Laut des Fachmagazins „Das Investment“ gilt die Allianz Versicherung im Bereich der Risikolebensversicherung als die am häufigsten vermittelte Gesellschaft deutscher Versicherungsmakler. Doch was sind die Gründe dafür, und sind die Tarife tatsächlich so gut, wie die Zahlen vermuten lassen?
In diesem Artikel möchten wir dir einen Überblick über die unterschiedlichen Tarife der Allianz Risikolebensversicherung geben. Dabei thematisieren wir die Vor- und Nachteile der Risikolebensversicherung und gewähren dir einen Einblick in unsere Beratungspraxis. Neben der Qualität der Gesundheitsfragen zeigen wir dir, wie du beim Abschluss einer solchen wichtigen Versicherung vorgehen solltest und wo Fallstricke lauern.
Gerade wenn du deine Risikolebensversicherung „schnell“ im Internet auf Vergleichsplattformen abschließen möchtest, solltest du dir unsere Tipps zum Ende des Artikels vergegenwärtigen. Diese verschaffen dir einen großen Mehrwert in Form eines „wasserdichten“ Vertrags, sodass deine Hinterbliebenen im Leistungsfall auch finanziell abgesichert sind.
1. Exkurs – Allianz und DLVAG
Wie du vermutlich schon in der Überschrift erkennen konntest, erwähnen wir neben der bekannten Versicherungsgesellschaft Allianz auch zeitgleich die DLVAG. Die DLVAG (Deutsche Lebensversicherung AG) ist ein Tochterunternehmen der Allianz Versicherung, welches seit 1998 ausschließlich Produkte zur Absicherung biometrischer Risiken (dazu zählen unter anderem Risikolebensversicherungen) anbietet. Im Bereich der Risikolebensversicherungen arbeiten die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Deutsche Lebensversicherungs-AG „Hand in Hand“.
Vereinfacht kann man festhalten, dass sich die DLVAG eher auf den „einfachen“ Absicherungsbedarf konzentriert und eine Risikolebensversicherung, wie sie es selbst in Broschüren beschreiben, „ohne viel Tamtam“ anbietet.
Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet hingegen Versicherungsschutz im Premium- und erweiterten Premiumschutzbereich an. Das bedeutet, dass die Tarife der Allianz ein wenig leistungsstärker sind. Die Unterschiede werden wir dir im weiteren Verlauf des Artikels noch näherbringen.
2. Unterschiedliche Tarifvarianten und Absicherungsmodelle
Sowohl die Allianz als auch die DLVAG bieten unterschiedliche Tarifvarianten und entsprechende Bezeichnungen der Tarife an. Im Folgenden findest du eine Übersicht der drei in diesem Artikel behandelten Tarife:
- LC0 - konstante Risikoleben der Allianz – RLV Plus
- L0(DL) - konstante Risikoleben der DLVAG – RLV Basis
- L0A(DL) - linear fallende Risikoleben der DLVAG – RLV Basis
Auf die einzelnen Tarife und was eine konstante und linear fallende Risikolebensversicherung ist, kommen wir gleich noch zu sprechen. In der unteren Grafik haben wir die verschiedenen Optionen in gekürzter Form dargestellt. Dabei handelt es sich bei der Abkürzung „RLV Basis“ um die Tarife der DLVAG und bei der Bezeichnung „RLV Plus“ um die Tarife der Allianz Versicherung.
Wie du hier erkennen kannst, sind beim Tarif der Allianz „RLV Plus“ alle Optionen, die im Tarif der DLVAG „RLV Basis“ enthalten sind, integriert. Zusätzlich bietet der Tarif der Allianz noch weitere Leistungsbausteine an, die bei der DLVAG nicht integriert sind. Bevor wir auf diese Leistungsunterschiede eingehen, die sich in der obigen Grafik erkennen lassen, wollen wir dir den Unterschied zwischen einer konstanten und einer linear fallenden Versicherungssumme näherbringen.
2.1. Gleichbleibende Todesfallsumme - Konstante Versicherungssumme
Diese Art der Risikolebensversicherung ist recht einfach zu verstehen. Man vereinbart eine bestimmte Laufzeit und sichert eine Summe im Todesfall der versicherten Person ab.
Nehmen wir zum Beispiel eine Versicherungssumme von 300.000 € für eine Laufzeit von 15 Jahren. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieser 15 Jahre, werden die gesamten 300.000 € an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Überlebt die Person diese Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung und die gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Sowohl bei der Allianz Risikolebensversicherung als auch bei der DLVAG kann man den Todesfallschutz mit einer über die Laufzeit gleichbleibenden Todesfallsumme vereinbaren. Die Tarife für diese Konstellation lauten:
- LC0 - konstante Risikoleben der Allianz – RLV Plus
- L0(DL) - konstante Risikoleben der DLVAG – RLV Basis
2.2. Gleichmäßig fallende Todesfallsumme - Linear fallende Versicherungssumme
Kurz zur Erklärung: Die linear fallende Versicherungssumme verringert sich im Laufe der Versicherungslaufzeit kontinuierlich. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Zeitpunkt des Todes der versicherten Person ab.
