
Gleich zu Beginn des Jahres positioniert sich die Baloise Versicherung mit einer neuen Aktion im Bereich der Risikolebensversicherung und bringt eine interessante Neuerung auf den Markt. Mit dem neuen Familien-Antrag erhalten Eltern und werdende Eltern einen erleichterten Zugang zu einer essenziellen Risikoabsicherung. Der kleine, aber feine Unterschied: Auch werdende Eltern können von einer verkürzten Gesundheitsprüfung profitieren – ein echtes Alleinstellungsmerkmal.
Bisher haben wir die Qualität der Gesundheitsfragen der Baloise im Bereich der Risikolebensversicherung eher als durchschnittlich bis unterdurchschnittlich eingeschätzt. Das änderte sich jedoch, zumindest bei der Familien-Aktion. In diesem Artikel erfährst du, warum die „Qualität der Gesundheitsfragen“ bei einer Risikolebensversicherung so entscheidend ist, wie die neuen Fragen bei der Baloise gestellt sind, welche Voraussetzungen gelten und welche potenziellen Fallstricke es geben könnte.
Zum Abschluss geben wir dir einen praxisnahen Einblick, wie wir unsere Kunden/-innen bei der Wahl der passenden Risikolebensversicherung begleiten und worauf es dabei ankommt.
1. Teilnahmevoraussetzungen der Aktion
Bevor wir uns intensiv mit den gestellten Gesundheitsfragen befassen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Spielregeln, die die Baloise bei den hier beschriebenen Aktionen voraussetzt.
- Maximales Eintrittsalter ist 44 Jahre
- Versicherungssumme bis maximal 500.000 €
- Die versicherte Person ist in den letzten 6 Monaten Mutter oder Vater geworden oder hat ein Kind adoptiert oder
- die Geburt eines Kindes steht in den nächsten 6 Monaten an
- Als Nachweise gelten u.a. Geburts- oder Adoptionsurkunde oder der aktuelle Mutterpass
- Eine dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ist nicht möglich
In den vergangenen Jahren hat sich der Markt für Aktionsangebote speziell für Familien immer weiter geöffnet. Viele Versicherer bieten mittlerweile vereinfachte Risikolebensversicherungen bei der Geburt eines Kindes an. Was bislang jedoch fehlte, ist die Möglichkeit, den vereinfachten Antragsprozess bereits bei einer anstehenden Geburt zu nutzen. Genau hier setzt die Baloise-Risikolebensversicherung mit dem Familien-Antrag neue Maßstäbe und zeigt innovatives Denken.
Es bleibt abzuwarten, wie dieses Angebot angenommen wird und ob weitere Anbieter nachziehen. Auch wir werden es in unsere Beratungsprozesse einbinden, denn häufig erhalten wir Anfragen von werdenden Eltern, die sich frühzeitig absichern und eine Risikolebensversicherung abschließen möchten.
Welche Tarife können bei der Aktion ausgewählt werden?
Im Zuge der Familien-Aktion der Baloise kann frei aus den folgenden Tarifvarianten ausgewählt werden:
- Tarif RFS (Basistarif) mit linear fallender Versicherungssumme
- Tarif RKS (Basistarif) mit konstanter Versicherungssumme
- Tarif RKP (Premiumtarif) mit konstanter Versicherungssumme
Wenn die obigen Punkte auf dich zutreffen, kannst du dich dem nächsten wichtigen Kapitel widmen – den vereinfachten Gesundheitsfragen.
2. Vereinfachte Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung Baloise
Die Anfragen unserer Interessenten zeigen, dass viele aufgrund bestimmter Vorerkrankungen eine Risikolebensversicherung (RLV) mit vereinfachten Gesundheitsfragen bevorzugen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Zum einen möchten sie sich das aufwendige Ausfüllen der „normalen“ Gesundheitsfragen sparen, zum anderen scheinen vereinfachte Fragen ein geringeres Risiko zu bergen, versehentlich falsche Angaben zu machen und dadurch den Versicherungsschutz zu gefährden.
Werfen wir nun einen genaueren Blick auf diese Gesundheitsfragen.

