Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung – vereinfachte Gesundheitsfragen bei Hauskauf und Immobilienfinanzierung

Vereinfachte Gesundheitsprüfung BU Versicherung Allianz

Wir erhalten mehr und mehr Anfragen von Familien, die kürzlich eine Immobilie finanziert haben oder sich in den letzten Zügen der Finanzierung befinden und sich zeitgleich um ihre Absicherung kümmern möchten. Diese Anfragen betreffen neben der Absicherung des Todesfallrisikos (Risikolebensversicherung) auch das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gerade junge Familien machen sich beim Hauskauf große Gedanken darüber, wie ihre Familiensituation im Falle einer Berufsunfähigkeit aussehen könnte. Bei Finanzierungssummen von mehreren 100.000 € betragen die monatlichen Raten an die Bank oftmals 1.500 €, 2.000 € oder weitaus mehr. Viele sind sich der geringen staatlichen Absicherung bewusst und möchten das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung angehen.

Doch der Weg zur BU-Versicherung scheint nicht immer so einfach zu sein, wie man es sich im Vorfeld gedacht hat. Die Aufbereitung der Gesundheitsgeschichte und das Ausfüllen der Fragebögen stellen für viele Menschen eine Sisyphusarbeit dar, und oft sind die Vorerkrankungen doch erheblicher als gedacht.

Genau hier setzt die Aktion der Allianz an, welche wir dir in diesem Artikel vorstellen wollen. Die Allianz bietet im Zuge einer Baufinanzierung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit deutlich verkürzten Gesundheitsfragen an. Da die Allianz bei uns und unseren Kunden im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr geschätzt wird, möchten wir dir in diesem Artikel die Aktion der Allianz im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung vorstellen.

 

1. Teilnahmevoraussetzungen der Aktion

Bevor wir uns intensiv den Gesundheitsfragen der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherungs-Aktion (BU-Aktion) widmen, wollen wir uns zunächst die Voraussetzungen vergegenwärtigen, die erforderlich sind, um die Aktion überhaupt nutzen zu können.

  • Zielgruppe: Um die Aktion der Allianz nutzen zu können, musst du eine Immobilie erworben haben, und es muss sich dabei um eine Erstfinanzierung handeln - keine Anschluss- oder Umbaufinanzierung. Auch bei Neuerwerb einer Arztpraxis nutzbar.
  • Der Antrag der BU muss innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages gestellt werden
  • Altersgrenze liegt bei 45 Jahren
  • Maximale monatliche BU-Rente darf bei Vertragsschluss nicht über 1.500 € liegen
  • Nachversicherungsgarantie bestehen weiterhin bis maximal 3.000 € BU-Rente pro Monat (z.B. Heirat, Geburt, Adoption eines Kindes).
  • Nur eine bestehende BU-Versicherung bei der Allianz werden der maximalen BU-Rente von 1.500 € angerechnet. Bestehende oder neu abzuschließende BU-Versicherungen bei anderen Gesellschaften bleiben unberücksichtigt.
  • Eine Beitragsdynamik von maximal 5 % ist anwählbar
  • Ein Leistungsdynamik von maximal 3 % kann vereinbart werden
  • Arbeitsunfähigkeits-Klausel anwählbar (nur im Premium-Tarif)

 Wichtig: alle Gesundheitsfragen müssen mit „Nein“ beantwortet werden und es ist keine anonyme Risikovoranfrage möglich.

 

2. Verkürzte Gesundheitsfragen Immobilienfinanzierung

Bei Antragstellung musst du vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Gesundheitsgeschichte machen. Dabei wird nicht nur dein aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren. Es ist wichtig, genau auf die Formulierung der Fragen zu achten und welche Angaben erforderlich sind.

In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung“ haben wir Beispiele aufgezeigt, wie sich die Fragen unterschiedlicher Anbieter hinsichtlich der Qualität unterscheiden und wo für dich als Verbraucher/-in Fallstricke entstehen können.

Bei der Immobilien-Aktion der Allianz sind vier Gesundheitsfragen zu beantworten. Starten wir mit der ersten Frage.