Beispiel: Wird eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 300.000 € für 15 Jahre abgeschlossen, sinkt die Versicherungssumme jährlich um 20.000 €. Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im 8. Jahr, erfolgt eine Auszahlung von 140.000 €. Auch hier gilt: Überlebt die Person die Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung und die gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Hier wird der erste Unterschied der beiden Anbieter deutlich. Bei der DLVAG kannst du im folgenden Tarif nur eine fallende Versicherungssumme vereinbaren. Dieser Tarif nennt sich:
- L0A(DL) - linear fallende Risikoleben der DLVAG – RLV Basis
Dies ist bei der Risikolebensversicherung der Allianz nicht möglich – hier können nur konstante Versicherungssummen abgesichert werden. Wenn du dich demnach für eine linear fallende Summe entscheiden solltest, dann müsstest du die DLVAG als Versicherungsunternehmen wählen. Wie bereits im Artikel „Linear fallende oder konstante Versicherungssumme“ beschrieben, plädieren wir jedoch in nahezu allen Fällen für eine konstante Versicherungssumme. Die Gründe liegen in der deutlich höheren Flexibilität und der wesentlich besseren Absicherung für die Hinterbliebenen.
So viel erstmal zum grundsätzlichen Verlauf der Todesfallsumme. Im folgenden Abschnitt wollen wir 4 Leistungsbausteine genauer unter die Lupe nehmen und aufzeigen, in welchen Tarifen du diese Bausteine absichern kannst.
3. Leistungsbausteine im Detail
In diesem Teil wollen wir uns die unterschiedlichen Leistungsbausteine der beiden Tarife (RLV Basis und RLV Plus) anschauen und einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Als Gedankenstütze werden wir das folgende Schaubild in den kommenden Abschnitten immer wieder verwenden und dabei die relevanten Punkte markieren.
Starten wir mit der Erhöhungsoption.
3.1. Erhöhungsoption – Nachversicherungsgarantie
Wie du in der unteren Grafik erkennen kannst, ist die Erhöhungsoption bereits im Tarif der Risikolebensversicherung „RLV Basis“ der DLVAG integriert. Demnach lässt sich diese auch im RLV Plus-Tarif der Allianz wiederfinden.
Beide Tarife haben sowohl eine anlassunabhängige als auch eine anlassbezogene Erhöhungsoption. Für beide Erhöhungsoptionen gelten jedoch bestimmte Grenzen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Bei der anlassunabhängigen Erhöhungsoption kann innerhalb von 5 Jahren nach Versicherungsbeginn die Versicherungssumme ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden.
Voraussetzungen:
- die versicherte Person (VP) darf dabei höchstens 50 Jahre alt sein
- im vorangegangenen Jahr darf die versicherte Person nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande gewesen sein, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben
- die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein
- die Risikolebensversicherung darf nicht ohne Risikoprüfung oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande gekommen sein
Die anlassbezogene (anlassabhängige) Erhöhungsmöglichkeit und deren Voraussetzungen sind ebenfalls in den Vertragsbedingungen geregelt:
- Die versicherte Person (VP) darf dabei höchstens 53 Jahre alt sein
- Die versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein
Die spezifischen Anlässe für die Erhöhungen kannst du dem folgenden Abschnitt entnehmen.
Für die Erhöhung des vereinbarten Garantiekapitals im Todesfall ohne erneute Risikoprüfung gelten sowohl bei der anlassunabhängigen als auch bei der anlassabhängigen Erhöhungsoption bestimmte Grenzen.
- Das Garantiekapital muss mindestens um 2.500 € erhöht werden
- Bei einer anlassunabhängigen Erhöhung darf das Kapital um maximal 25 % pro Erhöhung steigen, höchstens jedoch um 50.000 €
- Bei einer anlassbezogenen Erhöhung gilt dieselbe Obergrenze von 25 % pro Anlass, ebenfalls begrenzt auf 50.000 €
- Insgesamt darf die Summe aller Erhöhungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG für dieselbe versicherte Person 100.000 € nicht überschreiten
Einige andere Versicherer haben die grundsätzlichen Grenzen hier etwas höher angesetzt, sodass die Versicherungssumme beispielsweise auf bis zu 150.000 € erhöht werden kann.
3.2. Verlängerungsoption
Die Verlängerungsoption ist ein Baustein, der nicht im Basistarif enthalten ist. Wenn du dich dafür entscheidest und diesen Baustein als wichtig empfindest, musst du auf den Plus-Tarif der Allianz zurückgreifen.
Bis zu 3 Jahre vor Ablauf deiner Versicherung kannst du einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung beantragen.
