber zunächst außen vor lassen.
Wie du erkennen kannst, hast du speziell als Beamtenanwärter einen deutlich zu geringen Schutz, wenn es um die Absicherung deiner Dienstfähigkeit geht. Im Folgenden wollen wir dir anhand eines Beispiels einer anfragenden Lehramtsanwärterin verdeutlichen, welche finanziellen Lücken im Falle einer Dienstunfähigkeit entstehen können.
3. In der Praxis wird der Absicherungsbedarf gerade von Anwärtern unterschätzt
Kürzlich erhielten wir eine Anfrage einer Lehramtsanwärterin. Sie hatte in ihrem Kollegium mitbekommen, dass man sich neben der Krankenversicherung auf jeden Fall auch mit der Dienstunfähigkeitsabsicherung beschäftigen sollte. Bisher hatte sie sich jedoch nicht mit dem Thema befasst, da sie der Meinung war, dass dies erst nach der Ausbildung oder bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit relevant sei. Das verdeutlicht erneut, dass in Bezug auf die Dienstunfähigkeit noch immer ein gewisser „Irrglaube“ besteht, dass man als Beamtin „von Tag eins“ ideal abgesichert ist.
Nachdem wir die sogenannte Versorgungslücke mit der Kundin ermittelt hatten, wurde schnell klar, welche Risiken hier bestehen. Die fehlende Absicherung, auf die wir im obigen Teil eingegangen sind, wird als Versorgungslücke bezeichnet.
Fallbeispiel unserer Beamtenanwärterin, Lehrerin im Referendariat (Land Niedersachsen):
Hinweis: Die dargestellten Werte dienen zur Veranschaulichung. Ihre persönlichen Werte können natürlich leicht abweichen.
Da unsere Interessentin direkt aus dem Studium kam und kein Angestelltenverhältnis bestand, hätte sie im Falle einer Dienstunfähigkeit während des Referendariats keinerlei Anspruch auf Ruhegehalt. Die sogenannte Versorgungslücke (die Differenz zwischen den letzten Nettobezügen als Referendarin und dem Anspruch auf Ruhegehalt) liegt bei 1.573,81 € im Monat. Das bedeutet, sollte unsere Interessentin dienstunfähig werden und keinen Schutz aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben, droht ein erhebliches finanzielles Risiko.
Nun könnte der eine oder andere der Meinung sein, dass die 18 Monate des Referendariats „schnell vorbei“ sind und man sich diesem „Risiko“ aussetzen könnte. Doch auch in der zweiten Phase, nach dem Referendariat, besteht eine große Versorgungslücke. Schauen wir uns dazu unser Beispiel an und verdeutlichen, welche Versorgungslücke als „Beamtin auf Probe“ auf sie zukommen würde.
Aufgrund des höheren Verdienstes entsteht eine noch größere Versorgungslücke, die es zu schließen gilt. Auch wenn wir uns in diesem Artikel auf Beamtenanwärter konzentrieren wollen, gehen wir noch einen Schritt weiter und betrachten die dritte Phase unserer Interessentin.
Selbst als Beamtin auf Lebenszeit würde noch eine recht große Versorgungslücke bestehen. Der eine oder andere mag hier der Meinung sein, dass 1.769,77 € Ruhegehalt schon recht hoch sind, doch unsere Erfahrung zeigt, dass mit ansteigendem Alter auch mehr finanzielle Verpflichtungen auf einen zukommen. Der tatsächliche Absicherungsbedarf ist in einem solchen Fall oft höher, als es zunächst scheint.
Ein kurzer Exkurs zum sogenannten Ruhegehalt: Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt, das vom Dienstherrn gezahlt wird, wenn man aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet. Wie im vorherigen Beispiel eines auf Lebenszeit verbeamteten Lehrers zu sehen ist, decken die Ansprüche nach einer Dienstzeit von ca. fünf Jahren nur knapp die Hälfte des Nettoeinkommens. Die Ansprüche steigen erst mit weiteren Dienstjahren. Da aber auch das Einkommen mit den Jahren wächst, bleibt die Versorgungslücke oft gleich oder wird sogar größer.