Verkürzte Gesundheitsfragen BU Allianz

Diese Frage bezieht sich auf aktuelle Behandlungen. Sie ist gut formuliert, leicht verständlich und bietet keinen Interpretationsspielraum. Wie du im obigen Schaubild erkennen kannst, ist hinter „Behandlung“ ein Sternchen. Im Folgenden die Ausführungen der Allianz dazu.

nicht anzugebende Erkrankungen

Demnach wird unter Behandlungen auch die Verordnung von Medikamenten verstanden. Wichtig dabei ist, dass es nicht darauf ankommt, ob du diese Medikamente tatsächlich einnimmst oder nicht – entscheidend ist die Verordnung durch einen Arzt.

Sehr positiv finden wir den Hinweis zu den nicht anzugebenden Behandlungen. Du kannst dein Kreuz bei „nein“ setzen, wenn du beispielsweise aufgrund von Heuschnupfen, einer Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse oder wegen Nahrungsmittelunverträglichkeiten in laufender Behandlung bist. Gehen wir zur zweiten Frage über.

Diese Frage ist etwas komplexer und sollte daher gründlich durchgelesen werden.

„Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen...

  • einer Erkrankung der Psyche oder des Nervensystems,
  • einer Erkrankung bzw. Verletzung des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenk, Muskeln, Sehnen und Bänder)

...länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig oder in psychiatrischer Behandlung, Beratung oder Untersuchung?“

Bei dieser Frage musst du im Bereich der Psyche und des Nervensystems nur Angaben machen, wenn du deswegen länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen bist oder in psychiatrischer Behandlung, Beratung oder Untersuchung warst.

Solltest du Erkrankungen oder Verletzungen des Bewegungsapparates gehabt haben, so sind nur Angaben zu machen, wenn du aufgrund dessen länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen bist. Auch wenn die Fragestellung recht umfangreich erscheint, ist die Qualität der Fragestellung sehr gut. Es gibt wenig Spielraum für Interpretationen und die Abfragezeiträume sind genau abgegrenzt. Sehr gelungen und kundenfreundlich, wie wir finden.

Die dritte Frage bezieht sich auf die Einnahme von Medikamenten in den letzten 5 Jahren.

Dabei musst du auch hier darauf achten, dass es nicht um die tatsächliche Einnahme geht, sondern auch um das Erhalten von Medikamenten. Sehr gut gelöst finden wir hier den Zeitraum von „länger als 4 Wochen ununterbrochen“. Manche Gesellschaften fragen lediglich nach „länger als 4 Wochen“ – demnach müsste man Angaben machen, wenn man innerhalb der 5 Jahre in unregelmäßigen Abständen, aber insgesamt länger als 4 Wochen ein Medikament genommen hat. Ein weiterer positiver Punkt ist, dass nur verschreibungspflichtige Medikamente angegeben werden müssen.

Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die der Großteil der Interessent/-innen recht schnell beantworten kann.

Wichtig hierbei: Es besteht keine zeitliche Beschränkung. Demnach reicht der Abfragezeitraum unbeschränkt weit zurück in die Vergangenheit.

 

Zwischenfazit Gesundheitsfragen:

Insgesamt betrachtet bietet die Allianz mit ihrer BU-Aktion im Zuge einer Immobilienfinanzierung hervorragende Gesundheitsfragen an. Wir schätzen dabei sehr, dass diese wenig Raum für Interpretationen bieten, sodass du dir als Kunde/-in wenig Gedanken machen musst, was genau unter einer bestimmten Frage zu verstehen ist. Der Großteil der Fragen hat konkret festgelegte Abfragezeiträume. Die Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen rundet die hohe Qualität der Fragestellung ab. Lediglich die letzte Frage reicht unbeschränkt in die Vergangenheit zurück.

Wie bereits erwähnt, müssen bei dieser Aktion alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden. Hier macht die Allianz keine Ausnahmen. Sollte eine Frage mit „Ja“ beantwortet werden, kann nur noch der Antrag mit normalen Gesundheitsfragen genutzt werden – eine anonyme Voranfrage mit den vereinfachten Gesundheitsfragen kann nicht gestellt werden. Neben den Gesundheitsfragen sind auch die allgemeinen Fragen zu beantworten.