„Lediglich“ drei Gesundheitsfragen müssen im Rahmen des Familienantrags wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die erste Frage betrifft Medikamente:
„Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten apotheken- und/oder verschreibungspflichtige Medikamente verordnet, verabreicht oder empfohlen? Verhütungs-, Schilddrüsen-, Heuschnupfen-, Erkältungsmittel oder Vitaminpräparate müssen nicht genannt werden.“
Diese Frage ist für die meisten noch relativ einfach zu beantworten. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass auch Medikamente angegeben werden müssen, die "empfohlen" oder "verordnet" wurden, aber nicht eingenommen wurden. Ansonsten handelt es sich um eine gängige Standardfrage vieler Versicherer. Positiv hervorzuheben ist der kurze Abfragezeitraum von "den letzten 12 Monaten". Ein kleiner Kritikpunkt: Wir hätten uns gewünscht, dass nicht nur die einmalige Medikamenteneinnahme angegeben werden muss, sondern auch die Einnahme von Medikamenten über einen zusammenhängenden Zeitraum von beispielsweise 14 oder 30 Tagen. Dies hätte die bereits sehr fair gestellte Frage im positiven Sinne abgerundet.
Die zweite Frage ist ein wenig „aufwendiger“. Hier nochmal zur Erinnerung die Gesundheitsfragen der Baloise:

„Sind in den letzten 3 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, chronische Nierenerkrankung, chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion/AIDS?“
Positiv zu bewerten ist die Fragestellung nach „festgestellten“ oder „behandelten“ Erkrankungen der letzten drei Jahre. Manche Versicherer fragen auch nach „Störungen oder Beschwerden“, die nicht unbedingt ärztlich behandelt worden sein müssen. Trotzdem sollte man Vorsicht walten lassen, besonders wenn man häufig aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen beim Arzt war. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, seine Patientenakte einzuholen. Nicht selten finden sich dort chronische Magen- oder Darmerkrankungen, auch wenn diese nicht unbedingt so vom Arzt oder der Ärztin kommuniziert wurden.
Dasselbe gilt für die Angabe von „psychischen oder neurologischen Erkrankungen“. Beispielsweise gilt Migräne als eine chronische neurologische Erkrankung. Warst du also wegen wiederkehrender Kopfschmerzen beim Arzt, kann es sein, dass bei dir eine Migräne diagnostiziert wurde. In diesem Fall musst du hier ein „Ja“ angeben. Ein weiteres Beispiel ist die „psychische Erkrankung“. Auch wenn viele glauben, nie unter einer psychischen Krankheit gelitten zu haben, zeigen viele Patientenakten ein anderes Bild. Mehrere Beispiele für fehlerhaft abgerechnete Diagnosen oder Diagnosen, von denen der Patient nichts wusste, findest du in unserem Artikel „Patientenakte korrigieren“.
Diese Beispiele sollen dir zeigen, dass du der Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Aufmerksamkeit widmen und vermeintlich einfache Fragen nicht voreilig beantworten solltest.
Die dritte Frage ist wiederum gut und verständlich gestaltet. Hier müssen Angaben zu stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalten gemacht werden. Eine potenziell anstehende Schwangerschaft ist dabei nicht anzeigepflichtig. Diese Frage können die meisten unserer Anfragenden in der Regel „aus dem Gedächtnis“ beantworten. Solltest du eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, kannst du leider nicht den Antrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen nutzen und musst den normalen Antrag verwenden. Dieser enthält deutlich mehr Gesundheitsfragen mit längeren Abfragezeiträumen.
Im weiteren Verlauf des Artikels zeigen wir dir, wie du vorgehen kannst, wenn du eine Frage mit „Ja“ beantwortest und in vielen Fällen dennoch einen passenden Versicherungsschutz erhältst.
Wenn du alle Gesundheitsfragen mit „Nein“ beantworten kannst, musst du noch auf die allgemeinen Fragen der Versicherung achten.