Voraussetzungen:
- Deine Versicherung darf nicht beitragsfrei gestellt sein
- Du kannst die Versicherungsdauer um maximal 15 Jahre verlängern
- Die Gesamtdauer (inklusive Verlängerung) darf 45 Jahre nicht überschreiten
- Das Ende der zusätzlichen Versicherungsdauer muss spätestens im Kalenderjahr deines 70. Geburtstags liegen
Grenzen:
- Das vor der Verlängerung vereinbarte Garantiekapital bei Tod darf nicht überschritten werden
- Das Garantiekapital bei Tod darf in der zusätzlichen Versicherungsdauer höchstens 500.000 € betragen. Falls nötig, wird das Garantiekapital deiner Versicherung entsprechend gesenkt
Wenn du die Verlängerung beantragst, werden die Beiträge für die restliche Beitragszahlungsdauer neu berechnet und könnten steigen. Dabei werden unter anderem dein aktuelles Alter und die verbleibende Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer berücksichtigt.
Wie du sehen kannst, gelten hier sehr strenge Regeln. Ähnlich wie bei der Verlängerungsoption empfehlen wir unseren Kunden, das Endalter und die Versicherungssumme eher großzügig zu wählen und lieber „ein wenig mehr“ abzusichern als zu wenig.
Warum diese Empfehlung? Jedes Jahr erhalten wir Anfragen von Personen, die in der Vergangenheit Risikolebensversicherungen mit zu knapp kalkulierten Summen oder Laufzeiten abgeschlossen haben. Diese Fälle zeigen, dass eine großzügigere Kalkulation von Anfang an sinnvoll gewesen wäre.
Oftmals bieten bestehende Tarife keine Optionen zur Verlängerung oder Erhöhung der Versicherungssumme. Dann bleibt nur der Abschluss einer neuen Versicherung — und dabei stellt sich die Frage, ob der Gesundheitszustand dies überhaupt noch ermöglicht.
3.3. Vorgezogene Leistung zu Lebzeiten
Dieser Punkt ist in der Grafik der Leistungsbeschreibung zwar nicht aufgeführt, wird jedoch häufig von unseren Kunden nachgefragt, ob er in der Versicherung enthalten ist. Auch wenn die Risikolebensversicherung in erster Linie als finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen dient, kann die Todesfallsumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden, wenn bei der versicherten Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird und die Restlebenserwartung maximal 12 Monate beträgt. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den Versicherungsbedingungen wie folgt festgehalten:
Im Gegensatz zur Einschätzung der Stiftung Finanztest halten wir diese Möglichkeit für durchaus sinnvoll. Stellt man sich vor, dass die versicherte Person eine Diagnose erhält, die nur noch eine Lebenszeit von weniger als 12 Monaten prognostiziert, würden viele Menschen vermutlich alles daran setzen, ihre verbleibende Zeit zu verlängern oder so angenehm wie möglich zu gestalten. Das könnte alternative Behandlungsmethoden, neue Therapieansätze oder Aufenthalte in Spezialkliniken umfassen, für die in der Regel erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, falls eine geeignete Therapie in Deutschland nicht verfügbar ist. Solche Optionen sind oft nur dann realisierbar, wenn die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund teilen wir nicht die Meinung der Stiftung Finanztest/Warentest, zu der wir bereits im Artikel „Kritik an den Tests der Stiftung Finanztest“ Stellung genommen haben. Dort heißt es unter anderem:
„Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“
Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte in erster Linie im Fokus stehen. Dennoch betrachten wir die Möglichkeit einer vorgezogenen Todesfallleistung als positiv, da sie, wie oben beschrieben, für manche Personen sogar lebensrettend oder lebensverlängernd sein könnte. Bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Todesfallleistung erlischt die Versicherung. Dieser Baustein ist sowohl in der Risikolebensversicherung Allianz Plus als auch in der Risikolebensversicherung der DLVAG im Tarif Basis enthalten.
4. Wichtige Merkmale der Bedingungen und Produktdetails
In den folgenden Abschnitten möchten wir auf einige häufig gestellte Fragen unserer Interessent/-innen eingehen, die durchaus berechtigt sind. Natürlich können diese Punkte auch in den Bedingungen nachgelesen werden, aber wir möchten es dir hier etwas einfacher machen.
4.1. Habe ich „überall“ Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung besteht sowohl für die DLVAG als auch für die Allianz weltweit.
4.2. Welches Mindest- und Höchstalter und Laufzeit gelten für den Versicherungsschutz?
Im folgenden Schaubild sind die wesentlichen Grenzen recht gut zusammengefasst:
- Das Mindesteintrittsalter der versicherten Person darf nicht unter 15 Jahren liegen
- Das Höchstalter für den Eintritt in den Vertrag beträgt 74 Jahre.
- Das Höchstalter der versicherten Person darf maximal 80 Jahre betragen
- Die Höchstdauer der Versicherung darf nicht länger als 50 Jahre sein
4.3. Ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung möglich?
Ja, eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist möglich und besonders bei unverheirateten Paaren oder Ehepaaren mit hohen Versicherungssummen zu empfehlen. Die erbschaftssteuerlichen Vorteile haben wir in unserem Artikel „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ für dich aufbereitet.
4.4. Rauchverhalten bei der Allianz Risikolebensversicherung
Je nach Rauchverhalten unterscheidet die Allianz/DLVAG zwischen folgenden Kategorien: Raucher, Nichtraucher seit mindestens einem Jahr und Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren.
