Im Blog-Beitrag Wie läuft eine Baufinanzierung ab? haben wird dir bereits einen Einblick in unseren Beratungsablauf bei einer Immobilienfinanzierung gegeben. Im Folgenden soll es um Hinweise und Tipps gehen, wie das weitere Vorgehen nach der Unterzeichnung vom Baukredit in den meisten Fällen aussieht.
Mit der Annahme des Baudarlehens ist noch lange nicht alles erledigt. Auch nach der Kreditunterzeichnung stehen wir dir mit weiteren hilfreichen Tipps und Empfehlungen zur Seite.
Häufig erleben wir, dass unsere Kunden für die Hilfestellung nach der Finanzierung besonders dankbar sind und wir uns von der herkömmlichen Vorgehensweise deutlich abheben. Ein großer Mehrwert für unsere Kunden.
Wie sieht der Ablauf nach der Unterzeichnung des Baukredits aus?
Wenn eine passende Finanzierungsvariante gefunden ist und seitens des Kreditinstituts eine Zusage besteht, kann der Notartermin vereinbart werden. Grundstückskäufe müssen über einen Notar abgewickelt werden.
Der Käufer kann den Notar bestimmen, da er diesen auch bezahlt.
Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf, der dem Käufer und Verkäufer zugestellt wird. Die Beurkundung findet in der Regel 14 Tage nach Entwurfzugang statt.
Im darauffolgenden Beurkundungstermin stellt der Notar die Personalien des Käufers und Verkäufers fest, liest den Kaufvertrag vor und beantwortet den Parteien offene Fragen. Hier können eventuell letzte Änderungen an der Urkunde vorgenommen werden.
Der Notar ist unabhängig und vertritt beide Parteien. Zeitnah nach Zustandekommen des Kreditvertrags erhält der Käufer vom Kreditinstitut einen Grundbestellungsurkundenvordruck zur Weiterleitung an den Notar. Mit der Grundschuld wird der Kredit besichert. Auch dieser wird beurkundet.
Unser Tipp:
Es empfiehlt sich, dem Notar den Grundbestellungsvordruck rechtzeitig, das heißt vor dem Beurkundungstermin für den Kaufvertrag, zukommen zu lassen.
Dadurch sparst du dir die Anreise für einen zweiten Termin – die Kosten für die Grundschuldbestellung verringern sich dadurch jedoch nicht!
Zunächst wird der Kaufvertrag mit Ihrem Verkäufer abgeschlossen, im Anschluss kann der Notar Ihre Grundschuld bestellen.
Mit dem Grundbestellungsvordruck erhältst du eine Sicherungszweckerklärung. Diese muss von dir unterschrieben an das Kreditinstitut zurückgeschickt werden.
Die Sicherungszweckerklärung ist ein Schutz des Darlehensnehmers und schützt diesen davor, dass die Bank im Falle der Zwangsvollstreckung nur die tatsächliche Höhe des Kredits vollstrecken kann.
Die Grundschuld bleibt selbst bei Tilgung des Kredits in voller Höhe im Grundbuch stehen. Wenn du z. B. ursprünglich ein Darlehen von 300.000 € aufgenommen hast, wird i. d. R. eine Grundschuld in Höhe von 300.000 € ins Grundbuch eingetragen. Wenn dieses Darlehen über 20 Jahre von dir getilgt wurde und nun lediglich noch eine Restschuld von 120.000 € besteht, könnte die Bank im Vollstreckungsfall die 300.000 € fordern.
Dies verhindert die Sicherungszweckerklärung.
Was passiert nach der Sicherungszweckerklärung?
Der Notar schickt den Kaufvertrag zum Grundbuchamt und beantragt gleichzeitig die Auflassungsvormerkung für den Käufer.
Der Käufer ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Eigentümer. Damit der Eigentümer keine wesentlichen Änderungen im Grundbuch vornehmen kann, wird der Käufer weitestgehend mit der Auflassungsvormerkung geschützt.
Ebenfalls gehen beglaubigte Abschriften an das Finanzamt, die Kommune, den Verkäufer und an Sie als Käufer. Des Weiteren wird die Grundbestellungsurkunde an das Grundbuchamt geschickt.
Der Notar kümmert sich um alle Angelegenheiten, die notwendig sind, damit du auch Eigentümer der Immobilie werden kannst. Wenn der Verkäufer beispielsweise die Immobilie selbst einmal finanziert hatte, ist eine Grundschuld von seiner Bank im Grundbuch vorhanden. Diese Bank wird vom Notar angeschrieben und über den Verkauf informiert, verbunden mit der Bitte um Mitteilung, wie hoch die tatsächlichen Schulden des Verkäufers sind.
Zur Erklärung: Die Grundschuld wird immer in der Ursprungshöhe eingetragen und verändert sich während der Abzahlung nicht. Selbst wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, bleibt Sie im Grundbuch stehen.