Bei den „allgemeinen Angaben“ wurden einige Fragen gekürzt. Im Rahmen der Aktion entfallen beispielsweise folgende Punkte:
- Aufenthalte außerhalb der EU für mehr als sechs Monate innerhalb der nächsten zwölf Monate
- Berufliche Risiken wie der Umgang mit Sprengstoff, radioaktiven Substanzen oder gefährlichen Chemikalien sowie Aufenthalte in Krisengebieten
Die erste Frage bezieht sich auf bereits vorhandene, zurückgestellte oder abgelehnte Anträge. Für die meisten stellt das kein Hindernis dar. Falls du ein risikorelevantes Hobby ausübst, musst du dies angeben. In der Regel empfehlen wir, eine ausführliche Schilderung deines Hobbys auf einem Beiblatt beizufügen. Gerne geben wir dir Tipps, wie du die Beschreibung sinnvoll gestalten kannst.
Außerdem werden Körpergröße und Gewicht abgefragt. Falls dein BMI zu hoch oder zu niedrig ist, kann es zu Risikozuschlägen kommen. Zusätzlich musst du noch dein Rauchverhalten angeben. Wichtig: Angaben zum Hobby oder ein erhöhter BMI führen nicht automatisch dazu, dass du den normalen Antrag nutzen musst.
Das sind auch schon die Fragen des vereinfachten Familien Antrag der Baloise. Wenn du diese Aktion gerne nutzen möchtest, melde dich direkt über unser Kontaktformular bei uns.
3. Höhere Versicherungssumme gewünscht – Aufteilung auf zwei Verträge
Kurz vor der Geburt oder nach der Geburt eines Kindes beginnen die meisten Menschen erstmals ernsthaft darüber nachzudenken, welche Kosten ihre Hinterbliebenen im Todesfall tragen müssten.
Häufig stellen unsere Interessentinnen und Interessenten fest, dass die Absicherung des Kindes in erster Linie der Ausbildung oder ähnlichen Zwecken dienen soll. Nicht selten bestehen jedoch weitere finanzielle Verpflichtungen, die noch nicht abgesichert wurden. Oft denkt man erst bei der Geburt eines Kindes über diese Konsequenzen nach, da man nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich ist, sondern finanzielle Verpflichtungen zugunsten des Kindes eingeht. Denkbar sind hier beispielsweise Kredite aus Immobilienfinanzierungen oder ähnliche Verpflichtungen.
Auch wenn die Baloise die Grenze für die Absicherung großzügig bei 500.000 € ansetzt, äußern viele unserer Interessentinnen und Interessenten die Meinung, dass für ein sorgenfreies Leben der Hinterbliebenen sowie für die Zukunft und Ausbildung der Kinder oft deutlich höhere Absicherungssummen im Todesfall notwendig sind. In unserem Artikel „Welche Höhe und Laufzeit RLV“ haben wir Beispiele und Absicherungshöhen unserer Kunden und Kundinnen erläutert. Da viele gerade ohnehin ihre Gesundheitshistorie aufgearbeitet haben, möchten einige auch gerne mehr absichern, als dies beispielsweise mit einer solchen Aktion möglich ist.
Einen weiteren Vertrag bei der Baloise abzuschließen ist nicht über die Aktion möglich, da du dann eine sogenannte medizinische Gesundheitsprüfung durchführen lassen musst. In unserem Artikel „Ärztliche Untersuchung umgehen“ haben wir bereits vor dieser Prüfung gewarnt und die Risiken aufgezeigt. Leider wird dieses Thema von der Stiftung Warentest recht locker betrachtet. So hieß es im Artikel 2023:
„Lassen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen“.
In unserem kritischen Artikel haben wir dazu Stellung bezogen. Solltest du einen höheren Absicherungsbedarf haben, empfehlen wir die Aufteilung der Versicherungssumme auf zwei oder mehrere Risikolebensversicherungen unterschiedlicher Anbieter. Im Zuge dessen könntest du sogar Familien-Aktionen mit vereinfachten Fragen verschiedener Anbieter kombinieren. Wichtig: Hier sollte immer auf die Voraussetzungen der jeweiligen Aktionen geachtet werden.