Rauchen umfasst sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, wie bei Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen, als auch die Nutzung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn). Ebenso zählt die Verwendung von Wasserpfeifen (z. B. Shisha) sowie der Konsum von Schnupf- und Oraltabak (z. B. Snus) dazu.
Wichtig: Solltest du erst Jahre nach Vertragsschluss mit dem Rauchen beginnen, bist du verpflichtet, dies bei der Allianz/DLVAG umgehend nachzumelden. Durch das erhöhte Risiko wird der Beitrag entsprechend angehoben. Diese Beitragserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung.
Wenn du der Nachmeldepflicht nicht nachkommst, kann es dazu führen, dass im Todesfall aufgrund der Gefahrerhöhung nur ein Drittel der vereinbarten Leistung ausgezahlt wird. Dies gilt nicht, wenn die Falschangabe (in diesem Fall das Rauchen) nicht ursächlich mit dem Todesfall in Verbindung steht.
Um sich diesem Risiko nicht auszusetzen und den Hinterbliebenen mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir, das Rauchverhalten immer ehrlich anzugeben.
4.5. Gefährliche Hobbys in der Risikolebensversicherung nachmelden
Gefahrenrelevante Hobbys müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Dies wird häufig in den Gesundheitsfragen abgefragt. Bei der Allianz/DLVAG sieht das folgendermaßen aus:
Wenn die Hobbys für die Risikoprüfung der Allianz als risikoreich gelten, kann es je nach Art der Ausübung zu Risikozuschlägen kommen. Diese Zuschläge werden uns in der Regel durch anonyme Risikovoranfragen mitgeteilt. Das Thema der anonymen Risikovoranfragen wird im Laufe des Artikels noch näher betrachtet.
Viele fragen sich, wie es gehandhabt wird, wenn man in ein paar Jahren ein neues Hobby beginnen möchte, das gewisse Risiken birgt, wie zum Beispiel Tauchen oder Fliegen. Es gibt Bedenken, dass solche Angaben nachträglich gemeldet werden müssen und dadurch der Beitrag erhöht wird. Hier können wir Entwarnung geben:
Alle Hobbys, die du in Zukunft gerne ausüben möchtest, müssen nicht nachgemeldet werden und unterliegen keiner erneuten Risikoprüfung. Wichtig ist jedoch: Solange der Antrag noch nicht von der Versicherung angenommen wurde, besteht weiterhin eine Meldepflicht.
4.6. Wann leistet die Risikolebensversicherung nicht?
Dies ist eine Frage, die auch hin und wieder aufkommt. Die Allianz hat im Antrag dafür ebenfalls eine kurze Auflistung angefertigt. Diese ist jedoch nicht abschließend und gibt nur einen groben Überblick über die Leistungsausschlüsse.
Wenn falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann es im Leistungsfall zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung kommen. Im weiteren Verlauf des Artikels haben wir uns unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“ ausführlich damit beschäftigt und verdeutlicht, wie wichtig die Qualität der gestellten Gesundheitsfragen ist.
Der Punkt „Selbsttötung“ ist ein sehr sensibles Thema, das dennoch klar in den Bedingungen aufgeführt wird. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leistet die Allianz/DLVAG Risikoversicherung, wenn seit Abschluss des Vertrags 3 Jahre vergangen sind.
Innere Unruhen und Kriegsereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Allianz/DLVAG leistet jedoch, wenn man Kriegsereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und sich nicht aktiv daran beteiligt hat.
Weitere Einschränkungen ergeben sich beim vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder beim Freisetzen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Auch hier gelten weitere kundenfreundliche Einschränkungen, die in den Bedingungen nachzulesen sind, falls man sich dafür interessiert.
4.7. Warum zahle ich weniger als im Antrag angegeben?
Eine häufig gestellte und berechtigte Frage betrifft die Differenz zwischen dem zu zahlenden Beitrag und dem höheren ausgewiesenen Beitrag. Hier ein Beispiel, wie dies in der Versicherungspolice der Allianz dargestellt wird:
Wir sehen einen „Beitrag“, von dem der „Verrechnungsüberschussanteil“ abgezogen wird. Dadurch entsteht der „zu zahlende Beitrag“. Die Gründe für den niedrigeren monatlichen Zahlbeitrag von 40,57 € liegen unter anderem in den Überschüssen, die die Allianz mit den Kundengeldern erwirtschaftet. Durch diese Verrechnungsüberschüsse reduziert sich der monatliche Zahlbeitrag um 21,84 €. Allerdings sind diese Überschüsse nicht garantiert und können variieren, was zu einer Veränderung des Beitrags führen kann.
Die Allianz und die DLVAG kalkulieren die Beiträge sehr vorsichtig und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit sogenannten biometrischen Risiken. Das gibt uns ein gutes Gefühl in Bezug auf die Stabilität des reduzierten Beitrags. In der Vergangenheit mussten nur sehr wenige Anbieter ihre Beiträge erhöhen, weil ihre Kalkulationen nicht aufgegangen sind. Die Allianz und die DLVAG gehören nicht dazu. Grundsätzlich darf der Beitrag maximal bis zum ausgewiesenen Bruttobeitrag (in unserem Beispiel 62,41 € pro Monat) erhöht werden. Dass es dazu kommt, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da dies zudem einen erheblichen Reputationsschaden verursachen würde.