Daher ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte unerlässlich, selbst wenn bereits ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Die Absicherungshöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung kann und sollte nach der Verbeamtung auf Lebenszeit unbedingt an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Kehren wir nach diesen Beispielen zur Ursprungsfrage zurück, ob eine Absicherung auch für Beamtenanwärter sinnvoll ist – diese lässt sich vermutlich von allen Beteiligten mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten.
Die Absicherung der Dienstunfähigkeit ist besonders für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe essentiell, da die Versorgungslücke deutlich größer ist als nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Deswegen sollte man sich unbedingt frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.
Praxistipp: Da du als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe in der Regel keinerlei Ansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit hast, sollte die sogenannte Dienstunfähigkeitsrente (DU-Rente) bereits zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn höher angesetzt werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten hierfür passende Lösungen an, sodass du ab dem ersten Tag umfassenden Schutz genießen kannst.
Nun haben wir mit Kalkulationen veranschaulicht, welche Versorgungslücke besteht, wenn du dienstunfähig wirst, und mögliche Szenarien aufgezeigt. Vielleicht hast du dich nun gefragt, ab wann man als dienstunfähig gilt und welche Erkrankungen oder Umstände dazu führen können, dass du als dienstunfähig eingestuft wirst. Diesen Themen widmen wir uns der Reihe nach in den beiden folgenden Abschnitten.
4. Wann gilt man als Beamter als dienstunfähig?
Wenn du als Beamter dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen, giltst du gemäß Paragraf 44 des Bundesbeamtengesetzes als dienstunfähig. In diesem Fall kann der Dienstherr dich aus dem Dienst entlassen, wenn keine Aussicht besteht, dass du innerhalb der nächsten sechs Monate wieder dienstfähig wirst.
Eine Dienstunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn du aufgrund einer Erkrankung in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate arbeitsunfähig warst.
Bei der Entlassung durch den Dienstherrn wirst du sozusagen in den Ruhestand versetzt. Diese Versetzung erfolgt auf Grundlage der Beurteilung eines Amtsarztes, der dich hinsichtlich deiner Dienstfähigkeit untersucht. Der Amtsarzt kann neben einer vollständigen Dienstunfähigkeit auch eine sogenannte Teildienstunfähigkeit feststellen.
Die Absicherung der Teildienstunfähigkeit kann durch eine zusätzliche Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.
Die Teildienstunfähigkeit
Die begrenzte Dienstfähigkeit, auch als Teildienstfähigkeit bekannt, ist in § 45 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) geregelt. Diese Regelung wurde 1999 eingeführt, um vorzeitige Pensionierungen zu vermeiden.
Definition und Voraussetzungen
Begrenzte Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen vollen Dienst zu leisten, jedoch noch mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit erfüllen kann. In solchen Fällen wird die Arbeitszeit entsprechend reduziert, und die Besoldung wird proportional angepasst.
Ein praktisches Beispiel: Eine verbeamtete Lehrerin litt an einer Stimmbanderkrankung, die ihre Stimme nur noch eingeschränkt nutzbar machte. Aufgrund dieser Erkrankung konnte sie nur noch 70 % ihres Dienstes verrichten. Folglich wurde ihre Arbeitszeit auf 70 % reduziert, und die Besoldung entsprechend um 30 % gekürzt. Dies zog finanzielle Einbußen mit sich.
Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift in einem solchen Fall nicht. Selbst mit einer allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel erfolgt keine Leistung, da keine Versetzung in den Ruhestand vorliegt, sondern lediglich eine Reduzierung der Arbeitszeit. Einige Versicherer bieten jedoch genau für einen solchen Fall eine spezielle Teildienstunfähigkeitsklausel an, die in den Vertrag aufgenommen werden kann, um sich gegen finanzielle Verluste bei begrenzter Dienstfähigkeit abzusichern. Oftmals setzen diese Versicherer voraus, dass die finanzielle Kürzung im Fall der Teildienstunfähigkeit mindestens 20 % beträgt.