4. Wenn du eine Frage mit „Ja“ beantworten musst
Um an der Aktion bei der Baloise teilzunehmen, darfst du keine der Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantworten. Andernfalls verweist die Baloise auf den „normalen“ Antrag. Doch selbst wenn du eine Frage mit „Ja“ beantworten musst, hast du je nach Krankheitsbild noch gute Chancen, einen passenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Du kannst beispielsweise nach Aktionen anderer Gesellschaften Ausschau halten. Die Dortmunder Versicherung, einer unserer beliebtesten Anbieter im Bereich der Risikolebensversicherung, bietet eine überaus faire Fragestellung – vermutlich aktuell die beste am Versicherungsmarkt. Zudem ist bei der Dortmunder Versicherung trotz deutlich vereinfachter Gesundheitsfragen eine anonyme Risikovoranfrage möglich.
Abgesehen davon kannst du auch mit uns gemeinsam den „normalen Weg“ gehen und keine Aktion einer Versicherungsgesellschaft nutzen, sondern den herkömmlichen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Hierbei solltest du auf die folgenden Punkte und die Reihenfolge achten, um den größtmöglichen Mehrwert für dich und deine Hinterbliebenen zu erzielen, eine saubere Antragstellung zu gewährleisten und Probleme bei der Auszahlung im Leistungsfall zu vermeiden.
5. Unser Vorgehen – dein Mehrwert
Wie gesagt, kannst du nach anderen Aktionen auf unserem Blog Ausschau halten oder den "normalen Prozess", ohne eine solche Aktion zu nutzen, mit uns gehen. Dabei sind jedoch mehr Gesundheitsfragen zu beantworten, die überwiegend längere Abfragezeiträume abdecken. Bei Kontaktaufnahme stellen wir dir gerne alle Unterlagen zur Verfügung, die du dafür benötigst.
- Solltest du dir bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht sicher sein, welche Diagnosen oder Erkrankungen du im Abfragezeitraum hattest, empfehlen wir dir das Einholen deiner Patientenakte.
- Immer dann, wenn in dem Fragbogen eine Frage mit „Ja“ beantwortet wird, ist unser Beiblatt notwendig, welches wir „Eigenständige Gesundheitserklärung“ nennen. Auch dies lassen wir dir gerne zukommen. Dort kannst du ausführlich und in eigenen Worten auf deine angegebenen Erkrankungen eingehen und den Verlauf schildern. Das dient der Risikoprüfung der Versicherung, um einen besseren Eindruck deiner Vorerkrankungen zu erhalten. Bei „gravierenden“ Vorerkrankungen empfehlen wir das Einholen von Attesten.
- Im Artikel „BU trotz Vorerkrankungen“ haben wir dir Beispiele aufgezeigt, welchen Mehrwert diese Atteste für dich und deinen Versicherungsschutz bieten. In dem genannten Artikel thematisieren wir den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, das Vorgehen unterscheidet sich jedoch nicht von dem einer Risikolebensversicherung.
- Wenn du diese Vorarbeit erbracht hast, stellen wir sogenannte anonyme Risikovoranfragen. Dabei leiten wir die von dir ausgefüllten Fragebögen, die Eigenständige Gesundheitserklärung und mögliche Atteste anonym an die Baloise oder auch andere Anbieter weiter, damit diese uns als Rückmeldung eine Einschätzung hinsichtlich deiner Versicherbarkeit geben können.
Wenn diese eine normale Annahme hinsichtlich der Versicherbarkeit in Aussicht stellen, sind wir so gut wie auf der Zielgeraden. In der Vergangenheit haben wir bereits viele „schwere Fälle“ erfolgreich versichern können – egal ob auf dem „normalen Weg“ einer Risikolebensversicherung oder im Zuge einer „Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen“. Wenn dir unser Vorgehen zusagt, dann melde dich gerne über unser Kontaktformular bei uns.
Wir beraten den Großteil unserer Kundinnen und Kunden deutschlandweit und haben unsere Prozesse digital ausgebaut. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen.


Wir freuen uns auf deine Anfrage!