Download der Gesundheitsfragen

3. Allgemeine Fragen

Bei den allgemeinen Fragen musst du deine Körpergröße und dein Gewicht angeben. Sollte der daraus ermittelte BMI zu hoch oder zu niedrig sein, kann es dazu kommen, dass der vereinfachte Antrag nicht mehr genutzt werden kann.

allgemeine Fragen BU Allianz

Zudem wird nach beabsichtigten außereuropäischen Auslandsaufenthalten in den nächsten 6 Monaten gefragt, die länger als 6 Monate geplant sind.

Zum Thema der Vorversicherung haben wir im obigen Teil bereits Stellung genommen. Hier sind bei Vertragsschluss im Zuge der Aktion maximal 1.500 € monatliche BU-Rente bei der Allianz versicherbar. Besteht bei dir bereits eine BU-Versicherung bei der Allianz, so wirkt sich dies auf die abzusichernde BU-Rente aus, und du kannst nur noch die Differenz zu den 1.500 € versichern.

Eine weitere Frage bezieht sich auf die sogenannten Freizeitaktivitäten und Aktivitäten mit einer höheren Verletzungsgefahr. Nicht angabepflichtig sind:

  • Breitensportarten: Fußball, Basketball, (Tisch-)Tennis, Handball, Volleyball,
  • Freizeitaktivitäten (ohne Teilnahme an Wettbewerben), die nur zur allgemeinen Fitness ausgeübt werden, z.B. Fahrradfahren, Joggen, Schwimmen, Training im Fitnessstudio
  • einmalig ausgeübte Aktivitäten, z.B. Bungee-Jump oder Fallschirmsprung im Urlaub

Solltest du beispielsweise eine Klettersportart ausüben, kann direkt über uns eine Vorprüfung mithilfe des Allianz-Rechners erfolgen. Dabei können auch mehrere Sportarten der gleichen Kategorie abgefragt werden, wie du im folgenden Beispiel erkennen kannst.

BU Allianz Risikosportarten

Ein Interessent hat angegeben, dass er in seiner Freizeit Bouldern und Klettern geht. Beides ist im Rechner der Allianz vermerkt, und wir konnten in diesem Fall direkt erkennen, dass es hierbei nicht zu einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung kommt.

Wichtig: Wenn du eine Freizeitaktivität ausübst, können wir das Risiko entweder mithilfe des Rechners festhalten oder eine Vorprüfung bei der Allianz durchführen. Dies ist anders als bei den vereinfachten Gesundheitsfragen, wo eine anonyme Risikovoranfrage nicht möglich ist und direkt zur Beantwortung des normalen Antrags der Allianz führt.

Wenn du an der Aktion der Allianz interessiert bist und alle Fragen mit „nein“ beantworten kannst, dann melde dich gerne direkt über unser Kontaktformular bei uns.

 

4. Ausgestaltungsmöglichkeiten der BU-Versicherung

Manch einer wird sich vielleicht fragen, ob es hinsichtlich der normalen und vereinfachten Gesundheitsfragen unterschiedliche Tarifbedingungen der Allianz BU-Versicherung gibt. Nach dem Motto: „Wenn du einen vereinfachten Antragsprozess nutzen kannst, musst du schwächere Leistungen in Kauf nehmen.“

Auch hier glänzt die Allianz und bietet im Komfort- sowie im Premium-Tarif nahezu uneingeschränkt die gleichen Bedingungen wie beim „normalen“ Antragsprozess. Auf die kleinen Leistungseinschränkungen kommen wir gleich noch zu sprechen. Zunächst möchten wir auf einige wesentliche Kriterien des Versicherungsumfangs der beiden auszuwählenden Tarife „Komfort“ und „Premium“ eingehen und dir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigen.

Allianz BU Versicherung Komfort vs. Premium

Im obigen Schaubild der Allianz haben wir die ersten vier Punkte herausgestellt, welche sowohl im Komfort- als auch im Premium-Tarif identisch sind. Schauen wir uns der Reihe nach die ersten vier Merkmale an und wie diese in den Versicherungsbedingungen der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung hinterlegt sind.