Es ist wichtig, beim Abschluss einer solchen Versicherung auf die Details zu achten, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Nachdem wir den praktischen Ablauf und die Voraussetzungen für die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit kennengelernt haben, möchten wir auf häufige Ursachen eingehen. Besonders junge Menschen sind oft unsicher, welche Erkrankungen oder Gründe zu einer Dienstunfähigkeit führen können. Im folgenden Abschnitt widmen wir uns diesem Thema intensiv, da oft ein verzerrtes Bild der häufigsten Ursachen vorherrscht.
5. Gründe für eine Dienstunfähigkeit – ein häufiger Irrglaube?
Im Artikel „Gründe für die Berufsunfähigkeit“ haben wir uns damit beschäftigt, welche Ursachen zur Berufsunfähigkeit (BU) führen und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man berufsunfähig wird. Auch wenn es dabei um die BU-Versicherung geht und nicht um die Dienstunfähigkeitsversicherung, sind die Gründe für die Erkrankungen nahezu identisch.
Fragt man Personen, welches Szenario sie sich unter einer Dienstunfähigkeit vorstellen, hört man oft folgende Vorstellung: Ein Leben im Rollstuhl aufgrund eines Unfalls oder einer Querschnittslähmung.
Oft wird dabei sogar erwähnt, dass man selbst im Rollstuhl noch in der Lage sein könnte, eine Bürotätigkeit oder ähnliche Aufgaben auszuüben. Lassen wir dieses Argument einmal beiseite und werfen einen Blick auf die Statistiken, die Aufschluss über die Gründe der Dienstunfähigkeit geben.
Dabei wird schnell deutlich, dass das Szenario eines „Lebens im Rollstuhl“ keineswegs der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit ist.
5.1. Nervenkrankheiten sind mit 34,23 % die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit
Dazu zählen beispielsweise Depressionen und Angststörungen, wie generalisierte Angststörungen, Panikattacken und Phobien. Auch das Burnout-Syndrom, eine Form der Erschöpfungsdepression, die oftmals durch chronischen Stress am Arbeitsplatz oder im Alltag ausgelöst wird, sowie bipolare Störungen, Migräne, Epilepsie und Multiple Sklerose (MS) fallen in diese Kategorie.
5.2. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates machen in der Gesamtbetrachtung 19,38 % aus
Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Beschwerden des Bewegungsapparates. Ein Bandscheibenvorfall kann starke Schmerzen, Lähmungen und Taubheitsgefühle verursachen, was vor allem bei Berufen mit körperlicher Belastung (z. B. im Handwerk oder Baugewerbe) stark einschränkt. Weitere relevante Erkrankungen sind Arthrose, die vor allem Knie, Hüfte und Hände betrifft, Osteoporose, bei der die Knochen an Dichte verlieren und leichter brechen, sowie Skoliose, eine seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule, die ebenfalls erhebliche Einschränkungen mit sich bringen kann.
5.3. Krebs und andere bösartige Geschwülste betragen 17,38 %
Krebs und andere bösartige Geschwülste sind mit 17,38 % eine bedeutende Ursache für Berufsunfähigkeit. Dazu gehören bspw. Brustkrebs, Lungenkrebs und Darmkrebs, die verschiedene Organsysteme betreffen können. Diese Erkrankungen sind häufig mit schweren körperlichen und psychischen Belastungen verbunden, die die Ausübung des Berufs erheblich beeinträchtigen.
5.4. Sonstige Erkrankungen 15,60 %
Zu den sonstigen Erkrankungen gehören eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen, die nicht in die zuvor genannten Kategorien fallen, aber dennoch erhebliche Einschränkungen im Berufsleben verursachen können. Dazu zählen unter anderem Tinnitus, Augen- oder Ohrenkrankheiten sowie Erkrankungen der Haut.
5.5. Unfälle führen lediglich mit 7,15 % zu einer Berufsunfähigkeit
Unfälle und deren Folgen können unterschiedlicher Natur sein und je nach Berufsbild unterschiedlich Auswirkungen auf eine potenzielle Berufsunfähigkeit haben. Ein Unfall kann sowohl zu Einschränkungen des Skelett- und Bewegungsapparates führen als auch Sinnesorgane wie Augen oder Ohren betreffen. Die Bandbreite der möglichen Folgen ist groß, wobei Unfälle lediglich 7,15 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit ausmachen.