5. Die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung
Wie bereits erwähnt, musst du bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Gesundheitsgeschichte machen. Hierbei wird nicht nur dein aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren. Wichtig ist hierbei, genau auf die Fragenkonstellation zu achten und welche Angaben zu tätigen sind.
In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Risikoversicherung“ haben wir Beispiele aufgezeigt, wie sich die Fragen unterschiedlicher Anbieter hinsichtlich der Qualität unterscheiden und wo für dich als Verbraucher/-in Fallstricke entstehen können.
Werfen wir nun einen Blick auf die Gesundheitsfragen, die bei der Beantwortung der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung gestellt werden. Der Fragebogen der Allianz ist teilweise so aufgebaut, dass du mehr Fragen beantworten musst, wenn du eine gewisse Summe absichern willst oder wenn du eine Frage mit „Ja“ beantwortet hast. Dazu aber gleich mehr Infos.
Die ersten beiden Fragen zielen darauf ab, ob du aktuell in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung bist und derzeit verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Diese beiden Fragen sind keine Besonderheit und sollten für die meisten klar verständlich sein, da sie lediglich den derzeitigen Zustand erfragen. Spannender hingegen ist die Frage 3. Hier wird zum ersten Mal in die Vergangenheit zurückgefragt.
Schauen wir uns hierzu nochmal die genaue Fragestellung an:
„Waren Sie in den letzten 5 Jahren in der gleichen Angelegenheit mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen wegen Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden bei Ärzten oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung?“
Hier ist deutlich zu erkennen, dass die geschlossene Fragestellung der letzten 5 Jahre nur Angaben zu Erkrankungen, Verletzungen und Beschwerden erfordert, aufgrund derer du mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung gewesen bist. Wichtig dabei ist, dass du bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung gewesen sein musst.
Andere Versicherer mit geringerer Qualität der Gesundheitsfragen verlangen Angaben von Beschwerden oder gar Funktionsstörungen, aufgrund derer du nicht unbedingt bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein musst. Im Falle der Allianz ist dies nicht der Fall. Sehr kundenfreundlich finden wir auch die Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen/Beschwerden. Dies hilft dir als Verbraucher/-in dabei, „unnötige“ Bagatellerkrankungen auszuschließen und du hast ein gutes Gefühl, nichts vergessen zu haben.
Im obigen Schaubild haben wir im unteren Bereich noch einen Vermerk gelb markiert. Wenn du eine oder mehr der vorherigen Fragen (1-3) mit „Ja“ beantwortet hast oder eine Todesfallleistung (Versicherungssumme) von mehr als 200.000 € absichern willst, dann ist der Fragenblock C zu beantworten. Auf diesen kommen wir gleich noch zu sprechen.
Schauen wir uns im ersten Schritt aber die Frage 4 an.
Hier werden im stationären Bereich 10 Jahre zurückgefragt. Auch empfohlene stationäre Behandlungen der nächsten 12 Monate sind dabei anzugeben. Manche Versicherer fragen hier nur 5 Jahre zurück. Da jedoch nur stationäre Aufenthalte erfasst werden und keine Angaben zu vollständig ausgeheilten Unfall- oder Sportverletzungen sowie Blinddarmoperationen erforderlich sind, kann diese Frage dennoch als positiv betrachtet werden.
Die Fragen 4. b) und 4. c) fragen nach ärztlicher Beratung im Bereich Alkohol und Drogen. Das ist eher eine Standardfrage und sollte soweit klar sein. Unbefristet wird nach Krebserkrankungen, HIV-Infektionen und Suizidversuchen gefragt. Hier gibt es Versicherer, die diese Fragen nicht unbedingt ohne zeitliche Einschränkung zurückfragen. Ein kleiner Minuspunkt in der Gesamtbewertung.
Die Frage 5 bezieht sich auf dein Rauchverhalten.
Dabei wird zwischen einem Raucher, einem Nichtraucher von mindestens einem Jahr und einem Nichtraucher von mindestens 10 Jahren unterschieden.
Wichtig: Auch elektronische Verdampfer wie E-Zigaretten oder Shishas zählen zum Rauchen und wie bereits im vorherigen Teil beschrieben, muss ein späteres potenzielles Rauchen der Versicherung nachgemeldet werden.
Kommen wir nun zum Frageblock C, welchen du bei einer Versicherungssumme ab 200.001 € beantworten musst, oder wenn du eine der Fragen 1-3 mit „Ja“ beantwortet hast.
Hier reichen die Fragen lediglich 3 Jahre zurück. Diese sind im Vergleich zur obigen Fragestellung (wir erinnern uns: „mehr als 4-mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung“) etwas spezifischer ausgestaltet. Dennoch bleibt hervorzuheben, dass du aufgrund dessen bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung gewesen sein musst.