 

4.1. Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit

Der erste Punkt in der obigen Darstellung der Allianz „volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit“ ist auch als die sogenannte „Pauschalregelung“ bekannt. Dabei sollte man darauf achten, dass eine Leistung der vollen Rente ab einem BU-Grad von 50 Prozent gewährt wird. Sowohl im Komfort- als auch im Premium-Tarif ist dieser Punkt enthalten. Werfen wir einen Blick in die Bedingungen, wie dies bei der Allianz dort festgehalten ist.

„Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Versicherung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird, erbringen wir die vereinbarten Leistungen:“

  • Du musst keine weiteren Beiträge mehr an die Allianz entrichten
  • Du bekommst deine vereinbarte BU-Rente ausgezahlt

Die Formulierung in den Bedingungen der Allianz ist verständlich und sauber geregelt. Springen wir zum zweiten Punkt der Auflistung. Dabei geht es um das Thema Teilzeitbeschäftigung und die volle Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

 

4.2. Volle Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte

Die Allianz hat in ihren Bedingungen zu diesem Punkt eine sogenannte Teilzeitklausel hinterlegt, die wir dir in diesem Abschnitt verdeutlichen wollen. Doch zuerst noch ein kurzer Hinweis zum grundlegenden Verständnis:

Wir erinnern uns daran, dass für die Zahlung einer BU-Rente der Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % ein wesentlicher Bemessungsfaktor ist. Ob du im potenziellen Leistungsfall diesen BU-Grad auch erreicht hast, wird beispielsweise durch einen "normalen" Arbeitsalltag von dir skizziert und überprüft, ob du deine Arbeit unter deiner Einschränkung noch zu mindestens 50 % ausführen kannst.

Wenn wir eine Angestellte als Beispiel nehmen, die in Vollzeit 40 Stunden pro Woche arbeitet, muss sie so eingeschränkt sein, dass sie keine 20 Stunden pro Woche mehr arbeiten kann, um die Leistung von der Versicherung zu erhalten.

Im Vergleich dazu muss ihr Kollege, der beispielsweise in Teilzeit 20 Stunden pro Woche arbeitet, so stark eingeschränkt sein, dass er keine 10 Stunden pro Woche mehr arbeiten kann. Er muss also eine deutlich stärkere Beeinträchtigung nachweisen, um Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Diesem Missstand will man mit der Teilzeitklausel entgegenwirken. Wenn man in Teilzeit arbeitet und dann berufsunfähig wird, gilt die folgende Klausel:

 Allianz BU Verischerung Teilzeit

Ein recht großer Abschnitt in den Bedingungen. Wichtig ist hierbei, dass die Allianz bei der Überprüfung der Berufsunfähigkeit die Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt (3-Stunden-pro-Tag-Regelung).

 

4.3. Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit

Eine häufig gestellte Frage beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ob die Versicherung auch zahlt, wenn man theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könnte, nur nicht den zuletzt ausgeübten. Gemeint ist damit die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf. Das bedeutet, dass du zwar deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst, aber vielleicht einen anderen. Wenn der Versicherer auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet, dann kannst du im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden.

Beispiel: Aufgrund von Schulterbeschwerden diagnostiziert dir ein Facharzt, dass du deinen zuletzt ausgeübten Beruf als Maler für mehr als 6 Monate und zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst. Auch wenn du theoretisch eine Bürotätigkeit ausüben könntest, muss die Versicherung dir die BU-Rente zahlen, da sie auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

In den Bedingungen der Allianz ist dies eindeutig geregelt:

Versicherungsbedingungen BU Allianz

 

4.4. Prognosezeitraum in Monaten

Einer der zentralsten Punkte eines leistungsstarken BU-Tarifs ist der sogenannte Prognosezeitraum. Unter diesem Punkt wird in den Versicherungsbedingungen unter anderem die Voraussetzung für eine „Berufsunfähigkeit“ geregelt.

Laut der Checkliste der Stiftung Warentest/Finanztest sollte der Versicherer bereits dann leisten, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich sechs Monaten“ prognostiziert.

Ein Blick in die Bedingungen der Allianz gibt eine Antwort auf die Frage, wann die Allianz eine Leistung der BU-Rente erbringt.

BU Bedingungen Allianz 6 Monate

Laut Definition der BU-Bedingungen der Allianz ist man berufsunfähig, wenn man voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, einen Beruf auszuüben. Dies entspricht exakt den Voraussetzungen der Checkliste der BU der Stiftung Warentest/Finanztest.

An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass diese Klausel in der Regel bei den meisten BU-Versicherungen „Standard“ ist. Längere Prognosezeiträume sind eher in unterdurchschnittlichen oder „low-budget“ Tarifen vorzufinden. Daher ist es keine allzu große Überraschung, dass wir diese Formulierung in den Bedingungen der Allianz wiederfinden. Diese Regelung ist sowohl im Komfort- als auch im Premium-Tarif inkludiert.

Nachdem wir die ersten 4 Punkte durchgegangen sind, welche sowohl im Komfort- als auch im Premium-Tarif hinterlegt sind, widmen wir uns zwei weiteren Punkten.
Diese sind, wie die folgende Grafik zeigt, nicht im Komfort-Tarif, aber im Premium-Tarif enthalten.

Allianz BU Versicherung Komfort vs. Premium

Auch diese beiden Punkte wollen wir dir kurz erläutern und uns die dazugehörigen Bedingungstexte der Allianz anschauen.

 

4.5. Leistung wegen Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsklausel)

Nun könnte der ein oder andere doch etwas verwirrt sein. Wir sprechen die ganze Zeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen, und jetzt kommt der Begriff der Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) auf den Tisch. Nicht ohne Grund gibt es hierbei immer wieder Rückfragen und Verständnisprobleme. Daher holen wir ein wenig aus und zeigen dir, welchen Zweck die AU-Klausel hat.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel wird auch als „Gelber Schein Regelung“ bezeichnet. Dabei erhältst du bereits eine monatliche Rente, wenn du mindestens 6 Monate krankgeschrieben bist.

Berufsunfähig im Sinne der Bedingungen musst du daher noch nicht sein.

Daher wird auch nicht geprüft, ob du deinen Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben kannst oder nicht. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem in Deutschland zugelassenen Arzt bescheinigt werden. Mit der sogenannten „Gelben Schein Regelung“ verschafft man sich hier im ersten Schritt einen recht unbürokratischen Weg, den monatlichen Bezug der BU-Rente zu ermöglichen.

Wenn du während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist oder voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein wirst, erbringt die Allianz folgende Leistungen:

  • Wir befreien dich von der Beitragszahlungspflicht für die Versicherung
  • Wir zahlen dir eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente


Im folgenden Ausschnitt der Bedingungstext der Allianz:

 AU Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) Allianz BU Versicherung

Die Leistungsdauer im Zuge der Arbeitsunfähigkeit beträgt maximal 36 Monate. Wenn du mehrfach krankgeschrieben bist, ist die Leistungsdauer wegen Krankschreibung für alle eintretenden Krankschreibungen zusammen auf 36 Monate beschränkt.

Mit den 36 Monaten gehört die Allianz in der Gesamtbetrachtung der Anbieter am deutschen Versicherungsmarkt zur Spitze. Dieser Punkt ist sehr gut gelöst und nahezu jeder Kunde/-in entscheidet sich schon allein aufgrund der AU-Klausel für die Premium-Variante.

 

4.6. Leistung wegen Krebs

Im Premium-Tarif ist die Leistung bei einer Krebserkrankung enthalten. Wenn während der Versicherungsdauer eine Krebserkrankung bei dir diagnostiziert wird, erbringt die Allianz innerhalb eines Zeitraums von maximal 18 Monaten die folgenden Leistungen:

  • Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Versicherung
  • Auszahlung der vereinbarten BU-Rente

Dieser Prozess ist ähnlich unbürokratisch wie bei der vorher beschriebenen Arbeitsunfähigkeitsklausel, da du nicht zwingend berufsunfähig sein musst, um eine Leistung aus der Versicherung zu erhalten. Leistungen wegen Krebs können während der Versicherungsdauer mehrfach beansprucht werden. Wenn sich Leistungszeiträume aufgrund weiterer Krebserkrankungen überschneiden, werden die Leistungen wegen Krebs in den Monaten der Überschneidung nur einmal erbracht.

Darüber hinaus gelten weitere Voraussetzungen: Bei einer Krebserkrankung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten zwischen Versicherungsbeginn und Erstdiagnosestellung liegen. Zudem hat die Allianz in ihren Bedingungen festgehalten, was unter einer Krebserkrankung zu verstehen ist.

Allianz BU Versicherung Krebs

Leistungen bei Krebserkrankungen lassen sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr in Premium-Tarifen der BU-Versicherungen wiederfinden. Eine positive Entwicklung, wie wir finden, obschon man hinsichtlich der Bedingungen einige Punkte beachten muss, um eine Leistung zu erhalten.

Nun haben wir die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede des Komfort- und des Premium-Tarifs durchleuchtet. Intensiv sind wir in unserem großen Testbericht der Allianz auf diesen und zahlreiche weitere Punkte der Vertragsbedingungen eingegangen.

Schlussendlich können wir zusammenfassen, dass sich nahezu jede Person in unseren Beratungen für den Premium-Tarif ausspricht. Das liegt primär an der AU-Klausel, welche hier inkludiert ist und im Leistungsfall einen durchaus großen Mehrwert bieten kann.

 

5. Wichtige Gestaltungsmerkmale

Auch wenn wir bereits im obigen Teil auf einige der hier folgenden Punkte eingegangen sind, wollen wir in diesem Abschnitt noch einmal kurz auf die positiven Gestaltungsmerkmale der BU-Aktion zu sprechen kommen.

Obwohl bei Vertragsabschluss nur 1.500 € abgesichert werden können, bestehen darüber hinaus Nachversicherungsgarantien bis zu einer Rente von 3.000 € pro Monat. Diese können beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden. Somit kann man gewährleisten, dass auch in Zukunft die BU-Rente an die finanziellen Verpflichtungen angepasst werden kann – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Neben der Nachversicherungsgarantie kann auch eine Beitragsdynamik von maximal 5 % angewählt werden. Dadurch erhöht sich deine BU-Rente von Jahr zu Jahr ebenfalls automatisch und natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung.

In der folgenden Grafik haben wir eine beispielhafte Person kalkuliert, die 2024 die Aktion der Allianz nutzt und mit einer BU-Rente von 1.500 € startet. Durch die Beitragsdynamik in Höhe von 5 % erhöht sich die BU-Rente automatisch von Jahr zu Jahr. Bereits 10 Jahre später würde die BU-Rente in dieser beispielhaften Kalkulation auf knapp 2.400 € steigen. Nutzt man zudem die Nachversicherungsgarantie, kann die BU-Rente im Laufe der Jahre noch weiter ansteigen.

In den vergangenen Jahren haben sich die Anfragen und auch die Absicherung der BU-Renten bei uns deutlich erhöht. Nicht selten sichern wir BU-Renten in Höhe von 4.000 €, 5.000 € oder 6.000 € ab. In solchen Fällen bleiben wir jedoch nicht nur bei einem Anbieter, sondern teilen die BU-Rente auf zwei oder mehrere Versicherer auf. Dies hat primär etwas mit der sogenannten medizinischen Untersuchungsgrenze und der individuelleren Nachversicherungsmöglichkeit zu tun.

Interessant ist bei der Aktion der Allianz, dass weitere BU-Versicherungen bei anderen Gesellschaften hinsichtlich der Nutzung der Aktion unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet, wenn du in der Vergangenheit bereits eine BU-Versicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hast, kannst du ohne Probleme die BU-Aktion der Allianz nutzen und die zusätzliche BU-Rente neben deiner bereits bestehenden weiterführen. Den Abschluss einer weiteren BU-Versicherung praktizieren wir recht häufig, da oftmals bei Vertragsschluss vor vielen Jahren eine zu niedrige BU-Rente vereinbart wurde, keine Beitragsdynamik integriert war oder die Nachversicherungsgarantien nicht mehr genutzt werden können.

Lediglich bei der finanziellen Angemessenheitsprüfung muss dein Einkommen zur abzusichernden BU-Höhe „passen“.

Lobenswert ist bei dem Aktionstarif der Allianz ebenfalls, dass du den Premium-Tarif absichern kannst, in dem eine AU-Klausel inkludiert ist und man sogar eine Leistungsdynamik in Höhe von bis zu 3 % versichern kann. Im Grunde genommen bietet die Aktion nahezu alle Freiheiten, die man auch aus einem herkömmlichen BU-Vertrag kennt.

 

6. Tipps zum Vorgehen der Aktion

Wenn du dich bereits durch unsere Blog-Artikel und unseren Beratungsablauf gelesen hast, wirst du feststellen, dass wir einen etwas unkonventionelleren Weg beim Abschluss einer BU-Versicherung gehen. Das Prozedere mag etwas aufwendiger sein, bietet dir jedoch einen absoluten Mehrwert in Form eines wasserdichten Vertrages.

Wenn du die Aktion nutzen möchtest und unsicher bist, ob du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß mit "Nein" beantworten kannst, weil du nicht genau weißt, aus welchen Gründen du in den vergangenen Jahren beim Arzt warst, empfehlen wir dir das Einholen deiner Patientenakte. Zugegebenermaßen müssen wir bei der Aktion der Allianz sagen, dass die Gesundheitsfragen auch ohne Einholen der Patientenakte in den meisten Fällen beantwortet werden können, da diese wenig Raum für Interpretationen lassen und klar formuliert sind.

Solltest du alle Fragen mit "Nein" beantworten können, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular direkt bei uns melden und um einen Beratungstermin bitten. Dabei können wir die einzelnen Leistungsbausteine wie die ideale Wahl zwischen dem Komfort- oder Premium-Tarif, Beitragsdynamik, Leistungsdynamik und die ideale Vertragslaufzeit besprechen. Basierend darauf erstellen wir dir individuelle Anträge und Angebote, sodass du einen Überblick davon bekommst, wie hoch der monatliche Zahlbeitrag ausfällt. Wenn dir alles zusagt, bereiten wir die Unterlagen für dich zur digitalen Unterschrift vor. Nach der Unterzeichnung leiten wir die Dokumente an die Allianz weiter und behalten den gesamten Prozess bis zur Vertragsgestaltung im Auge.

Solltest du weiteren Absicherungsbedarf haben oder andere BU-Aktionen nutzen wollen, können wir auch gemeinsam überlegen, welche für dich dienlich sind und wie die BU-Rente ausgestaltet werden kann.

 

7. Fazit: Aktion der Allianz BU-Versicherung

Zusammenfassend können wir der Aktion der Allianz überwiegend positive Aspekte zusprechen. Die Altersbeschränkung bis zum 45. Lebensjahr sowie eine der besten und fairsten Gesundheitsfragen schaffen eine solide Basis für einen Großteil der Interessenten. Für Personen, die eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und in der Vergangenheit aus gesundheitlichen Gründen keine BU-Versicherung abschließen konnten, bietet der vereinfachte Antragsprozess hier eine ideale Möglichkeit, einen Teil ihres Einkommens abzusichern.

Dass man neben dem Komfort-Tarif auch den Premium-Tarif wählen kann, finden wir super. Das zeigt, dass die Allianz kundenfreundlich arbeitet und keinen „Low-Budget“-Tarif im Zuge der vereinfachten Gesundheitsprüfung anbietet.

Die Nutzung der Beitragsdynamik, Leistungsdynamik und Nachversicherungsgarantie runden das sehr gute Angebot der Allianz ab. Lediglich die geringe Absicherungshöhe von 1.500 € BU-Rente zu Beginn und die maximale Erhöhung im Zuge der Nachversicherungsgarantie auf maximal 3.000 € können als kleine Abstriche gewertet werden – im Vergleich mit anderen Anbietern sind die Erhöhungsmöglichkeiten jedoch immer noch als sehr gut zu bewerten.

Uns ist jedoch bewusst, dass die Allianz mit dieser Aktion sich auch nicht unnötig „Risiken einkaufen“ möchte und daher die BU-Rente zu Beginn auf einem relativ niedrigen Stand hält.

In Summe gibt es wenig Aktionen anderer Anbieter, die in der Gesamtschau so attraktiv sind und ebenfalls gute Leistungen bieten.

Wenn dich der Tarif der Allianz anspricht, dann melde dich gerne über unser Kontaktformular direkt bei uns. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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