5.6. Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems sind mit 6,26 % die letztgenannten häufigsten Gründe
Diese Erkrankungen können sowohl akute als auch chronische Formen annehmen und haben oft schwerwiegende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen. Beispiele dafür sind Thrombose und Embolie, die koronare Herzkrankheit (KHK), Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen sowie die periphere arterielle Verschlusskrankheit.
Zusammenfassung:
Wie die obenstehende Statistik von Morgen und Morgen aus dem Jahr 2024 zeigt, hat das Szenario eines Lebens im Rollstuhl eher ein geringeres Risiko, als allgemein angenommen wird.
Unfälle führen nur in 7,15 % der Fälle zu einer Berufsunfähigkeit, während Nervenkrankheiten mit 34,23 % die häufigste Ursache darstellen.
Dieser signifikante Unterschied verdeutlicht das Risiko, das von Nervenkrankheiten ausgeht. Während Unfälle oft als häufige Ursache für Dienstunfähigkeit wahrgenommen werden, werden Nervenkrankheiten häufig unterschätzt.
Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und chronische Schmerzen beeinträchtigen nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern führen auch zu erheblichen psychischen Belastungen, die das Berufsleben stark einschränken.
Darüber hinaus stehen Krebserkrankungen und andere bösartige Geschwülste an dritter Stelle der Statistik und machen etwa 17 % der Berufsunfähigkeitsfälle aus. Diese Erkrankungen sind zwar in der Gesellschaft präsent, werden jedoch selten mit Berufsunfähigkeit in Verbindung gebracht.
Nervenkrankheiten sowie Krebserkrankungen und andere bösartige Geschwülste machen somit bereits mehr als 50 % aller Ursachen für eine Berufsunfähigkeit aus.
Eine Dienstunfähigkeit entsteht verhältnismäßig selten durch einen direkten Arbeitsunfall. Es gibt Berufe, in denen du grundsätzlich stärker gefährdet bist, berufsunfähig zu werden. Oftmals sind es Berufe, bei denen sowohl psychische als auch körperliche Belastungen vorherrschen.
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du daher nicht nur die Gefahren deines Arbeitsplatzes betrachten, sondern dich vielmehr den häufigsten Gründen für Dienstunfähigkeit widmen. Überlege, ob du dich von den oben genannten Risiken freisprechen kannst. Berufsunfähigkeit kann auch schleichend durch psychische Belastungen, wie Stress oder Burnout, entstehen.
Auch wenn es keine spezifischen Statistiken gibt, die genau aufzeigen, in welchen Berufen eine Dienstunfähigkeit am häufigsten auftritt, lässt sich eine Einschätzung anhand der Daten der Debeka Versicherung vornehmen. Die Debeka, Deutschlands viertgrößter Lebensversicherer, richtet sich besonders an Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst – Berufe, die typischerweise weniger körperlich belastend sind und eher in Büros oder ähnlicher Umgebungen ausgeübt werden.
Aus einer recht aktuellen Analyse der Debeka (2022) geht hervor, dass die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit in diesen Berufsgruppen eine psychische Erkrankung ist.
Diese machen mit 47,5 % den größten Anteil aller neuen Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus, wie das folgende Schaubild verdeutlicht.
Dies zeigt, dass psychische Belastungen und deren Auswirkungen auf eine Dienstunfähigkeit in Berufen mit geringer körperlicher Aktivität möglicherweise besonders relevant sind. Zudem folgt als zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit Neubildungen, wie Krebserkrankungen, mit 15,3 %. Erkrankungen des Bewegungsapparats, wie Rücken- und Gelenkprobleme, machen im Kundensegment der Debeka laut der Statistik 2022 der neu eingetretenen BU-Fälle nur 10,6 % aus. Laut des Reports gehen die BU-Leistungsfälle, die dem Skelett- und Bewegungsapparat zuzuschreiben sind, zurück – hingegen steigen die Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen.
Der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Thomas Brahm, macht dies in einem Statement deutlich:
"Der massive Anstieg psychischer Erkrankungen […] ist ein Alarmsignal in einer sich wandelnden Gesellschaft."
Das Argument, dass man seinen Beruf (zum Beispiel einen Bürojob oder eine Tätigkeit im Homeoffice) auch im Rollstuhl noch ausüben könnte, spielt in der Gesamtbetrachtung der potenziellen Gründe für Dienstunfähigkeit eine eher untergeordnete Rolle. Diese Tatsache solltest du dir immer wieder ins Gedächtnis rufen, falls du oder andere Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung hegen.
Bevor wir darauf eingehen, wie du deine Dienstunfähigkeitsversicherung ideal mit unserer Unterstützung abschließen kannst, möchten wir noch auf einen zentralen Punkt zu sprechen kommen, der mit den Feinheiten der Versicherungsbedingungen zu tun hat. Bei der Wahl der richtigen DU-Versicherung kann dieser Punkt für dich entscheidend sein.
Wenn du bereits jetzt der Meinung bist, dass du gemeinsam mit uns den Weg zu deiner idealen Dienstunfähigkeitsversicherung gehen möchtest, dann melde dich gern über unser Kontaktformular bei uns. Es lohnt sich jedoch, den Artikel bis zum Ende zu lesen, da wir noch intensiv auf zentrale Punkte unserer Beratungspraxis eingehen werden, die dir einen erheblichen Mehrwert bieten können.
5. Die Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel
In Beratungsgesprächen wird uns recht häufig die Frage gestellt, was der Unterschied zwischen einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Oftmals besteht sogar der Irrglaube, dass Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit nahezu dasselbe sind und daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht nötig sei.
Die konkrete Abgrenzung der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Dienstunfähigkeitsversicherung ergibt sich oftmals nur durch spezielle Klauseln, wie die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel).
Das bedeutet, eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Grunde eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlichen Klauseln, die speziell für Beamte gelten.
Doch was genau verbirgt sich hinter der Dienstunfähigkeitsklausel, und warum kann diese im Vergleich zu einer einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend sein? Gehen wir dafür in die Praxis und betrachten den Ablauf im Leistungsfall einmal genauer.
Im obigen Teil des Beitrags haben wir erläutert, dass ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit und damit die Entlassung aus dem Dienst bzw. die Versetzung in den Ruhestand festlegt. Man könnte nun annehmen, dass eine „einfache“ Berufsunfähigkeitsversicherung zum selben Schluss kommen würde – nach dem Motto: „Wenn der Amtsarzt mich als dienstunfähig erklärt, dann bin ich doch auch zeitgleich berufsunfähig.“
Doch das ist nicht zwingend der Fall. Dafür schauen wir uns die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsversicherung genauer an, damit du eine Leistung erhältst:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der „zuletzt ausgeübte Beruf“, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt wurde, nicht mehr dauerhaft („voraussichtlich mind. 6 Monate“) ausgeführt werden kann. Dabei wird die vereinbarte monatliche Leistung der Versicherung erst dann fällig, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % diagnostiziert wird. Der Grund für die Berufsunfähigkeit, ob Krankheit oder Unfall, spielt dabei keine Rolle.
In der herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist nichts von einer Entscheidung eines Amtsarztes oder Ähnliches zu lesen. Hier stellt sich die zentrale Frage:
Was passiert, wenn der Amtsarzt feststellt, dass du deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr ausüben kannst und dich in den Ruhestand versetzt, dich also als dienstunfähig einstuft, die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch zu dem Schluss kommt, dass der Grad der Berufsunfähigkeit – also die Fähigkeit zur Ausübung deines letzten Berufs – noch nicht um mindestens 50 % eingeschränkt ist?
Die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit kann im „Idealfall“ auch die Voraussetzungen für den Erhalt der Berufsunfähigkeitsrente erfüllen – muss aber nicht.
Wenn du „nur“ eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel hast, kann die Leistung im schlimmsten Fall vonseiten der Versicherung verweigert werden, obwohl du vom Amtsarzt als dienstunfähig beurteilt wurdest.
Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten ist. Doch falls du nun meinst, das Thema sei damit abgeschlossen, müssen wir dich leider enttäuschen. Verschiedene Versicherer bieten im Bereich der Dienstunfähigkeitsklauseln unterschiedliche Qualitäten an. Im Folgenden wollen wir dir hierzu ein kurzes Beispiel geben.
5.1 Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Der obige Abschnitt zur Dienstunfähigkeitsklausel einer Versicherung ist unserer Meinung nach sehr gut formuliert und äußerst kundenfreundlich. Der Grund liegt darin, dass diese Klausel dafür sorgt, dass die Voraussetzungen für eine Leistungszahlung uneingeschränkt der Entscheidung des Amtsarztes und der damit verbundenen Versetzung in den Ruhestand folgen.
Sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit anerkennt und den Beamten in den Ruhestand versetzt, tritt die Leistungspflicht der Versicherung direkt in Kraft.
Das bedeutet, dass die Versicherung keinen zusätzlichen Nachweis verlangt – der Dienstunfähigkeitsbescheid des Dienstherrn reicht aus, um die Versicherungsleistungen zu erhalten. Ein wesentlicher Vorteil einer echten Dienstunfähigkeitsklausel ist somit der vereinfachte Leistungsanspruch: Der Beamte muss nur den Dienstunfähigkeitsbescheid vorlegen, und es folgt keine zusätzliche ärztliche Prüfung durch die Versicherung. Dadurch ergibt sich automatisch eine schnelle und klare Regelung.
Ein Beispiel für eine weniger gut formulierte Klausel stellen wir dir im Folgenden zur Verfügung.
5.2 Unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Auf dem ersten Blick sieht hier vieles ähnlich aus. Der kleine Unterschied kann sich aber in nur wenigen Worten darstellen. Es handelt sich hier um eine „unechte“ Dienstunfähigkeitsklausel.
Folgender Satz ist dabei zu beachten:
Man ist dienstunfähig, wenn man: „…ausschließlich infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt und zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist und in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.“
Das kleine Wort „UND“ macht hier den Unterschied. Dadurch wird dem Versicherer offen gehalten bzw. ermöglicht es ihm, selbst zu überprüfen, ob Beeinträchtigungen oder Krankheiten tatsächlich zu einer Dienstunfähigkeit führen. Dies kann dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft zu einer anderen Entscheidung kommt als der Amtsarzt und deshalb keine Leistung erbringt.
Im ungünstigsten Fall kann das so aussehen, dass du vom Amtsarzt als dienstunfähig beurteilt und aus dem Dienst entlassen wirst, aber die Versicherung keine Dienstunfähigkeit anerkennt und du demnach keine Leistung aus der Versicherung erhältst.
Diese Feinheiten können im Leistungsfall den entscheidenden Unterschied machen.
Bevor wir uns dem Fazit widmen, möchten wir dir einen direkten Einblick in unsere Beratungspraxis geben und dir das notwendige Rüstzeug an die Hand geben, mit dem du deine ideale Dienstunfähigkeitsversicherung mit unserer Unterstützung abschließen kannst.
6. Vorgehen bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Vermutlich ist dir im Laufe des Artikels noch deutlicher bewusst geworden, wie wichtig die Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für deine finanzielle Situation im Leistungsfall ist. Nun könntest du annehmen, dass es ausreicht, auf die DU-Klausel zu achten, die Höhe und Laufzeit zu kalkulieren und schließlich einfach einen Vertrag abzuschließen, um für die Zukunft abgesichert zu sein.
Dieses Vorgehen wird jedoch durch die verpflichtende, wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen, die bei jeder Versicherungsgesellschaft erforderlich ist, komplexer. Das bedeutet im Klartext: Bei der Antragstellung musst du Gesundheitsfragen zu den letzten 5 bis 10 Jahren beantworten, und die Versicherung entscheidet anhand dieser Angaben, ob sie dich in den Kreis ihrer Versicherten aufnimmt.
Im Folgenden stellen wir dir einen kurzen Ausschnitt der Gesundheitsfragen der AXA/DBV Versicherung zur Verfügung:
Die obigen Fragen verdeutlichen, wie „weitgefächert“ die Fragestellungen sind. Schauen wir uns die erste Frage einmal genauer an:
„Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen?“
Daraufhin folgen zahlreiche Gründe, weshalb du in Behandlung, Beratung oder Untersuchung gewesen sein könntest, die alle anzugeben sind. An dieser Stelle werden viele bereits etwas unsicher, wenn sie sich bewusst machen, dass die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen elementar ist, damit die Versicherung im Leistungsfall auch bezahlt.
Damit du die Fragen ideal beantworten kannst, empfehlen wir dir folgendes Vorgehen, das zwar im ersten Schritt einen gewissen Mehraufwand auf deiner Seite bedeutet, dir jedoch erheblichen Mehrwert bietet – nämlich einen wasserdichten Vertrag, sodass im Leistungsfall die DU-Rente ausbezahlt wird.
- Einholen deiner Patientenakte
- Erstellung einer eigenständigen Gesundheitserklärung
- Durchführung anonymer Risikovoranfragen
Ganz schön viele Schritte, mag man meinen. Doch die Vorteile dieses Vorgehens in der beschriebenen Reihenfolge helfen dir letztendlich dabei, eine möglichst saubere Antragstellung bei der entsprechenden Dienstunfähigkeitsversicherung zu erreichen.
Wichtiger Hinweis: Die folgenden Schritte sind grundsätzlich nicht verpflichtend. Wir möchten dir jedoch die Vorteile und Gründe für dieses Vorgehen erläutern, damit du als Versicherungsnehmer davon profitieren kannst.
6.1 Einholen der Patientenakte
Angenommen, du stehst vor der Aufgabe, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Manche versuchen dies über Online-Portale im Internet und geben innerhalb weniger Minuten aus dem Gedächtnis heraus ihre Erkrankungen der letzten 5 Jahre an. Dies kann jedoch zu erheblichen Fehlern führen:
- Erinnerungslücken darüber, wann und aus welchem Grund man beim Arzt gewesen ist
- Falsch abgerechnete Diagnosen in der Arztakte
- Fehlerhafte Angaben zur Dauer und zum Eintritt der Erkrankungen
- Die Gesundheitsfragen werden nicht gründlich genug gelesen, wodurch bestimmte Erkrankungen übersehen werden
Nicht selten wird auch von Beratern empfohlen, bestimmte Erkrankungen einfach nicht anzugeben, weil "die ja nicht so schlimm gewesen sind". Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn ein Berater kann darüber keinerlei Entscheidung fällen.
Solltest du dir nicht sicher sein, welche Vorerkrankungen du in den vergangenen Jahren hattest, empfehlen wir in vielen Fällen das Einholen deiner Patientenakte.
Falls es zu Unstimmigkeiten in deiner Patientenakte kommen sollte, können diese Punkte bereits im Vorfeld und vor Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, was im Leistungsfall die Frage aufwerfen könnte, warum die "Erkrankung" bei Antragsstellung nicht angegeben wurde. Wie man mit solchen oder ähnlichen Fällen umgeht, haben wir in unserem Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Arztakte“ oder im Bericht „Versicherung trotz Vorerkrankungen“ an Beispielen beschrieben.
Wie du an deine Patientenakte gelangst, haben wir im Artikel „Patientenakte einholen“ beschrieben. Wenn dir deine Patientenakte vorliegt oder du dir über deine Gesundheitshistorie im Klaren bist, ist ein weiterer wichtiger Schritt notwendig, der dich näher an den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bringt: die Aufbereitung deiner Patientenakte und die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung.
6.2 Eigenständige Gesundheitserklärung
Wie bereits erwähnt, bilden die Angaben zu deinem Gesundheitszustand die Grundlage für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Daher ist es entscheidend, alle abgefragten Informationen vollständig und klar aufzulisten und gegebenenfalls zu erläutern, damit die Versicherung deinen Gesundheitszustand gut einschätzen und besser ein Urteil fällen kann, ob sie dich unter den Voraussetzungen versichern möchte.
Unsere Vorgehensweise mag etwas aufwendiger erscheinen, bietet jedoch die Gewissheit, dass keine Erkrankungen übersehen werden.
Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze kannst du die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem du explizit auf deine Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehst. Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:
Im Artikel "Eigenständige Gesundheitserklärung" geben wir weitere Anregungen, wie andere Kunden diese ausgefüllt haben. Im Rahmen unserer Beratungen stellen wir dir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Die Gesundheitserklärung bietet der Risikoprüfung der Versicherung die Möglichkeit, deine Erkrankungen deutlich besser nachzuvollziehen und angemessen einzuschätzen. Wenn wir nur deine Erkrankungen, Diagnosen oder Beschwerden ohne zusätzliche Erläuterungen an die Versicherung zur Prüfung senden und um eine Einschätzung bitten, besteht im Zweifel eher die Gefahr, dass der Versicherungsschutz abgelehnt wird, da die Umstände nicht ausreichend bekannt sind.
Wenn du diese „Fleißarbeit“ erbracht hast, dann stellen wir anonyme Risikovoranfragen an ausgewählte Versicherungsunternehmen, welche in deinem Fall idealen Schutz bieten können.
6.3 Anonyme Risikovoranfrage
Bei der anonymen Risikovoranfrage (auch Vorabanfrage genannt) senden wir den von dir ausgefüllten Gesundheitsfragebogen inkl. deiner eigenständigen Gesundheitserklärung anonymisiert zur Versicherungsgesellschaft.
Mit diesen Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie dich versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung.
Diesen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.
Einer der größten Fehler, die du beim Abschluss auf Vergleichsportalen im Internet begehen kannst, besteht darin, dass du einen Antrag mit deinen vollständigen Daten (demnach nicht anonymisiert) auf "gut Glück" stellst.
Wenn das Votum eine Ablehnung ist, da die Versicherung das Risiko nicht tragen will, gibt es in den meisten Fällen einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer. Diese wird kurz HIS oder auch Wagnisdatei genannt.
Alle angeschlossenen Versicherer haben für einen definierten Zeitraum Zugriff auf diese Informationen, um beispielsweise zu prüfen, ob ein Antrag unter erschwerten Bedingungen angenommen oder sogar abgelehnt wurde.
Wenn du nun einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung stellst, besteht die Möglichkeit, dass diese eine Abfrage in der Wagnisdatei durchführt. Dort kann sie Informationen erhalten, ob es in der Vergangenheit bereits eine Ablehnung gegeben hat. Die Information darüber, aus welchem genauen Grund die Ablehnung erfolgte, ist in der Wagnisdatei nicht festgehalten.
Wenn du jedoch den Weg der anonymisierten Risikovoranfrage wählst, wird kein Eintrag in die Datei gemacht. Denn wie bereits erläutert, erhalten die angefragten Versicherungsgesellschaften dabei lediglich Informationen über deinen Gesundheitszustand, risikorelevante Hobbys, dein Geburtsdatum und deine berufliche Eingruppierung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben.
7. Fazit
Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel etwas „Licht ins Dunkle“ bringen konnten und dir neben der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch den Mehrwert unseres Beratungsprozesses näherbringen konnten.
Festzuhalten ist, dass gerade für Beamtenanwärter/-innen und Beamte auf Probe ein deutlich höherer Absicherungsbedarf besteht als für Beamte auf Lebenszeit. Gleichzeitig gibt es beim Abschluss der Versicherung einige Fehler, die du vermeiden solltest, da sie im Leistungsfall entscheidend sein könnten. Daher sollte im Vorfeld „so sauber wie möglich“ gearbeitet werden – hierbei unterstützen wir dich gern.
Dank unserer digitalen Prozesse beraten wir unsere Kundinnen und Kunden deutschlandweit. Wenn dir unser Beratungsansatz zusagt und du den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit unserer Unterstützung angehen möchtest, dann melde dich gern über unser Kontaktformular bei uns.
Wir freuen uns auf deine Anfrage!