Insgesamt liegt auch hier eine qualitativ sehr hochwertig gestellte Fragestellung der Allianz vor, die wenig Interpretationsspielraum bietet.
Die siebte und letzte Gesundheitsfrage der Risikoversicherung fragt nach Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen der letzten 5 Jahre im Bereich der Psyche, des Gehirns oder des Nervensystems.
Auch wenn diese Frage 5 Jahre und nicht 3 Jahre zurückreicht, ist die Frage weiterhin sehr gut gestellt. Auch wenn die meisten im ersten Moment denken könnten, dass diese Frage einfach mit „Nein“ zu beantworten ist, weist bereits das Beispiel der Erkrankung Migräne darauf hin, dass es nicht nur „extrem gravierende“ Erkrankungen sind, die hier anzugeben sind. Oftmals lassen sich in den Patientenakten derartige Diagnosen finden, von denen man im Vorfeld nicht unbedingt gewusst hat. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnosen in der Krankenakte“ haben wir diesen Missstand erläutert, kommen aber auch im weiteren Verlauf des Artikels noch darauf zu sprechen, wie du bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen idealerweise vorgehen kannst.
Neben den Gesundheitsfragen werden auch noch die sogenannten „Allgemeinen Fragen“ gestellt. Hier wird nach geplanten Auslandsaufenthalten, gefahrenrelevanten Hobbys/Berufen sowie der Körpergröße und dem Gewicht (BMI) gefragt. Diese Fragen zählen nicht direkt zu den Gesundheitsfragen, müssen im Zuge der anonymen Risikovoranfrage jedoch ebenfalls berücksichtigt werden.
Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Allianz Risikolebensversicherung überdurchschnittlich gut formuliert und qualitativ hochwertig gestellt. Das ist längst nicht bei allen Versicherungen der Fall, wie du unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ entnehmen kannst. Hier haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist. Unter dem folgenden Link kannst du dir die Gesundheitsfragen als PDF downloaden.
Gesundheitsfragen Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung PDF-Download
Neben den beschriebenen „normalen“ Gesundheitsfragen bietet die Allianz bei bestimmten Ereignissen auch Gesundheitsfragen mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Dies und die entsprechenden Voraussetzungen wollen wir dir im folgenden Kapitel vorstellen.
Wenn du bereits der Meinung bist, dass die Allianz der ideale Anbieter für deine Risikolebensversicherung ist, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir empfehlen jedoch, den Artikel bis zum Ende zu lesen, da wir noch wertvolle Tipps aus unserer Beratungspraxis für dich bereithalten.
6. Verkürzte Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung Allianz
Solltest du vor kurzem eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, kannst du von deutlich verkürzten Gesundheitsfragen profitieren, die wir dir im Folgenden zur Verfügung stellen.
Die erste Frage bezieht sich auf die derzeitige Arbeitsunfähigkeit. Diese Frage ist gut ausformuliert, leicht verständlich und bietet keinen Interpretationsspielraum.
Diese Frage finden wir qualitativ gut gestellt. Hier wird ein konkreter Zeitraum abgefragt (derzeit oder in den letzten 24 Monaten vor Unterschrift). Zudem werden nur Krankheiten oder Verletzungen erfragt, welche von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden.
Wichtig: Obwohl nicht explizit nach Medikamenteneinnahme gefragt wird, umfasst der Begriff "Behandlung" im Fragebogen auch die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die in der Regel von den meisten mit „nein“ beantwortet werden kann.
„Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“
Wie bereits erwähnt, müssen alle Fragen mit „nein“ beantwortet werden, damit der vereinfachte Antragsfragebogen genutzt werden kann. Im Fragebogen gibt es jedoch eine Liste von Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Diese klare Auflistung ist äußerst vorteilhaft, da sie eindeutig zeigt, welche Krankheitsbilder irrelevant sind. Somit müssen beispielsweise Heuschnupfen oder eine Magen-Darm-Erkrankung, die folgenlos ausgeheilt ist, nicht angegeben werden.
Es gelten noch weitere Regeln, die bei der Aktion beachtet werden müssen. Beispielsweise darf der Darlehensvertrag bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein. Auch die Absicherungshöhe ist begrenzt. Weitere Informationen findest du in unserem Artikel „Vereinfachte Gesundheitsfragen bei den Immobilienaktionen der Allianz“.
7. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis
Die Allianz/DLVAG Versicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass du nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen, welche wir oben beschrieben haben, nutzen kannst, sondern eine "versicherungsmedizinische Risikoprüfung" durchführen musst. Dieses Vorgehen nennt man auch medizinische Prüfung.
Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht durch irrtümlich vergessene Angaben zum Gesundheitszustand gefährdet wird, fordert die Allianz ab bestimmten Eintrittsaltern und Versicherungsleistungen einen ärztlichen Bericht vom Hausarzt bzw. dem Arzt an, der am besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person Bescheid weiß. Maßgebend ist die Höhe des beantragten Versicherungsschutzes.
Bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € sind die normalen Antragsfragen, die wir dir bereits zu Beginn des Artikels nähergebracht haben, auszufüllen und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Nicht selten erhalten wir Anfragen von Personen, die deutlich mehr als 500.000 € absichern wollen. Wenn man mehr als 500.000 € Versicherungssumme nur bei der Allianz/DLVAG versichern will, müsste man neben den Gesundheitsfragen im Antrag noch weitere ärztliche Zeugnisse und Untersuchungen „über sich ergehen lassen“.
Im Folgenden ein Überblick der Tests und Unterlagen, die einzureichen und auszufüllen sind:
Wie im obigen Schaubild unter der Spalte „Untersuchung“ zu sehen ist, ist ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € ein ärztliches Zeugnis mit der Kennung „E----0105T0“ erforderlich. Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. Neben diesem ärztlichen Zeugnis sind auch ein kleines Blutbild, Cholesterinwerte, ein HIV-Test und weitere Untersuchungen erforderlich, welche du dem obigen Schaubild entnehmen kannst.
Wichtig: Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere Regelungen. Wenn im Antrag ein Hausarzt angegeben ist, wird direkt ein hausärztliches Zeugnis von der Versicherung angefordert. Falls kein Hausarzt genannt wird, wird eine ärztliche Untersuchung mit dem Formular E----0105Z0 angefordert.
Das Risiko bei medizinischen Untersuchungen liegt darin, dass du im Vorfeld nicht genau weißt, wie zum Beispiel die Messung deiner Blutwerte ausfallen wird. Wenn du an diesem Tag einen höheren Cholesterinwert hast, müssen diese Ergebnisse der Versicherung mitgeteilt werden. Nach der Untersuchung könntest du auf dem Papier „kränker“ erscheinen als zuvor. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko, besonders wenn man bedenkt, wie wichtig eine Risikolebensversicherung für die Absicherung der Hinterbliebenen ist.
Neben den Risiken des ärztlichen Zeugnisses, das potenziell neue Erkrankungen aufdecken kann, reichen die Abfragezeiträume in dem genannten Fragebogen weitaus weiter zurück als im normalen Antrag für die Gesundheitsfragen. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Im ärztlichen Zeugnis reicht der Abfragezeitraum bis zu 10 Jahre zurück.
Zum Vergleich: Die Gesundheitsfragen im normalen Antrag, der für Summen bis zu 500.000 € ausgefüllt wird, betreffen lediglich die letzten 3 Jahre, wie du dem folgenden Ausschnitt entnehmen kannst.
Längere Abfragezeiträume bergen das Risiko fehlerhafter Angaben. Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem ärztlichen Zeugnis; insgesamt werden mehr als 20 Fragen gestellt. Widmen wir uns nun einem weiteren Punkt des ärztlichen Zeugnisses, zu dem der behandelnde Arzt Stellung nehmen muss: die weiteren auffälligen Befunde.
Wie du dem obigen Ausschnitt entnehmen kannst, muss dein behandelnder Arzt „auffällige Befunde“ angeben, welche er im Zuge der Untersuchung feststellt. Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung zu stellen. Hierzu gleich noch weitere Infos zum grundsätzlichen Vorgehen.
Aufgrund der komplexen und oft unklar formulierten Fragestellungen, der unvorhersehbaren Ergebnisse neuer medizinischer Untersuchungen und der verlängerten Abfragezeiträume raten wir in der Regel davon ab, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Doch wie sollte man vorgehen, wenn 500.000 € als Versicherungssumme nicht ausreichen und eine deutlich höhere Absicherung für die Hinterbliebenen notwendig ist?
8. Wie wir hohe Versicherungssummen absichern
Wie bereits oben beschrieben, möchten sich die wenigsten einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Aus diesem Grund wählen wir den Weg, die Versicherungssummen auf mehrere Verträge unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften aufzuteilen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die sogenannten Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherer nicht überschritten werden.
Solange die Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer nicht überschritten werden, ist es unerheblich, ob die Gesamtsumme bei mehreren Versicherungen die Untersuchungsgrenze überschreitet. Jede Versicherung bewertet nur ihr eigenes Risiko.
Kurz gesagt: So lange man bei jeder einzelnen Versicherung unter den festgelegten Untersuchungsgrenzen bleibt, ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Bei der Allianz/DLVAG liegt die Untersuchungsgrenze bei 500.000 € Versicherungssumme (bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere Regelungen).
Solange diese Grenze nicht überschritten wird, müssen nur die normalen Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden. Die Höhe der Untersuchungsgrenzen legt jede Versicherung selbst fest. Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei verschiedenen Risikolebensversicherung mag zwar unkonventionell erscheinen, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken einer ärztlichen Untersuchung, doch der Aufwand kann sich durchaus lohnen.
9. Das Vorgehen beim Abschluss deiner Risikolebensversicherung
Nun konntest du dir hoffentlich schon einen guten Überblick über die Gesundheitsfragen und die Tarife der Allianz/DLVAG verschaffen. Wie versprochen, möchten wir dir in den folgenden kurzen Abschnitten noch unsere Beratungsphilosophie näherbringen.