Sie kann aber auf Antrag eines Notars gelöscht werden.
Häufig erhalten Käufer den Grunderwerbssteuerbescheid des Finanzamts schon nach wenigen Tagen, nachdem die Einreichung des Kaufvertrags durch den Notar erfolgt ist. Dann hat man einen Monat Zeit, die Steuer zu bezahlen.
Es empfiehlt sich, die Steuerschuld möglichst schnell zu begleichen. Der Notar benötigt zur Beschaffung Ihres Eigentums die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Diese Bescheinigung wird i. d. R. erst nach Buchung der ausstehenden Steuerschuld erstellt.
Liegen alle Voraussetzungen vor, dass der Käufer Eigentümer werden kann, erstellt der Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung.
In dieser teilt er dem Erwerber mit, dass er den Kaufpreis entrichten kann. Hier würde auch ein Hinweis stehen, wenn Teile des Kaufpreises an die Gläubigerbank des Verkäufers gezahlt werden müssen. Nun wird die Fälligkeitsmitteilung an das Finanzierungsinstitut mit einem Zahlungsabruf gesendet. Wenn die Grundschuldeintragung erfolgt ist und die Abschrift des beurkundeten beglaubigten Kaufvertrags vorliegt, kann der Kaufpreis ausgezahlt werden.
Was ist, wenn das Grundbuchamt längere Zeit benötigt, die Grundschuld einzutragen?
Dann kann der Notar eine Notarbestätigung erstellen. Damit bescheinigt er dem Gläubiger, dass die Grundschuld wie beantragt eingetragen wird und der Kaufpreis ausgezahlt werden kann. Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass der hier geschilderte Prozess den Regelfall darstellt.
Es gibt Fälle, in denen Notare das sogenannte Notaranderkonto zur Abwicklung einsetzen. Dafür bedarf es eines berechtigten Sicherungsinteresses gemäß § 54a Abs. 2 BeurkG.
Ein Beispiel: Das zu veräußernde Grundstück wird zwangsverwaltet. Um die Freigabe des Verkaufs durch den Gläubiger zu erwirken, muss die Zahlung gesichert auf dem Notaranderkonto verwaltet werden.
Nach Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer bestätigt dieser dem Notar den Geldeingang. Nun kann der Notar dafür sorgen, dass das Eigentum auf den Käufer übergehen kann. Das Grundbuchamt bestätigt dem Käufer sodann mit Eintragungsmitteilung das nun bestehende Eigentum.
Wichtig bei einem Neubau: Wenn ein Neubau errichtet wird oder zusätzlich etwas modernisiert werden soll, fallen Rechnungen an. Diese können dem Kreditinstitut nach Erhalt zur Begleichung mit Zahlungsabruf eingereicht werden.
I. d. R. verlangt der Gläubiger vor Auszahlung die Rechnungen zur Kontrolle. Diese können per E-Mail an das Kreditinstitut versendet werden.
Welchen Mehrwert können wir dir bieten?
Wie du in unserem Artikel lesen konntest, ist mit der Unterzeichnung des Baukredits noch lange nicht alles erledigt.
Dies sollte dich jedoch nicht abschrecken: Wir helfen dir bei jedem Schritt und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.
Durch unsere Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an Banken, Versicherungen und Bausparkassen können wir dir mit unserer jahrelangen Expertise im Baufinanzierungsbereich die besten Möglichkeiten aufzeigen, deinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Wir bieten:
- günstige Darlehenszinsen (oftmals günstiger als die eigene Hausbank)
- flexible Termingestaltung (auch nach den banküblichen Öffnungszeiten)
- uns, als direkten Ansprechpartner vor Ort in Bad Essen
- große Auswahl an Finanzierungsvarianten
Welche Kosten entstehen für dich und wie werden wir bezahlt?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich, inwieweit eine Finanzierung für dich möglich und sinnvoll ist.
Sollten wir eine Finanzierung für dich in die Wege leiten können, so zahlst du keine zusätzliche Beratungsvergütung.
Diese erhalten wir direkt von der jeweiligen Bank/Versicherung/Bausparkasse und wird nicht gesondert abgerechnet.
Kommt nach unserer Beratung keine Finanzierung zustande, zahlst du ebenfalls keine Beratungsvergütung!
Somit gehst du kein Risiko ein.
Wie kannst du nun am besten vorgehen?
Wenn wir dein Interesse geweckt haben und du an einer kostenlosen und unabhängigen Beratung interessiert bist, dann kontaktiere uns gerne.
Dies kannst du über das folgende Eingabeformular erledigen. Du kannst auch gerne weitere Fragen stellen oder um eine Rückmeldung bezüglich eines Termins bitten.
Wir freuen uns auf deine Anfrage.