9.1. Einholen der Patientenakte – Ausfüllen der Gesundheitsfragen
Wie du bereits im ersten Abschnitt erfahren konntest, sind beim Abschluss einer Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen auszufüllen. Wenn du dir über deine Vorerkrankungen der letzten Jahre unsicher bist, empfehlen wir, deine Patientenakte einzuholen. Im Artikel „Patientenakte einholen“ geben wir dir Tipps, wie du an deine Gesundheitsdaten kommst.
Nicht selten finden sich in den Arztakten fehlerhafte Diagnosen, welche durch das Einholen der Patientenakte ausfindig gemacht werden können. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Krankenakte“ haben wir ein paar Praxisbeispiele aufgeführt.
Hast du deine Patientenakte vorliegen, ist der nächste Schritt die Aufbereitung und Erstellung der „eigenständigen Gesundheitserklärung“.
9.2. Eigenständige Gesundheitserklärung und Atteste
Aufgrund des Abfragezeitraums kommt es häufig vor, dass die eine oder andere Frage im Fragebogen der Allianz/DLVAG mit „ja“ beantwortet werden muss. In einem solchen Fall kommt unser Beiblatt ins Spiel, das sich „Eigenständige Gesundheitserklärung“ nennt. Dieses Beiblatt senden wir dir gerne gemeinsam mit dem Fragebogen und einem kurzen Briefing zu, sobald du Kontakt zu uns aufnimmst.
Mithilfe der Patientenakte als Gedankenstütze kannst du die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dies ist ein von uns erstelltes Dokument, in dem du explizit auf deine Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen kannst.
Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung:
Falls du für die Versicherung „erhebliche Erkrankungen“ wie psychische oder chronische Krankheiten hast, kann das Einholen von Attesten hilfreich sein. Im Artikel „Ärztliches Attest“ erfährst du mehr darüber, welchen Mehrwert die Atteste dir bringen und wie wir diese im Zuge der anonymen Risikovoranfrage anwenden.
Unsere Vorgehensweise mag aufwendig erscheinen, bietet aber die Sicherheit, dass keine Erkrankungen übersehen werden.
9.3. Anonyme Risikovoranfrage
Bei der anonymen Risikovoranfrage wird der Fragebogen inkl. der eigenständigen Gesundheitserklärung und möglicher Atteste anonymisiert zur Versicherungsgesellschaft gesandt. Mit diesen Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingeht, wenn sie dich versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung.
Diesen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.
Sollte eine Ablehnung der Versicherbarkeit erfolgen, werden die Daten, da sie anonym übermittelt wurden, weder gespeichert noch von der Versicherung weitergegeben.
9.4. Auswertung, Ausgestaltung und Abschluss
Wenn dir die Allianz/DLVAG im Zuge der anonymen Risikovoranfrage Versicherungsschutz gewährt, dann schauen wir uns gemeinsam an, welcher Tarif und welche Ausgestaltung dir zusagt. Hier können wir noch ein wenig an der Absicherungshöhe oder Versicherungsdauer „schrauben“ und final besprechen, welche Konstellation für dich am sinnvollsten erscheint.
Wenn du dich bei der Allianz/DLVAG Versicherung versichern willst, dann sind deine personenbezogenen Daten bei der Antragsstellung der Risikolebensversicherung notwendig. Das Votum der anonymen Voranfrage senden wir bei der Antragsstellung mit, sodass die Allianz/DLVAG sofort erkennen kann, dass hier bereits eine anonyme Vorprüfung stattgefunden hat. Mithilfe des Votums und des dazugehörigen Antrags wird dann der Versicherungsvertrag erstellt.
10. Fazit
Die Allianz/DLVAG bieten insgesamt sehr solide Tarife an. Je nach Präferenz solltest du überlegen, ob du eher einen Basisschutz benötigst oder lieber die Premium-Leistungen absichern möchtest und somit mehr Flexibilität genießt.
Die Gesundheitsfragen zählen aufgrund der qualitativ hochwertigen Fragestellungen zu den besten auf dem Versicherungsmarkt. Hierauf solltest du unserer Meinung nach eher den Fokus richten als auf günstige Zahlbeiträge. Das ist uns und unseren Kunden wichtiger, als ein paar Euro bei einer preiswerteren Risikolebensversicherung mit "schwachen" Gesundheitsfragen zu sparen.
Auch die Aktion der vereinfachten Gesundheitsfragen im Zuge einer Immobilienfinanzierung ist bei der Allianz/DLVAG sehr kundenfreundlich geregelt. Sowohl die Qualität der Gesundheitsfragen als auch die mögliche Absicherungshöhe sind im oberen Marktsegment einzuordnen.
Zusammenfassend können wir die Tarife der Allianz/DLVAG als überdurchschnittlich gut bewerten und haben auch bei der anonymen Voranfrage und entsprechenden Votierung der Risikoprüfung sehr gute Erfahrungen gemacht. Wenn dir das Gesamtpaket der Allianz/DLVAG zusagt, dann melde dich gerne per Mail (info@gn-finanzpartner.de) bei uns oder nutze unser Kontaktformular. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen: